Foren Aktuelles Erstellen Mitglieder Anmelden

Rechtliche Frage

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Hui, viel Text, aber ja, ich nehms zurück :)

Ja, war einfach ehrliche juristische Neugier. Ich kenn aus den USA nämlich "strict liability" z.B. bei Sex mit Minderjährigen und finde es einfach total gestört als strafrechtliches Konzept.

Stell dir vor du hast in den USA eine Arbeitskollegin, 25 Jahre alt, arbeitet als Anwältin. Du beginnst eine Beziehung mit ihr, inklusive Sex. Eines Tages steht die Polizei vor der Tür, holt dich ab, Verdacht auf sexuellen Missbrauch Minderjähriger. Stellt sich raus, die Frau ist nicht 25, sondern 17. Du hast ihren Pass gesehen, mit Geburtsdatum das sagt, dass sie 25 ist? Der Pass ist sogar echt, weil sie jemanden bestochen hat bei der Behörde, ihr diesen auszustellen? Tja, dein Pech. Sie hat als Anwältin gearbeitet? Tja, das Diplom in ihrem Büro an der Wand war eine Fälschung, Zulassung hat sie mit dieser Fälschung bekommen.

Weder du noch sonst irgendein vernünftiger Mensch konnte jemals wissen, dass sie nicht 25 sonder 17 ist? Dein Pech, du hattest Sex mit einer Minderjährigen, das ist strafbar, auch ohne Vorsatz und ohne Fahrlässigkeit, die reine Handlung alleine reicht aus.

In meinen Augen völlig absurd.

Man muss aber zur Verteidigung der Amis sagen, dass ihr Rechtssystem im Großen und Ganzen sehr gut ist. Aber ein paar Dinge gibt es, die finde ich zumindest aus mitteleuropäischer Perspektive einfach absurd.

Ja, sollte er können und sollte er tun. Wir diskutieren nur drüber.

Jo, sehe ich genauso. Mir geht es hier nur um spannende rechtliche Diskussionen.
 
Hui, viel Text, aber ja, ich nehms zurück :)

Musst du gar nicht, denn so falsch ist das meines Wissens gar nicht. da gibts doch exta einen Satz zu :

§ 46b
Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten

(1) Wenn der Täter einer Straftat, die mit einer im Mindestmaß erhöhten Freiheitsstrafe oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht ist,

1. durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, dass eine Tat nach § 100a Abs. 2 der Strafprozessordnung, die mit seiner Tat im Zusammenhang steht, aufgedeckt werden konnte, oder

2. freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, dass eine Tat nach § 100a Abs. 2 der Strafprozessordnung, die mit seiner Tat im Zusammenhang steht und von deren Planung er weiß, noch verhindert werden kann,
kann das Gericht die Strafe nach § 49 Abs. 1 mildern, wobei an die Stelle ausschließlich angedrohter lebenslanger Freiheitsstrafe eine Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren tritt. Für die Einordnung als Straftat, die mit einer im Mindestmaß erhöhten Freiheitsstrafe bedroht ist, werden nur Schärfungen für besonders schwere Fälle und keine Milderungen berücksichtigt. War der Täter an der Tat beteiligt, muss sich sein Beitrag zur Aufklärung nach Satz 1 Nr. 1 über den eigenen Tatbeitrag hinaus erstrecken. Anstelle einer Milderung kann das Gericht von Strafe absehen, wenn die Straftat ausschließlich mit zeitiger Freiheitsstrafe bedroht ist und der Täter keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verwirkt hat.


(2) Bei der Entscheidung nach Absatz 1 hat das Gericht insbesondere zu berücksichtigen:


1. die Art und den Umfang der offenbarten Tatsachen und deren Bedeutung für die Aufklärung oder Verhinderung der Tat, den Zeitpunkt der Offenbarung, das Ausmaß der Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden durch den Täter und die Schwere der Tat, auf die sich seine Angaben beziehen, sowie

2. das Verhältnis der in Nummer 1 genannten Umstände zur Schwere der Straftat und Schuld des Täters.

(3) Eine Milderung sowie das Absehen von Strafe nach Absatz 1 sind ausgeschlossen, wenn der Täter sein Wissen erst offenbart, nachdem die Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 207 der Strafprozessordnung) gegen ihn beschlossen worden ist.


Stell dir vor du hast in den USA eine Arbeitskollegin, 25 Jahre alt, arbeitet als Anwältin. Du beginnst eine Beziehung mit ihr, inklusive Sex. Eines Tages steht die Polizei vor der Tür, holt dich ab, Verdacht auf sexuellen Missbrauch Minderjähriger. Stellt sich raus, die Frau ist nicht 25, sondern 17. Du hast ihren Pass gesehen, mit Geburtsdatum das sagt, dass sie 25 ist? Der Pass ist sogar echt, weil sie jemanden bestochen hat bei der Behörde, ihr diesen auszustellen? Tja, dein Pech. Sie hat als Anwältin gearbeitet? Tja, das Diplom in ihrem Büro an der Wand war eine Fälschung, Zulassung hat sie mit dieser Fälschung bekommen.

