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Es gibt nur eine (!) Tatsacheninstanz und die ist gerade eben beendet. Revision überprüft nur auf Rechtsfehler! Es gibt keine zweite Verhandlung in dem Sinne, nur die Überprüfung ob formelles oder materielles Recht richtig angewandt worden ist. Da wird es keine großen Wunder mehr geben.
D. h. du gehst davon aus, dass er um den Knast nicht herumkommt? Als Laie gefragt: Ist es nicht möglich, dass dem Gericht bei der Material- und Unterlagenflut in den letzten Tagen Fehler unterlaufen sind?
Türlich ist das möglich. Aber nochmal: Der Sachverhalt, so wie ihn das Landgericht festgestellt hat, der ist fix. Der BGH prüft nur auf Rechtsfehler und ob auf diesen Fehlern das Urteil beruht. Es wird also nicht bei Null gestartet. Ich kann nicht vorher sagen, was der BGH entscheidet, aber es gibt vor dem BGH keinen zweiten Prozess wie hier. WorstCase: BGH hebt auf und verweist zurück, dann sitzen wir hier in einem Jahr so schlau wie zuvor.
D. h. du gehst davon aus, dass er um den Knast nicht herumkommt? Als Laie gefragt: Ist es nicht möglich, dass dem Gericht bei der Material- und Unterlagenflut in den letzten Tagen Fehler unterlaufen sind?
Immerhin nicht nur Bewährung. Aber wie einige schon schreiben, der wurde jetzt verurteilt und in späterer Instanz kommt der doch noch glimpflich davon.
Hach, wenn ich diese Art und Weise Hoeneß' in dem Video sehe, merke ich erstmal, wie mich dieses Urteil befriedigt. Auch wenn das natürlich alles andere als fein von mir ist und ich mich sogar darüber wunder, dass ich solch Schadefreude aufbringen kann, weil der ins Gefängnis muss. Vielleicht ist es ungerecht von mir, aber das Urteil im Prozess habe ich nicht gesprochen, sondern andere
Gibt gerade ne Begründung. Gericht betont, dass es nicht mal mehr KNAPP war, dass die Selbstanzeige nicht gültig ist, sondern ganz deutlich falsch und unvollständig ist und kein Formfehler daran Schuld ist, dass sie nicht anerkannt wird.