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Wer, wie, was? Der 'Fragen über Gott und die Welt'-Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

darf jeder deutscher bundeskanzler werden, oder gibts da einschränkungen? zum bsp vorstrafen, geburtsland, staatsangehörigkeit?
und wie siehts mit dem bundespräsidenten aus?
 
Für folgende Ämter sind in der Bundesrepublik Deutschland Mindest- bzw. Höchstalter vorgesehen:

Bundespräsident: Mindestens 40 Jahre, Art. 54 Abs. 1 S. 2 GG
Richter am Bundesverfassungsgericht: Zwischen 40 und 68 Jahre, § 3 BVerfGG
Landrat: Wechselnde Regelungen in den Ländern. In Schleswig-Holstein beispielsweise 27 Jahre am Wahltag.
Bürgermeister: am Wahltag zwischen 25 und 65 Jahre (§ 46 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, teilweise unterschiedliche Regelungen in anderen Ländern)
Zum Regierenden Bürgermeister von Berlin kann man ab 21 Jahren gewählt werden.
Zum Bundeskanzler kann man schon ab 18 Jahren gewählt werden.
Zum bayerischen Ministerpräsidenten kann man erst ab 40 Jahren gewählt werden (Art. 44 BV).

Ausschließungsgründe:

wer durch ein inländisches Gericht wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde, verliert automatisch das passive Wahlrecht für fünf Jahre (§ 45 StGB)
bei bestimmten anderen „politischen“ Straftaten (zum Beispiel Hoch- oder Landesverrat, Wahlfälschung und Wählernötigung) kann außerdem das aktive und passive Wahlrecht für zwei bis fünf Jahre entzogen werden.
Weitere Ausschlussgründe siehe unter Wahlrechtsausschluss.
 
Seo schrieb:
Für folgende Ämter sind in der Bundesrepublik Deutschland Mindest- bzw. Höchstalter vorgesehen:

Bundespräsident: Mindestens 40 Jahre, Art. 54 Abs. 1 S. 2 GG
Richter am Bundesverfassungsgericht: Zwischen 40 und 68 Jahre, § 3 BVerfGG
Landrat: Wechselnde Regelungen in den Ländern. In Schleswig-Holstein beispielsweise 27 Jahre am Wahltag.
Bürgermeister: am Wahltag zwischen 25 und 65 Jahre (§ 46 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, teilweise unterschiedliche Regelungen in anderen Ländern)
Zum Regierenden Bürgermeister von Berlin kann man ab 21 Jahren gewählt werden.
Zum Bundeskanzler kann man schon ab 18 Jahren gewählt werden.
Zum bayerischen Ministerpräsidenten kann man erst ab 40 Jahren gewählt werden (Art. 44 BV).

Ausschließungsgründe:

wer durch ein inländisches Gericht wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde, verliert automatisch das passive Wahlrecht für fünf Jahre (§ 45 StGB)
bei bestimmten anderen „politischen“ Straftaten (zum Beispiel Hoch- oder Landesverrat, Wahlfälschung und Wählernötigung) kann außerdem das aktive und passive Wahlrecht für zwei bis fünf Jahre entzogen werden.
Weitere Ausschlussgründe siehe unter Wahlrechtsausschluss.
das mit dem mindestalter vom bundespräsi hab ich auch schon mal gehört.
für mich ist das ja ne altersdiskriminierung. wundert mich ehrlich das sowas verfassungskonform ist. was ist wenn jemand durch eine krankheit (die keine auswirkung auf seine leistung hat) nicht mit einem langen leben gesegnet ist und ihm somit die chance präsi zu werden genommen wird?

aber so ne regelung wie in den usa gibt es aber scheinbar nicht, dass man in deutschland geboren sein muss um präsi oder kanzler zu werden?! jedenfalls hört man nie davon und gefunden hab ich auch noch nichts dazu.
 
lüsterneLINDA schrieb:
aber so ne regelung wie in den usa gibt es aber scheinbar nicht, dass man in deutschland geboren sein muss um präsi oder kanzler zu werden?! jedenfalls hört man nie davon und gefunden hab ich auch noch nichts dazu.

