Ich bin kein glühender Anhänger von Verschwörungstheorien. Aber je länger ich über den soeben zu Ende gegangenen Prozess gegen Uli Hoeneß nachdenke, umso mehr werde ich den Verdacht nicht los, dass wir von den Verfahrensbeteiligten an der Nase herumgeführt worden sind. Zu vieles weicht in abstrusem Ausmaß von den normalen Prozessverläufen in solch gewichtigen Fällen ab. Dass nach Uli Hoeneß nun auch die Staatsanwaltschaft erklärt hat, auf eine Revision zu verzichten, gibt meinem unguten Gefühl weitere Nahrung.
(Lesen Sie hier die SPIEGEL-Titelgeschichte zum Fall Hoeneß).
Dieser Revisionsverzicht passt zu der großen Eile, mit der das Verfahren insgesamt abgewickelt worden ist. Es war schon ungewöhnlich, dass der spektakuläre Prozess von vornherein auf nur vier Verhandlungstage terminiert wurde, die dann auch noch unmittelbar hintereinander absolviert werden sollten. Bei einer solchen Planung bleibt kaum Zeit, auf durchaus zu erwartende überraschende Einlassungen, Anträge oder Zeugenaussagen mit etwas Überlegungsfrist zu reagieren.
Die Tatsache, dass Hoeneß und seine Verteidigung gleich am ersten Verhandlungstag mit einem zwar knappen, aber inhaltlich geradezu ausufernden Geständnis aufwarteten und die Höhe der hinterzogenen Steuern in Abweichung von der Anklage mal eben mehr als verfünffachten, schien die Kammer nicht sonderlich zu überraschen. Das Geständnis veranlasste das Gericht jedenfalls nicht, die ihr bis dahin nicht bekannten mehrere zehntausend Seiten umfassenden Unterlagen erst einmal sorgfältig zu prüfen und das Verfahren zu diesem Zweck zu unterbrechen. Auch nachdem eine als Zeugin gehörte Steuerfahnderin am zweiten Verhandlungstag erklärt hatte, sie hätte noch mindestens weitere knapp neun Millionen Euro Steuerschuld ermittelt, genügten dem Gericht einige wenige Rückfragen und die lapidare Bekundung der Verteidigung, dass die Zahlen als realistisch angesehen würden.
Keine Fragen, keine Anträge, keine Statements
Immerhin, am dritten Verhandlungstag soll der als "harter Hund" geltende Vorsitzende Richter Heindl erklärt haben, dass das Gericht am Vorabend darauf verzichtet hätte, das Champions-League-Spiel der Bayern gegen Arsenal anzusehen, und stattdessen die Plausibilität der von der Steuerfahnderin ermittelten Zahlen überprüft hätte. Diese könnten so von der Kammer übernommen werden. Eine reichlich flotte Erkenntnis, von der nicht so richtig nachvollzogen werden kann, wie sie denn den ebenfalls zur Urteilsfindung berufenen Schöffen übermittelt worden ist.
Nach etwas mehr als einer Stunde war der dritte Verhandlungstag beendet. Keine bedeutsamen Fragen von irgendeiner Seite, keine Anträge, keine großartigen Statements innerhalb der Hauptverhandlung. Die Beweisaufnahme wurde geschlossen. Netto hat sie an drei Verhandlungstagen insgesamt vielleicht sechs bis acht Stunden gedauert, wenn überhaupt.
Niemand hat, so scheint es, ernsthaft wissen oder gar überprüfen wollen, ob die von der Steuerfahnderin im Schnelldurchgang ermittelten Zahlen bei genauer Betrachtung nicht noch deutlich höher ausgefallen wären. Hat jemand kontrolliert, ob die Unterlagen überhaupt vollständig waren? Keine Fragen wurden dem Vernehmen nach dazu gestellt, wie Hoeneß an die gewaltigen Geldmittel gekommen ist, mit denen er spekuliert hat.
Auf jeden Versuch, die involvierten Schweizer Banker zu vernehmen, haben Gericht und Strafverfolger verzichtet. Keine Anfrage, ob die bei der Erstellung der fehlgeschlagenen Selbstanzeige involvierten Steuerberater und Rechtsanwälte von ihrer Schweigepflicht entbunden werden. Die staatsanwaltliche und gerichtliche Amtsaufklärungspflicht, die grundsätzlich auch bei geständigen Einlassungen gilt, ist nicht sonderlich intensiv wahrgenommen worden - zurückhaltend ausgedrückt.
Die hochkarätig besetzte Verteidigerriege des Bayernbosses ist während der gesamten Verhandlung bemerkenswert zurückhaltend geblieben. Man konnte kaum den Eindruck gewinnen, dass Revisionsgründe gesammelt werden sollten, was normalerweise doch bei ungewissem Verfahrensausgang das Gebot der Stunde gewesen wäre. Kein einziger Beweisantrag wurde gestellt, und überhaupt wurde jeder Konflikt mit der Kammer oder der Staatsanwaltschaft tunlichst vermieden.
