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Hat den jemand zur Hand 
Für folgende Ämter sind in der Bundesrepublik Deutschland Mindest- bzw. Höchstalter vorgesehen:
Bundespräsident: Mindestens 40 Jahre, Art. 54 Abs. 1 S. 2 GG
Richter am Bundesverfassungsgericht: Zwischen 40 und 68 Jahre, § 3 BVerfGG
Landrat: Wechselnde Regelungen in den Ländern. In Schleswig-Holstein beispielsweise 27 Jahre am Wahltag.
Bürgermeister: am Wahltag zwischen 25 und 65 Jahre (§ 46 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, teilweise unterschiedliche Regelungen in anderen Ländern)
Zum Regierenden Bürgermeister von Berlin kann man ab 21 Jahren gewählt werden.
Zum Bundeskanzler kann man schon ab 18 Jahren gewählt werden.
Zum bayerischen Ministerpräsidenten kann man erst ab 40 Jahren gewählt werden (Art. 44 BV).
Ausschließungsgründe:
wer durch ein inländisches Gericht wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde, verliert automatisch das passive Wahlrecht für fünf Jahre (§ 45 StGB)
bei bestimmten anderen „politischen“ Straftaten (zum Beispiel Hoch- oder Landesverrat, Wahlfälschung und Wählernötigung) kann außerdem das aktive und passive Wahlrecht für zwei bis fünf Jahre entzogen werden. Weitere Ausschlussgründe siehe unter Wahlrechtsausschluss.
Gerri schrieb:iPhone 4 oder LG P990 Optimus Speed?
Preis ist derselbe.....
das mit dem mindestalter vom bundespräsi hab ich auch schon mal gehört.Seo schrieb:Für folgende Ämter sind in der Bundesrepublik Deutschland Mindest- bzw. Höchstalter vorgesehen:
Bundespräsident: Mindestens 40 Jahre, Art. 54 Abs. 1 S. 2 GG
Richter am Bundesverfassungsgericht: Zwischen 40 und 68 Jahre, § 3 BVerfGG
Landrat: Wechselnde Regelungen in den Ländern. In Schleswig-Holstein beispielsweise 27 Jahre am Wahltag.
Bürgermeister: am Wahltag zwischen 25 und 65 Jahre (§ 46 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, teilweise unterschiedliche Regelungen in anderen Ländern)
Zum Regierenden Bürgermeister von Berlin kann man ab 21 Jahren gewählt werden.
Zum Bundeskanzler kann man schon ab 18 Jahren gewählt werden.
Zum bayerischen Ministerpräsidenten kann man erst ab 40 Jahren gewählt werden (Art. 44 BV).
Ausschließungsgründe:
wer durch ein inländisches Gericht wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde, verliert automatisch das passive Wahlrecht für fünf Jahre (§ 45 StGB)
bei bestimmten anderen „politischen“ Straftaten (zum Beispiel Hoch- oder Landesverrat, Wahlfälschung und Wählernötigung) kann außerdem das aktive und passive Wahlrecht für zwei bis fünf Jahre entzogen werden. Weitere Ausschlussgründe siehe unter Wahlrechtsausschluss.
lüsterneLINDA schrieb:aber so ne regelung wie in den usa gibt es aber scheinbar nicht, dass man in deutschland geboren sein muss um präsi oder kanzler zu werden?! jedenfalls hört man nie davon und gefunden hab ich auch noch nichts dazu.
eMKay schrieb:Ich wollte grade sagen. Sowas ist doch gar nicht AGG konform. Oder greift das AGG bei so einem Amt nicht?!
Der_Geächtete schrieb:Ohne jemals einen Metal Gear teil gespielt zu haben, besteht die Möglichkeit an teil 4 Spaß zu haben?
Ich les mich grad durch das Metal gear Wiki und das is schon nice was ich da so lese.....
ich frag mcih nur ob ich das Spiel überhaupt raff nur mit den paar Infos die ich mir da rausziehe....
lüsterneLINDA schrieb:das mit dem mindestalter vom bundespräsi hab ich auch schon mal gehört.Seo schrieb:Für folgende Ämter sind in der Bundesrepublik Deutschland Mindest- bzw. Höchstalter vorgesehen:
Bundespräsident: Mindestens 40 Jahre, Art. 54 Abs. 1 S. 2 GG
Richter am Bundesverfassungsgericht: Zwischen 40 und 68 Jahre, § 3 BVerfGG
Landrat: Wechselnde Regelungen in den Ländern. In Schleswig-Holstein beispielsweise 27 Jahre am Wahltag.
Bürgermeister: am Wahltag zwischen 25 und 65 Jahre (§ 46 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, teilweise unterschiedliche Regelungen in anderen Ländern)
Zum Regierenden Bürgermeister von Berlin kann man ab 21 Jahren gewählt werden.
Zum Bundeskanzler kann man schon ab 18 Jahren gewählt werden.
Zum bayerischen Ministerpräsidenten kann man erst ab 40 Jahren gewählt werden (Art. 44 BV).
Ausschließungsgründe:
wer durch ein inländisches Gericht wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde, verliert automatisch das passive Wahlrecht für fünf Jahre (§ 45 StGB)
bei bestimmten anderen „politischen“ Straftaten (zum Beispiel Hoch- oder Landesverrat, Wahlfälschung und Wählernötigung) kann außerdem das aktive und passive Wahlrecht für zwei bis fünf Jahre entzogen werden. Weitere Ausschlussgründe siehe unter Wahlrechtsausschluss.
für mich ist das ja ne altersdiskriminierung. wundert mich ehrlich das sowas verfassungskonform ist.
Der_Geächtete schrieb:Ohne jemals einen Metal Gear teil gespielt zu haben, besteht die Möglichkeit an teil 4 Spaß zu haben?
Ich les mich grad durch das Metal gear Wiki und das is schon nice was ich da so lese.....
ich frag mcih nur ob ich das Spiel überhaupt raff nur mit den paar Infos die ich mir da rausziehe....
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