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Telekom wird (V)DSL ab Mai drosseln

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Kann das sein dass T-online die IP-Adressen geändert hat? Seit Jahren waren von meiner IP die ersten 5 Zahlen immer die gleichen. Und heute sehe ich alle Zahlen ganz anders….
 
Steffko schrieb:
Ich hab halt das dumpfe Gefühl, dass die ganze Sache sehr vielen Kunden schlicht scheißegal ist. Und bis der Durchschnittskunde irgendwann auch mal die Drosselung zu spüren bekommt, weil er 2 Stunden Film geschaut hat :ugly: hat sich das schon überall durchgesetzt...

Horror! :motz: (....aber ich vermute das auch!)



Die Oberdrossel hat übrigens Herrn Rösler geantwortet.


http://blogs.telekom.com/wp-content/uploads/2013/04/Brief_R%C3%B6sler-25.04.2013.pdf
 
Das stimmt doch hinten und vorne nicht. Vor allem, wie sie sich um Entertain herrum drücken und den Leuten Vorwerfen, sie wüssten nicht, wovon sie sprechen. Hat ja schon fast KT Niveau.
 
Dow Jones schrieb:
Das stimmt doch hinten und vorne nicht. Vor allem, wie sie sich um Entertain herrum drücken und den Leuten Vorwerfen, sie wüssten nicht, wovon sie sprechen. Hat ja schon fast KT Niveau.

Zumindest die Aussage über Entertain stimmt sehr wohl, das wird in den Medien falsch dargestellt. Mit derselben Berechtigung könnte man auch Kabel Deutschland vorwerfen, dass sie zwar (selektiv) Internetdienste drosseln, ihr eigenes Kabelfernsehen aber davon ausgenommen ist... nur weil Entertain über IP abgewickelt wird, ändert das nichts daran, dass es im Grunde "normales" Fernsehen ist, insbesondere da es dem Rundfunkstaatsvertrag unterliegt und durch die Landesmedienanstalten "durchreguliert" wird (wie es im Brief heißt).

Und wenn es stimmt, dass Videoload und die anderen Cloud-Dienste der Telekom auch in das Downloadvolumen eingerechnet werden (was mir persönlich neu war), sind auch die Behauptungen falsch, die Telekom würde mit der geplanten Drosselung gegen die Netzneutralität verstoßen.

Insofern bleibt als einziger Kritikpunkt die Drosselung an sich (der nebenbei bemerkt für mich persönlich sowieso von Anfang an der einzig wichtige war).
 
Oh wie schön, hier kann man direkt Online kündigen.:kaffee:


https://hilfe.telekom.de/hsp/cms/content/HSP/de/32864/0/Kuendigung/Festnetz;jsessionid=483C6DAE9253B1F466CC2D8AD54C9D3A
 
Wie ich das sehe, verstößt die Telekom gegen das BGH Urteil aus dem Januar 2013.
Ein Internetanschluss mit 384kb/s = 48kB/s ist (solange nicht durch eine technische Störung begründet) für eine normale Nutzung des Internets, wie wir es heute kennen, absolut unzureichend. Weite Teile des Internets werden so nicht mehr nutzbar sein, Nutzer werden in der uneingeschränkten Nutzung der verfügbaren Medien (Grundrecht) massiv gehindert (Mediatheken der ÖR, datenhungrige, reich bebilderte Informationsseiten).

"Dabei ersetzt das Internet wegen der leichten Verfügbarkeit der Informationen immer mehr andere Medien, wie zum Beispiel Lexika, Zeitschriften oder Fernsehen. Darüber hinaus ermöglicht es den weltweiten Austausch zwischen seinen Nutzern, etwa über E-Mails, Foren, Blogs und soziale Netzwerke. Zudem wird es zunehmend zur Anbahnung und zum Abschluss von Verträgen, zur Abwicklung von Rechtsgeschäften und zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten genutzt. Der überwiegende Teil der Einwohner Deutschlands bedient sich täglich des Internets. Damit hat es sich zu einem die Lebensgestaltung eines Großteils der Bevölkerung entscheidend mitprägenden Medium entwickelt, dessen Ausfall sich signifikant im Alltag bemerkbar macht. "(aus der Urteilsbegründung)

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0014/13

[vid]http://vimeo.com/64641982[/vid]
 
Wobei es sich in diesem Fall ja um eine zugesagte Leistung handelte, die nicht geliefert wurde. Ich bezweifle, daß man das Urteil auch heranziehen kann, wenn die Drosselung explizit im Vertrag steht.
 
@Das Gute M, wieder verweise ich auf UMTS und LTE und die "Lösung" für das Breitbandproblem.
So soll man mit den beiden Techniken Flächendeckend die Bürger mit "schnellen Anschlüssen" versorgen.
Nur war wohl auch hier nie die Rede von einer permanenten 2 Mbit/s Anbindung.