Urteil in der Mitte zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung
Die Staatsanwaltschaft hat besonders schwere Steuerhinterziehung in sieben Fällen angenommen und unter Anführung diverser Strafmilderungsgründe - über die sich trefflich streiten lässt - eine für bayerische Verhältnisse moderate Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren gefordert. Die Verteidigung hat - bei insgesamt 28,5 Millionen Euro Hinterziehungsbetrag abwegig genug - einen Strafantrag im bewährungsfähigen Bereich entgegengestellt, falls es nicht zu einer Verfahrenseinstellung kommen sollte.
Die Kammer hat nach Beratung eine vollstreckbare Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verhängt. Sie ist damit, was in Bayern keine Selbstverständlichkeit ist, in der Mitte zwischen den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung geblieben. Wegen Steuerhinterziehung in sieben Fällen wurden Einzelstrafen zwischen sechs Monaten und zweieinhalb Jahren ausgeworfen, kein besonders schwerer Fall war dabei.
Kein besonders schwerer Fall? Ein solcher beginnt normalerweise bei 100.000 Euro, das ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs spätestens seit der Entscheidung des 1. Strafsenats vom 2. Dezember 2008 (BGH 1 StR 416/08). Bis Ende 2007 musste als subjektives Merkmal noch der "grobe Eigennutz" hinzutreten, aber wer will den bei maßloser Zockerei mit Multimillionenbeträgen ernsthaft bestreiten? Hoeneß hat im Durchschnitt der zur Verurteilung gelangten sieben Fälle jeweils mehr als vier Millionen Euro hinterzogen, das ist das Vierzigfache des vom BGH gesetzten Grenzwerts. Trotzdem, kein besonders schwerer Fall - wegen der vielen Strafmilderungsgründe, die die Kammer gefunden hat: Die fehlgeschlagene Selbstanzeige, das Geständnis über weitere 15 Millionen, das karitative Engagement und die Lebensleistung des Uli H. und die zumindest teilweise Schadenwiedergutmachung.
Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2012 ein Urteil des Landgerichts Augsburg, durch welches ein Geschäftsmann wegen Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall in Höhe von 1,1 Millionen Euro zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden war, wegen unvertretbarer Milde aufgehoben. Gewiss, damals war durch Umdeklarieren von Einkünften zur Schenkung aktiv getäuscht worden. Aber der auf zwei Fälle verteilte Steuerschaden war ungleich geringer als bei Hoeneß. Für den hat das Gericht andere Maßstäbe gefunden.
Offiziell hat es keinerlei Verfahrensabsprache gegeben
Selbstverständlich werde man gegen das Urteil Revision zum Bundesgerichtshof einlegen, hat der Verteidiger Feigen unmittelbar nach der Urteilsverkündung in die Mikrofone gesprochen. Musste er auch, schließlich hatte er ja primär die Einstellung des Verfahrens gefordert. Da ist die Einlegung eines Rechtsmittels nur konsequent. Zumindest muss man erst mal so tun als ob. Und dann hat Uli Hoeneß uns alle überrascht. Er werde seine Verteidiger anweisen, keine Revision einzulegen, tat er am Tag nach der Urteilsverkündung kund. Das entspreche seinem "Verständnis von Anstand, Haltung und persönlicher Verantwortung".
Die scheinbar zahnlos agierende Verteidigung war außerordentlich erfolgreich. Nur dreieinhalb Jahre für 28,5 Millionen hinterzogener Steuern, das muss man erst mal erreichen. Aber es bleiben Fragen.
Offiziell hat es keinerlei Verfahrensabsprache gegeben, das ist so auch protokolliert worden. Was aber machte die Verteidigung so sicher über den Verfahrensausgang, dass sie keinerlei Anstrengungen unternahm, Revisionsgründe zu schaffen? Warum hat sie so kurz vor dem Prozessbeginn noch lange zurückgehaltene Unterlagen überreicht und dann ein überbordendes Geständnis lanciert? Warum wurde den von der Steuerfahnderin ermittelten weiteren neun Millionen nicht entgegengetreten, obwohl man doch auf derselben Tatsachengrundlage einen deutlich geringeren Betrag ermittelt hatte?
Hoeneß will uns ernsthaft weismachen, dass er sich ohne Absprache mit seinen Verteidigern und nur in Beratung mit seiner Familie zum Revisionsverzicht entschlossen hat. Seine Ehefrau Susi hat das bestätigt. Als versiertem Taktiker muss Hoeneß klar gewesen sein, dass er sich bei einem einseitigen Rechtsmittelverzicht schutzlos einer zu erwartenden Revision der Staatsanwaltschaft ausgesetzt hätte. Der Verzicht auf die Revision ergibt nur Sinn, wenn er davon ausgehen konnte, dass auch die Staatsanwaltschaft kein Rechtsmittel durchführt. Auch wenn alle Beteiligten versichern werden, dass es keinerlei Absprachen gegeben hat.
Anders als viele andere Kommentatoren habe ich nicht den Eindruck, dass der Prozess gegen Hoeneß den Beweis geliefert hat, dass unser Rechtsstaat funktioniert. Im Gegenteil. Und beim nächsten Steuerstrafverfahren wird der Richter Heindl möglicherweise wieder zeigen, was für ein harter Hund er tatsächlich sein kann. Auch wenn es nur um einen Bruchteil der Beträge gehen sollte, für die Hoeneß verurteilt worden ist.
huiuiuiuiui.....
http://www.spiegel.de/wirtschaft/ul...evision-beendet-prozess-schnell-a-959051.html