Ne, die deutsche Staatsangehörigkeit reicht.
 
eMKay schrieb:
Ich wollte grade sagen. Sowas ist doch gar nicht AGG konform. Oder greift das AGG bei so einem Amt nicht?!

Das Grundgesetz dürfte über dem AGG stehen. Außerdem sind begründete Altersvorschriften ja durchaus möglich, hier z.B. die nötige Lebenserfahrung o.Ä.
 
Ohne jemals einen Metal Gear teil gespielt zu haben, besteht die Möglichkeit an teil 4 Spaß zu haben?

Ich les mich grad durch das Metal gear Wiki und das is schon nice was ich da so lese.....

ich frag mcih nur ob ich das Spiel überhaupt raff nur mit den paar Infos die ich mir da rausziehe....
 
Der_Geächtete schrieb:
Ohne jemals einen Metal Gear teil gespielt zu haben, besteht die Möglichkeit an teil 4 Spaß zu haben?

Ich les mich grad durch das Metal gear Wiki und das is schon nice was ich da so lese.....

ich frag mcih nur ob ich das Spiel überhaupt raff nur mit den paar Infos die ich mir da rausziehe....

Gametrailers hat eine sechsteilige Metal Gear Retrospective. Vielleicht hilft dir die weiter.
 
lüsterneLINDA schrieb:
Seo schrieb:
Für folgende Ämter sind in der Bundesrepublik Deutschland Mindest- bzw. Höchstalter vorgesehen:

Bundespräsident: Mindestens 40 Jahre, Art. 54 Abs. 1 S. 2 GG
Richter am Bundesverfassungsgericht: Zwischen 40 und 68 Jahre, § 3 BVerfGG
Landrat: Wechselnde Regelungen in den Ländern. In Schleswig-Holstein beispielsweise 27 Jahre am Wahltag.
Bürgermeister: am Wahltag zwischen 25 und 65 Jahre (§ 46 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, teilweise unterschiedliche Regelungen in anderen Ländern)
Zum Regierenden Bürgermeister von Berlin kann man ab 21 Jahren gewählt werden.
Zum Bundeskanzler kann man schon ab 18 Jahren gewählt werden.
Zum bayerischen Ministerpräsidenten kann man erst ab 40 Jahren gewählt werden (Art. 44 BV).

Ausschließungsgründe:

wer durch ein inländisches Gericht wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde, verliert automatisch das passive Wahlrecht für fünf Jahre (§ 45 StGB)
bei bestimmten anderen „politischen“ Straftaten (zum Beispiel Hoch- oder Landesverrat, Wahlfälschung und Wählernötigung) kann außerdem das aktive und passive Wahlrecht für zwei bis fünf Jahre entzogen werden.
Weitere Ausschlussgründe siehe unter Wahlrechtsausschluss.
das mit dem mindestalter vom bundespräsi hab ich auch schon mal gehört.
für mich ist das ja ne altersdiskriminierung. wundert mich ehrlich das sowas verfassungskonform ist.

Naja, da die Altersbeschränkung im Grundgesetz (was noch unsere Verfassung ist) steht, ist sie wohl schon verfassungskonform :D
 
Was ist eigentlich der Sinn und Zweck der Sozialwahl ?
Also ich mach ja echt bei jeder Wahl mit aber die Schreiben mit der Sozialwahl schmeiss ich jedes mal weg,was für einen Schaden hab ich dadurch das ich damit die falsche Nulpe in den Vorstand bringe ? :D
 
Der_Geächtete schrieb:
Ohne jemals einen Metal Gear teil gespielt zu haben, besteht die Möglichkeit an teil 4 Spaß zu haben?

Ich les mich grad durch das Metal gear Wiki und das is schon nice was ich da so lese.....

ich frag mcih nur ob ich das Spiel überhaupt raff nur mit den paar Infos die ich mir da rausziehe....

du solltest doch vor allem, wenn du die Serie echt nachholen und erleben willst, nicht das Wiki lesen jetze
 
Zwar gehen wohl viele Verknüpfungen flöten, aber verständlich müsste es auch für einen Neueinsteiger sein.

Glaube das meiste wird auch so noch mal aufgegriffen (mal in nem Satz oso).
 
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