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Rechtliche Frage

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

To keep a long story short: Das Geschäft verursacht fast keine Arbeit, das Geld kommt so ziemlich von alleine herein. Allerdings sind die Geldflüsse auch begrenzt und werden sich in den nächsten Jahren nicht massiv erhöhen. Was derzeit reinkommt, reicht nicht, um die hohen Kosten einer GmbH zu rechtfertigen, ist aber zu viel, um es nicht "mitzunehmen". Hinzu kommt, dass das Risiko minimal ist. Es gibt keine Werte außer Cash und Lizenzen, wenn es hoch kommt fünf Kontobewegungen im Monat, das Ganze ist also buchhalterisch sehr überschaubar.
 
Es ist nicht so, dass das Alles aus dem Nichts entstanden ist. Da steckt viel Arbeit drin, mit der wir uns über Jahre ein passives Einkommen aufgebaut haben. Nun will aber mein Geschäftspartner seine Anteile verkaufen, weil er eine größere Geldspritze braucht.
 
Hätte mal eine arbeitsrechtliche Frage an die Bewanderten hier:
Meine Freundin arbeitet seit einigen Jahren im pädagogischen Bereich. Zunächst hat Sie den Job unmittelbar nach Studienende als eine Art "Überbrückung" aufgenommen. Gehalt war eher niedrig und es waren 17 Wochenstunden vereinbart. Einige Zeit später hatte Sie einige Bewerbungsgespräche bei anderen Arbeitgebern und hat dies ihrer Chefin auch mitgeteilt. Diese war allerdings nicht mehr bereit meine Freundin einfach so gehen zu lassen und erhöhte ihr Gehalt daraufhin in mehreren Schritten drastisch. Inzwischen ist ihr Bruttolohn deutlich über 3000 Euro angestiegen bei 16 Stunden Arbeitszeit. Die Frage ist jetzt: Kann ihre Arbeitgeberin die Gehaltszahlungen theoretisch auch wieder verringern, da ja keine der Gehaltserhöhungen schriftlich festgehalten wurde?
 
afaik: normalerweise nicht. arbeitsverträge müssen nicht schriftlich sein und wenn sie kohle schon eine weile eindeutig als gehaltszahlung bekommt (gehaltsabrechnung) steht ihr das auch zu. anders wäre es bei explizit entsprechend deklarierten sonderzahlungen (auf die man bei regelmäßiger zahlung theoretisch aber auch zukünftig anspruch hätte).
 
afaik: normalerweise nicht. arbeitsverträge müssen nicht schriftlich sein und wenn sie kohle schon eine weile eindeutig als gehaltszahlung bekommt (gehaltsabrechnung) steht ihr das auch zu. anders wäre es bei explizit entsprechend deklarierten sonderzahlungen (auf die man bei regelmäßiger zahlung theoretisch aber auch zukünftig anspruch hätte).

Danke dir für die Information!
 
Ich denke mich hat es zum ersten mal erwischt, bin auf eine miese Versicherungsnummer reingefallen.
Letztes Jahr habe ich über Fluege.de einen Flug nach Wien für 4 Personen gebucht. Uns wurde eine Reiserücktrittsversicherung und so eine Umbuchungsversicherung angeboten, falls der Flug ausfällt etc. Da der Sohn einer der Mitreisenden ernsthaft erkrankt ist, nahmen wir die Versicherung wahr.
Es waren für jeden so um die 15 Euro.
Heute bekomme ich dann eine E-Mail das das Versicherungsjahr jetzt zuende ist und es automatisch um 12 Monate verlängert wurde...Versicherungsjahr? Davon war nie die Rede, es ging rein um den Hin und Rückflug nach Wien. Und für 15 Euro ist man doch nicht ein ganzes Jahr versichert?
Naja, jetzt habe ich den Wisch bekommen und soll 150 Euro zahlen! Ich habe sofort eine E-Mail geschrieben und gekündigt, natürlich wurde die Kündigung erst zum 11.2020 akzeptiert.
Gibt es da eine andere Möglichkeit irgendwie raus zu kommen? Meine Kontodaten haben sie noch nicht. Was passiert wenn ich einfach nicht überweise? 150 Tacken sind für mich momentan einfach eine Menge Geld die ich nicht einfach mal so aus dem Ärmel ziehen kann.
Die Bewertungen sprechen auch für sich und ich bin scheinbar nicht die Einzige mit diesem Problem.
 
Habe mir die alte Email mal raus gesucht. In den AGBs, die wir uns natürlich nicht komplett durchgelesen haben, steht es ganz klein. Verdammt, dann werde ich wohl nicht drumherum kommen :fp:
 
Meinst du dich damit? :grins:

Sie soll mir nicht vertrauen sondern auf ne fundierte Antwort warten und ich glaube nicht dass deine richtig ist.

deshalb schrieb ich „glaube ich“ und stellte es nicht so dar dass es fundiertes Wissen ist.
 
https://www.wbs-law.de/abofallen/wie-kann-ich-mich-wehren/

Vor allem dann, wenn die Zahlungspflichtigkeit einer Dienstleistung nur in einem unübersichtlichen Fließtext oder auf sonstige Weise versteckt in den AGB versteckt wird, lassen sich geschlossene Verträge nachträglich angreifen.

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 26.07.2012, Az. VII ZR 262/11) entschieden, dass die Kostenpflichtigkeit eines Branchenbucheintrages deutlich erkennbar sein muss. Versteckte Klauseln sind daher nicht wirksam.

passt alles nicht 100prozentig, ich wollt dir nur mal ne Richtung weisen.

vllt kann @Cale o.Ä. Ja was dazu sagen
 
Danke @Gerri
Fuck, das kommt davon wenn man immer alles für andere machen muss...und ich sitze am Ende dann noch als Einzige auf den Kosten :fp:
 
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