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Rechtliche Frage

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Schreiben hinschicken mit Einschreiben und Rücksendeschein.
Auf Barzahlung verweisen -> Nachweis das du Geld angeboten hast -> passiert nichts dann Schreiben (Einschreiben und Rücksendeschein) mit dem Vermerk der Annahmeverzug seitens der GEZ -> GEZ sollte dann keine möglichkeit mehr haben das Geld Zwangseinzutreiben.
Würde mich aber wundern wenn die GEZ in diesem doch recht einfachen System kein Lücke finden würde.

Außerdem kann die GEZ dich einfach auffordern, dass du das Geld Kostenfrei in einer Bank welche sich im zumutbaren bereich befindet BAR auf ihr Konto einzahlst.

Dann hast du schon wieder verloren.

Ich glaube über kurz oder lang gibt es keinen vernünftigen Weg. Probiers aber einfach aus (stell dich drauf ein, dass dus trotzdem zahlen musst). Und selbst wenn du die Typen nur nervst und ärgerst hast du auch schon was gutes getan :)
 
@Gigabyte Kenne ich, das Netz ist voll mit den Berichten über den Versuch. Aber das ändert nichts an meiner Aussage und durchgekommen ist der Typ damit ja wohl auch noch nicht, sonst würde es jeder so machen. Wieder viel heiße Luft, imho, aber die GEZ-Verweigerungsfanatiker sind da ja sehr begeisterungsfähig :D
 
Bei solchen Sachen kann ich nur den Kopf schütteln und hoffe tatsächlich, dass es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt, dem Typen vor Gericht ne Strafe aufzubrummen.
 
@Cale Scheinst wohl nicht so ein GEZ-Verweigerer zu sein oder? Ich will diese Gebühren einfach nicht zahlen, weil ich das nicht einsehe. Die schwimmen gerade in Geld und wissen nicht was sie damit tun müssen. Mein Arbeitskollege hat mal für einen öffentlich rechtlichen Sender gearbeitet und die Stories sind ja der Horror. Da meinst nur noch, warum du dafür geld zahlst.
 
Nein, ich halte die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender insgesamt für eine gute Sache. Es ist imho ein guter Preis, für das, was da abgeliefert wird, auch wenn viel Crap dabei ist. Unser Land wäre deutlich ärmer, wenn man nur auf die privaten Sender zurückgreifen könnte. Um wieviel ärmer merkt man erst, wenn man mal die Situation in anderen Ländern betrachtet.

Das man mit dem Programm ggf. nichts anfangen kann, ist für den Einzelnen zwar bedauerlich, aber das gilt ja für viele Dinge in diesem Staat. Ich gehe z.B. nie ins Schwimmbad, deswegen finanziere ich sie aber trotzdem mit meinen Steuern mit und beschwere mich nicht.

Daß es bei einer so großen Geschichte Verwerfungen und Horrorstories gibt, ist nicht wirklich verwunderlich. Bei einem so großen Laden kann man immer sowas finden: positiv wie negativ - je nach persönlicher Einstellung :)
 
Ich finde die Rundfunkgebühren mehr als fraglich.

Das ist nichts anderes als zwang paytv.

Jeder sollte sich aussuchen können ob er ARD/zdf etc empfangen möchte oder nicht.
Als mündiger Bürger möchte ich nicht vom Staat bestimmt bekommen für welche Sender ich zahlen soll.

Daher bin ich auch für eine Verschlüsselung der ör so wie in Österreich.
Jeder der dann möchte kann sie sich gegen eine Gebühr freischalten lassen, keiner muss.

Außerdem muss man auch beachten dass das Ausland auf Kosten der Rundfunk Gebühr Zahler in Deutschland mit guckt.

Sat Empfang hört nicht an der grenze auf und so profitieren die Österreicher, Schweizer und viele andere von unseren Gebühren .

Wir dagegen nicht weil die Schweiz , Österreich, Niederlande etc ihre Sender schon lange verschlüsselt.


Zudem würden bestimmte rechte günstiger für ARD /zdf da sie jetzt immer für den gesamten deutsch sprachigen Raum bezahlen müssen- dank fehlender Verschlüsselung.
 
was eh komisch ist:
wenn ich einen Mitarbeiter bei der Gemeinde anmelde, schicken die umgehend die Daten an die GEZ weiter. Die wiederrum schicken PAUSCHAL ein schreiben und fordern zur Zahlung auf.
ich bin mir nicht sicher ob die weitergabe von diesen Daten an die GEZ rechtens ist?
 
An alle Juristen unter uns:


Rein hypothetisch ;)


Wenn ich von einem privaten Verkäufer erfahre dass er neben den öffentlich angebotenen gebraucht Gegenständen noch mehr zu verkaufen hat und ich diesen Verkäufer dann via Email direkt nach einem in Deutschland indizierten und beschlagnahmten Artikel fragen würde, dieser dann sagt dass er ihn hat und auch verkaufen würde und ich mich via whatsapp zwecks Bilder des Artikels melden solle:

Mache ich mich dann schon strafbar?


Oder macht sich bei dieser Sache nur der Verkäufer strafbar?

Wenn ich auch: schon wenn ich mich erkundige und via Whatspp genauere Details abspreche und Bilder des Artikels empfange? Oder erst wenn ich einem Kauf einwillige ?

Und nein in diesem Gedankenspiel geht es nicht um drogen, Waffen oder so. Es geht um einen medienträger der seit Mitte der 80er indiziert ist und per Beschluss beschlagnahmt wurde.
 
Wenn Du einen in Deutschland beschlagnahmten Artikel erwirbst, macht sich der Verkäufer (sofern in Deutschland) und Du strafbar. Selbst dann wenn Der Verkäufer die Ware bewirbt und anbietet was auch schon verboten ist.
 
Frage:

Person A verkauft Person B ein Handy. Person B bezahlt mit Flaschgeld.
In umfangreichen Ermittlungen wird Person B angeklagt etc. und man konnte das Handy bei Person C orten welche es von Person B gekauft hat.

Hat Person A ein Anrecht auf das Handy oder gehört es Person C wenn sie es gekauft hat ohne zu wissen das es Hehlerware war?
 
War ein Arbeitskollege, der ist hier nicht angemeldet aber ich kann das irgendwie nicht glauben das Person C das Handy nicht weggenommen werden kann.

Er hats gemerkt als er es auf die Bank bringen wollte :ugly: und selbst die Mitarbeiterin hat es nur an der Haptik des Papieres gemerkt. Daher bei sowas besser nen Stift mitnehmen.
Aber da merkt man mal wie schnell die Kripo am Start ist, wenn es um Falschgeld geht.
 
Mhm, schwierige Frage, da brauchst du jemanden der sich im deutschen Privatrecht auskennt. Ich könnte dir sagen, wie die Rechtslage in dem Fall in Österreich wäre, aber das hilft dir ja nicht viel. Obwohl ich denke, dass es in D vermutlich gleich sein wird. Schätze ich zumindest.
 
Ich frage nur weil ich aktuell die Serie "Morgen hör ich auf" schaue :)

C darf es auch nicht behalten.
Hehlerware kann man nicht käuflich erwerben , Sie bleibt Eigentum des bestohlenen oder beraubten Opfers . Es ist dem Diebstahl strafrechtlich gleichgestellt !
 
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