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VOTE Uli Hoeneß in den Knast?

Uli Hoeneß:


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    212

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Jetzt hab ich hier nochmal was bei der ZEIT gefunden:

Um die Begleichung der Steuerschuld kommt Hoeneß in keinem Fall herum. Im Fall einer Verurteilung kämen zu der tatsächlichen Schadenssumme in höhe von rund 30 Millionen Euro noch jährliche Zinsen von sechs Prozent hinzu. In diesem Fall müsste der Bayern-Manager um die 50 Millionen Euro nachzahlen. Dieser Wert würde sich noch erhöhen, sollte Richter Heindl das Verfahren einstellen. Dann nämlich würden Zinsen von elf Prozent pro Jahr geltend gemacht und die Steuerschuld würde sich dann auf rund 70 Millionen Euro erhöhen.
 
Ich weiß nicht. Kommt wohl nur darauf an, ob das Gericht den Umstand anerkennt, dass er sich freiwillig selbst angezeigt hat. Die Höhe der Summe, ob nun 3 oder 7 oder 27 Mio spielt da gar keine Rolle. Irgendwie ist das schade. Zudem verdient der Staat ja mehr dran, wenn Uli draußen bleibt.

Trotzdem stört das mein Gerechtigkeitsempfinden. Wer genug Kohle hat, kann wohl machen was er möchte. Er zahlt nach und kann nächste Woche so tun, als wäre nichts passiert.
 
die ja seit jahren diskutiert wird. hätte schäuble damals das abkommen mit der schweiz gemacht, wäre hoeneß überhaupt nicht belangt worden. die schweiz hätte einmalig 150 mio euro bezahlt. klingt nach einer lächerlichen summe, wenn man sich den aktuellen fall ansieht...
 
Ich bin auch der Meinung, dass es einen Unterschied bei der Strafmaßbemessung machen sollte, wie viel man hinterzieht. Die Strafe wird ja, um ein plumpes Beispiel heranzuziehen, bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr auch höher, je höher man das Limit überschreitet. Es ist doch eindeutig eine andere Qualität ob nun 5 Millionen oder fast 30 Millionen hinterzogen worden. Aber @Dow Jones muss ich da Recht geben: Die Rechtsprechung trägt daran keine Schuld, sondern die Gesetzgebung!
 
Das Plädoyer vom Verteidiger:

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wie jetzt? ohne Selbstanzeige wären die Ermittlungen eingestellt worden?
für einen absoluten Laien wie mich klingt das dann aber schon noch einer "gültigen" Selbstanzeige.
aber euer Job ist natürlich viel zu komplex, als dass ich mir da effektiv ein Urteil erlauben dürfte. ich bin gespannt
 
Das ist doch FURZEGAL, wenn der zwischen 150 und 200 Millionen besitzt.

Ja aber hat er denn soviel Geld? Es war 2006 ja mal so viel Kohle auf dem Konta, aber mittlerweile ist das doch (fast) alles weg.

Und die paar Milliönchen, die er sonst so hat, da macht sich das schon bemerkbar.

Aber es ist ja auch schnuppe, wenn er denn die Kohle hat, es ist dann nur umso verwerflicher.
 
Ja aber hat er denn soviel Geld? Es war 2006 ja mal so viel Kohle auf dem Konta, aber mittlerweile ist das doch (fast) alles weg.

Und die paar Milliönchen, die er sonst so hat, da macht sich das schon bemerkbar.

Aber es ist ja auch schnuppe, wenn er denn die Kohle hat, es ist dann nur umso verwerflicher.

Wieso sind die 150 Millionen von 2006 denn weg??
 
Ich bin auch der Meinung, dass es einen Unterschied bei der Strafmaßbemessung machen sollte, wie viel man hinterzieht.

Wird doch gemacht, Höchststrafe geht von 5 auf 10 Jahren hoch, bei besonders schweren (hier: besonders hoher) Steuerhinterziehung. Und ab 50.000 € Steuerhinterziehung ist es auch nicht mehr straffrei. Allerdings gilt Letzteres noch nicht so lange, daß dürfte bei Uli noch nicht greifen.

Wieso sind die 150 Millionen von 2006 denn weg??

Spekulation schlägt auch in beide Richtungen!
 
die glaube ja selbst nicht dran....
aber der knaller: ist bzw. wollte zur steuerehrlichkeit zurückkehren... ahja... mit der logik kannste einen erschießen und hinterher sagen, du tust es nie wieder!

Das ist doch nicht vergleichbar. Bei der Steuerhinterziehung ist mit der Selbstanzeige freiwillig der erste Schritt getan, um den entstandenen Schaden wieder vollends gut zu machen, was dann hinterher durch die Nachzahlung mit hohen Zinsen im Regelfall auch geschehen wird. Das ist bei Totschlag/Mord gerade nicht möglich.
Sowas ähnliches gibt es z.b. auch bei Brandstiftungsdelikten: Falls der Täter vor Eintritt eines erheblichen Schadnes den Brand löscht, kann das Gericht die Strafe mildern/von Strafe absehen.
 

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