Weder du noch sonst irgendein vernünftiger Mensch konnte jemals wissen, dass sie nicht 25 sonder 17 ist? Dein Pech, du hattest Sex mit einer Minderjährigen, das ist strafbar, auch ohne Vorsatz und ohne Fahrlässigkeit, die reine Handlung alleine reicht aus.

In meinen Augen völlig absurd.

Das ist allerdings super absurd, aber da steht dann auch Aussage gegen Aussage, Sie wird wahrscheinlich sagen dass Sie dich in Kenntnis gesetzt hat, und du wirst das Gegenteil behaupten. Da bleibt dann trotzdem der Vorwurf der Misshandlung. Aber gegen sie wird auch ermittelt werden wegen Urkundenfälschung, Täuschung, und alle Fälle die sie ohne Lizenz bearbeitet hat werden angefochten und Verklagt. Ich denke da wirds dann auch Kompromisse geben.
 
Das ist allerdings super absurd, aber da steht dann auch Aussage gegen Aussage, Sie wird wahrscheinlich sagen dass Sie dich in Kenntnis gesetzt hat, und du wirst das Gegenteil behaupten. Da bleibt dann trotzdem der Vorwurf der Misshandlung. Aber gegen sie wird auch ermittelt werden wegen Urkundenfälschung, Täuschung, und alle Fälle die sie ohne Lizenz bearbeitet hat werden angefochten und Verklagt. Ich denke da wirds dann auch Kompromisse geben.

Es ist eben sogar egal, ob du es gewusst hast, oder nicht gewusst hast, dass sie minderjährig war. Selbst wenn bewiesen ist, dass du es gar nicht wissen konntest hast du dich trotzdem strafbar gemacht. Das ist ja genau der Kern von "strict liability".

Du begehst die Handlung (= Sex mit der Minderjährigen) und das alleine reicht aus. Was du gewusst hast oder wissen konntest ist völlig irrelevant.
 
Mal ne Frage:

ich hab gerade bei Eventim Tickets bestellt. Eventim bietet ja normalen und versicherten Versand an, mit ordentlichem Aufpreis.

Aber ist Eventim nicht eh dafür verantwortlich das die Tickets bei mir ankommen? Dann ist doch der versicherte Versand eigentlich Verarsche.....

@Bart Wux @Osa-chan @Cale
 
Sofern du als Verbraucher kaufst (wovon ich mal ausgehe), dann ja ist das für den Arsch. Du bezahls im Grunde eventim dafür, dass sie weniger Risiko beim Versand haben. :O_o:
 
ok danke, wollte nur mal sicher gehen in der Sache, hab da nämlich Tickets für ne ordentliche Summe geordert und will nicht im Fall das Falles drauf sitzen bleiben :D
 
Wenn ein Beamter auf Widerruf (kein Polizist)einen Autounfall (ohne Personenschaden) unter Alkoholeinfluss baut, kann das Auswirkungen auf seinen Beamtenstatus haben?
 
Kommt grundsätzlich auf das bekleidete Amt und die Umstände an. Wenn der Kollege bspw. am Beginn seiner Laufbahn im Bauamt sitzt, Führerschein für die Ausübung seiner Tätigkeit nicht relevant ist und sein Atemalkoholwert bei 0,8 lag, dann hat er mit großer Wahrscheinlichkeit nix zu befürchten.
 
Naja, je nach Konstellation könnte hier nicht bloß ein Unfall oder Ordnungswidrigkeit in Betracht kommen, sondern eine Straftat. Und das findet der Dienstherr sicher nicht lustig.
 
würdest du hier aufpasen, wüsstest du das ich weder dabei bin Beamter zu werden, noch das ich trinke wenn ich fahre ;)

edit: ok, ab 1,1 Promille scheints eine Straftat zu sein, wenn ich das jetzt richtig gelesen habe.
 
würdest du hier aufpasen, wüsstest du das ich weder dabei bin Beamter zu werden, noch das ich trinke wenn ich fahre ;)

edit: ok, ab 1,1 Promille scheints eine Straftat zu sein, wenn ich das jetzt richtig gelesen habe.
Ab 0,3 (!) mit Ausfallerscheinungen oder ab 1,1 unabhängig von Ausfallerscheinung. 315c StGB. Wobei freilich 316 StGB auch immer in Betracht kommt. Also Alkohol am Steuer plus Unfall, das sind so Sachen, die echt recht schwer wiegen, von daher würde es mich da wirklich fast wundern, wenn da der Dienstherr kein Interesse dran hätte.
 
Zurück
Oben