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Schöner wohnen

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Striker schrieb:
-=crunchman=- schrieb:
find ja das cool:


Haben?

???
 
Hi,

ich zieh ab November in eine neue Wohnung zur Miete. Haben des auch schon alles untreschrieben und so. Wir haben die Schlüssel aber schon bekommen.
Und heut hab ich mal die Küche genauer inspiziert und die sieht unter aller Sau aus. Also ich hab die ja schon davor gesehen, dass das eine alte Küche ist. Aber die sah eig. noch recht in Ordnung aus. Nun hab ich aber heut mal die Bretter unten weggemacht, weil ich wissen wollte wie es drunter aussieht. Und da fand ich eben Schimmel und so kleine Maden.
Dass die Spüle etwas getropft hat wussste ich und der Vermieter wird die undichte Stelle auch noch reparieren. Aber das es so extrem darunter aussieht konnte ich nicht wissen.

Jetzt die Frage: Muss der Vermieter mir da eine neue Küche reinmachen, oder was sollte ich tun?

Hab auch noch Bilder gemacht:

bild3771.jpg


bild3781.jpg


bild3801.jpg


bild381.jpg
 
Aber um das zu entfernen müssen die die ganze Küche rausreißen. Dann könnne sie ja gleich ne neue Küche reinmachen. Aber hab ich überhaupt das Recht dazu?
 
Spätestens wenn ein Gutachter da mal reinschaut wird er dir das auf alle Fälle sagen.
Würde das dringend entfernen lassen. Vorallem in der Küche, das ist doch kein wohnen mehr :skep: :kotz:
 
weiß nicht genau. mein bruder(jurist) is gerade net wach^^

aber man hat so einige rechte in solchen dingen. und das is ja auf jeden fall kein normalzustand, verlangen kann man sowas. aber dann kann er auch sagen ne ich vermiete net an sie.

aber ich bin mir sicher du hast das recht. bei nassen wänden etc hat man auch das recht, wie bei pilz oder so
 
Ansonsten sieht die Wohnung recht gut aus.
Nur eben da unten unter der Küche isch es so übel. Ich denk mal die schwarzen Flecken (müsste Schimmel sein) bekommt man auch nicht so leicht weg.
 
Aber wenn der Mietvertrag schon unterschrieben ist, ist doch im prinzip schon alles geklärt. Hast du den genau durchgelesen? Vllt bist du ja unbewusst von dem recht auf nötige renovierungen zurück getreten oder sowas.
 
SirHorst schrieb:
Aber wenn der Mietvertrag schon unterschrieben ist, ist doch im prinzip schon alles geklärt. Hast du den genau durchgelesen? Vllt bist du ja unbewusst von dem recht auf nötige renovierungen zurück getreten oder sowas.

Also so was wie recht auf nötige renovierungen steht da nix.
Wir haben eben so eine Liste erstellt, was man noch tun muss und was defekt oder nicht in Ordnung ist. Da steht das mit der Küche natürlich nicht mit drauf, weil man das ja nicht so leicht sehen konnte. Und ich denke auch der Vermieter weiß nicht wies da aussieht. Werrd ihn Morgen erst darauf ansprechen.
 
Eine Mietgegenstand muss in nutzbarem Zustand übergeben werden. Ob das bei einer versifften und madenreichen Küche der Fall ist, erscheint mir zweifelhaft.

Wichtig zu lesen:

§ 535 BGB

...
Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

Noch wichtiger:

§ 536b
Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme


Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

Bevor ich meinem Vermieter aber §§ um die Ohren haue, würd ich ihm das wirklich erst sagen und zeigen. Ein guter Vermieter wird sich dann darum kümmern. Wenn er sich weigert, würde ich mir das Mietverhältnis noch mal überlegen. Das könnte da noch im Laufe der Jahre zu vielen Zankerein führen.
 
Also ich denke nicht, dass der Vermieter weiß wie es da aussieht.
Und ich ziehe da auch nicht ein, solange es da so aussieht. Nur die Frage ist eben, wenn sich der Vermieter weigert, da eine neue Küche oder so einzubauen oder alles zu entfernen, muss ich dann trotzdem 3 Monate die Miete zahlen, wegen 3-Monatigem-Kündigungsrecht?
 
Ich würde sagen, da der Vermieter seine Vertragspflicht nicht erfüllt und dir keine brauchbare Wohnung bietet, musst du in der Zeit auch keine Miete zahlen.

§ 536 BGB sagt;

Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten.

Wobei ich nicht genau weiß, ob hier die Überlassung schon vorliegt. Ich glaube fast ja, denn die Schlüssel hast du ja schon und kannst also in die Wohnung. Aber sicher bin ich da jetzt nicht.
 
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