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Die Forderung von 5 Jahren und 6 Monaten ist ja doch recht weit entfernt von den möglichen 10 Jahren. Vor allem isses ja meistens so, dass das Gericht drunter bleibt. Ich tip mal auf 2 Jahre Bewährung und wenns hoch kommt 6 Monate Fußfessel.
Die Höchststrafe wird ja auch sogut wie neu gefordert. Vor allem kann man bei einem geständigen, unbelasteten Angeklagten nicht die Höchststrafe fordern. 5J6M ist schon heftig. Von 5J6M auf 2J mit Bew. zu kommen wäre schon ein Gewaltakt durch das Gericht.