Ich muss mir hier mal einen groben Rat holen:
Seit einiger Zeit befinde ich mich mit dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ehemals GEZ) in einem Rechtsstreit. Zumindest ist das meine Auffassung, ich glaube die GEZ (einfachkeitshalber nenne ich sie weiter so) sieht das nicht so und besteht einfach weiter auf ihren ursprünglichen Forderungen und behandelt mich wie einen säumigen "Kunden".
Ich versuche mich mal so knapp wie möglich zu halten wie die Lage in etwa aussieht.
Die GEZ hatte sich vor einiger Zeit gemeldet und in etwa geschrieben "Yo, was geht? Wir haben festgestellt, dass sie seit einer geraumen Zeit keine Gebühren mehr an uns bezahlen, wir haben mal nachgerechnet, was sie uns schulden: so 400-500€ wären das dann bitte".
Daraufhin habe ich genatwortet "Liebe GEZ, natürlich zahle ich gerne die neue Haushaltsabgabe, die seit dem 01.01.2013 in Kraft ist. Allerdings hatte ich im Zeitraum von April 2011 bis Juni 2013 keinen Fernseher, weshalb ich ihrer Forderung widerspreche und für den Zeitraum April 2011 bis Dezember 2012 nur den ermäßigten Beitragssatz nachzahlen werde."
Hab ich gemacht, und von da an auch immer die aktuelle Haushaltsabgabe bezahlt.
GEZ sagt aber: "Ne, akzeptieren wir nicht. Sie haben ihr Gerät nicht abgemeldet, also zahlen sie auch für den Zeitraum von April 2011 bis Januar 2013 den vollen Betrag. Sie schulden uns also noch 250€."
Nun ist mir von der GEZ ein "Festsetzungsbescheid" ins Haus geflattert (war bereits der Zweite, habe schon einen für den Zeitraum davor). Laut diesem wird für den Zeitraum von 01.04.2014 bis 31.12.2014 ein Betrag von 169,82€ festgesetzt und mein Beitragskonto weist insgesamt weiterhin ein Minus von ca. 230€ auf.
Und dann steht da noch: "Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben." Das klingt erst mal schon ziemlich einschüchternd.
Was mich extrem anfiecht: ich bezweifle ja die Legitimität der Forderung, die sich auf die Zeit
vor Januar 2013 bezieht. Alles danach habe ich aus meiner Sicht voll bezahlt. Die GEZ denkt sich natürlich: "Alles klar, Betrag X haben wir erhalten, damit haben sie ihre Schulden bis Oktober 2013 beglichen, aber seit November 2013 haben sie nicht bezahlt." Das ist natürlich geschickt von denen, für mich aber eine scheiß Situation.
Ich würde nun gerne dem Festsetzungsbescheid widersprechen und darauf verweisen, dass ich die Haushaltsabgabe seit Januar 2013 bezahle und nach wie vor die Forderung für den Zeitraum davor zurückweise, weil ich in dieser Zeit kein Empfangsgerät besessen habe, dieses aber Grundlage für die Zahlung war (wie gesagt, Standpunkt GEZ: nicht abgemeldet).
Tipps?
@Bart Wux @Cale @Slurms Mc Kenzie @KT_Rechtsberatung