So wird man bei LTE ebenfalls auf 384 kbit/s gedrosselt und bei UMTS gar auf 64 kbit/s (letzteres womöglich nicht mehr, sondern auf eine "bessere Geschwindigkeit").
 
Das Gute M schrieb:
Wie ich das sehe, verstößt die Telekom gegen das BGH Urteil aus dem Januar 2013.
Ein Internetanschluss mit 384kb/s = 48kB/s ist (solange nicht durch eine technische Störung begründet) für eine normale Nutzung des Internets, wie wir es heute kennen, absolut unzureichend. Weite Teile des Internets werden so nicht mehr nutzbar sein, Nutzer werden in der uneingeschränkten Nutzung der verfügbaren Medien (Grundrecht) massiv gehindert (Mediatheken der ÖR, datenhungrige, reich bebilderte Informationsseiten).

"Dabei ersetzt das Internet wegen der leichten Verfügbarkeit der Informationen immer mehr andere Medien, wie zum Beispiel Lexika, Zeitschriften oder Fernsehen. Darüber hinaus ermöglicht es den weltweiten Austausch zwischen seinen Nutzern, etwa über E-Mails, Foren, Blogs und soziale Netzwerke. Zudem wird es zunehmend zur Anbahnung und zum Abschluss von Verträgen, zur Abwicklung von Rechtsgeschäften und zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten genutzt. Der überwiegende Teil der Einwohner Deutschlands bedient sich täglich des Internets. Damit hat es sich zu einem die Lebensgestaltung eines Großteils der Bevölkerung entscheidend mitprägenden Medium entwickelt, dessen Ausfall sich signifikant im Alltag bemerkbar macht. "(aus der Urteilsbegründung)

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0014/13

[vid]http://vimeo.com/64641982[/vid]

Supi, kann ich jetzt die Telekom verklagen weil mein Inet so scheiss langsam ist? :D
 
Die Bundesnetzagentur hat sich eingeschaltet und der Telekom einen Fragebogen, den es zu beantworten gilt, geschickt, um im Anschluss eventuell einzugreifen.

mal sehen was raus kommt.
 
[vid]http://www.youtube.com/watch?v=SEi8IrnSQTw#t=15[/vid]
Quelle: http://www.youtube.com/SemperVideo

http://www.floriangilles.de/software/netspeedmonitor/download/

bin zwar nicht bei der telekom, hab mir das programm aber trotzdem mal gezogen und bin echt mal gespannt was nach einem monat dabei raus kommt... traffic von xbox360 & tv (ja der ist auch online^^) sind dann zwar nicht dabei, aber da rechne ich dann einfach mal grob 5gb für downloads mit dazu
 
Die Telekom hat mittlerweile zugegeben, dass die Drosselung ab 2018 auch Bestandskunden betreffen wird: http://winfuture.de/news,75860.html

Auch ein Kracher: Wenn Unternehmen wie Googles Youtube an die Deutsche Telekom zahlen, würde ihr Angebot "nicht das Datenvolumen der Nutzer verbrauchen" und sei nicht von der Drosselung betroffen: http://www.golem.de/news/deutsche-telekom-wenn-youtube-zahlt-werden-sie-nicht-gedrosselt-1305-99043.html
 
Screeny schrieb:
Die Telekom hat mittlerweile zugegeben, dass die Drosselung ab 2018 auch Bestandskunden betreffen wird: http://winfuture.de/news,75860.html

Die Anbieter, die weiterhin eine freie Flat anbieten, werden sich über den regen Zulauf freuen.

Ich wollte demnächst eigentlich auch zur Telekom wechseln, jetzt können sie das aber vergessen.
 
Screeny schrieb:
Die Telekom hat mittlerweile zugegeben, dass die Drosselung ab 2018 auch Bestandskunden betreffen wird: http://winfuture.de/news,75860.html
Wurde doch vor kurzem schon einmal gesagt, aber halt mit 2016 als letzter Umstellungstermin für IP-Telefonie. Und selbst wenn nicht: nach der Mindestvertragslaufzeit kann ja die T-Com so oder so jeden Tarif ändern / nur noch mit Drossel-AGBs anbieten.



Screeny schrieb:
Wenn Unternehmen wie Googles Youtube an die Deutsche Telekom zahlen, würde ihr Angebot "nicht das Datenvolumen der Nutzer verbrauchen" und sei nicht von der Drosselung betroffen:
T-Com blubbert schrieb:
Wir wollen diese Möglichkeiten diskriminierungsfrei anbieten
:fp:
 
Mich trifft das als Bestandskunde erst 2018, bis dahin mach ich einfach keinen neuen Vertrag bei der T-Com und kündige den Tarif wenns soweit ist. Alles halb so schlimm gibt ja noch genügend andere Anbieter und irgendein Anbieter wird das schon als Alleinstellungsmerkmal wenn es alle anderen nicht mehr tun anbieten, nur eben etwas teurer...
 
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