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Steffko schrieb:Ich hab halt das dumpfe Gefühl, dass die ganze Sache sehr vielen Kunden schlicht scheißegal ist. Und bis der Durchschnittskunde irgendwann auch mal die Drosselung zu spüren bekommt, weil er 2 Stunden Film geschaut hathat sich das schon überall durchgesetzt...
(....aber ich vermute das auch!)Dow Jones schrieb:Das stimmt doch hinten und vorne nicht. Vor allem, wie sie sich um Entertain herrum drücken und den Leuten Vorwerfen, sie wüssten nicht, wovon sie sprechen. Hat ja schon fast KT Niveau.

"Dabei ersetzt das Internet wegen der leichten Verfügbarkeit der Informationen immer mehr andere Medien, wie zum Beispiel Lexika, Zeitschriften oder Fernsehen. Darüber hinaus ermöglicht es den weltweiten Austausch zwischen seinen Nutzern, etwa über E-Mails, Foren, Blogs und soziale Netzwerke. Zudem wird es zunehmend zur Anbahnung und zum Abschluss von Verträgen, zur Abwicklung von Rechtsgeschäften und zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten genutzt. Der überwiegende Teil der Einwohner Deutschlands bedient sich täglich des Internets. Damit hat es sich zu einem die Lebensgestaltung eines Großteils der Bevölkerung entscheidend mitprägenden Medium entwickelt, dessen Ausfall sich signifikant im Alltag bemerkbar macht. "(aus der Urteilsbegründung)
Das Gute M schrieb:Wie ich das sehe, verstößt die Telekom gegen das BGH Urteil aus dem Januar 2013.
Ein Internetanschluss mit 384kb/s = 48kB/s ist (solange nicht durch eine technische Störung begründet) für eine normale Nutzung des Internets, wie wir es heute kennen, absolut unzureichend. Weite Teile des Internets werden so nicht mehr nutzbar sein, Nutzer werden in der uneingeschränkten Nutzung der verfügbaren Medien (Grundrecht) massiv gehindert (Mediatheken der ÖR, datenhungrige, reich bebilderte Informationsseiten).
"Dabei ersetzt das Internet wegen der leichten Verfügbarkeit der Informationen immer mehr andere Medien, wie zum Beispiel Lexika, Zeitschriften oder Fernsehen. Darüber hinaus ermöglicht es den weltweiten Austausch zwischen seinen Nutzern, etwa über E-Mails, Foren, Blogs und soziale Netzwerke. Zudem wird es zunehmend zur Anbahnung und zum Abschluss von Verträgen, zur Abwicklung von Rechtsgeschäften und zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten genutzt. Der überwiegende Teil der Einwohner Deutschlands bedient sich täglich des Internets. Damit hat es sich zu einem die Lebensgestaltung eines Großteils der Bevölkerung entscheidend mitprägenden Medium entwickelt, dessen Ausfall sich signifikant im Alltag bemerkbar macht. "(aus der Urteilsbegründung)
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0014/13
[vid]http://vimeo.com/64641982[/vid]
http://www.floriangilles.de/software/netspeedmonitor/download/

Screeny schrieb:Die Telekom hat mittlerweile zugegeben, dass die Drosselung ab 2018 auch Bestandskunden betreffen wird: http://winfuture.de/news,75860.html
DASS gäbe Kündigungen! Ein Heidenspass für groß und klein. 
Wurde doch vor kurzem schon einmal gesagt, aber halt mit 2016 als letzter Umstellungstermin für IP-Telefonie. Und selbst wenn nicht: nach der Mindestvertragslaufzeit kann ja die T-Com so oder so jeden Tarif ändern / nur noch mit Drossel-AGBs anbieten.Screeny schrieb:Die Telekom hat mittlerweile zugegeben, dass die Drosselung ab 2018 auch Bestandskunden betreffen wird: http://winfuture.de/news,75860.html
Screeny schrieb:Wenn Unternehmen wie Googles Youtube an die Deutsche Telekom zahlen, würde ihr Angebot "nicht das Datenvolumen der Nutzer verbrauchen" und sei nicht von der Drosselung betroffen:
T-Com blubbert schrieb:Wir wollen diese Möglichkeiten diskriminierungsfrei anbieten
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