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Rechtliche Frage

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Ich habe aber immer noch Interesse an der Ware. Für die Fristsetzung bedarf es ja keiner Form, aber als Beweis ist es besser, wenn das ganze schriftlich gemacht wird. Habe denen das telefonisch bisher nur mitgeteilt gehabt und eigentlich befinden sie sich nun im Verzug.
 
Ich würde mich dem Thema rechtliche Frage mal anschließen. Ich war mit meinem damaligen Mitbewohner bei einem Stromanbieter angemeldet, also sind wir gesamtschuldnerisch haftbar.

Wir haben beim Auszug vergessen den Strom abzumelden, jetzt haben wir nach 2 Jahren eine Rechnung über 1.000€ erhalten. Soweit so dämlich von uns.

Da ich den Fehler einseh und wir meiner Meinung nach mit 1.000€ noch gut bedient sind würde ich die Sache gern aus der Welt schaffen bevor die Sache vor Gericht kommt. wäre es theoretisch möglich die Summe von meinem ehemaligen Mitbewohner einzuklagen, falls ich jetzt erst einmal alles bezahle, zumindest theoretisch?

Danke :)
 
Hab eine Frage zu Thema Arbeitsrecht:

Ich fange dem nächst ein berufsbegleitendes Studium als Weiterbildung an. Dieses Studium geht insgesamt 6 Semester und im Zuge dessen senkt sich meine Arbeitszeit von 40 auf 35 Std./Woche, bei natürlich dementsprechend weniger Gehalt. Ich bekomme pro Kalenderjahr 15 "Fortbildungstage", d.h. ich kann in 15 Tagen in der FH sein und mir dafür aber 7 Stunden Arbeitszeit aufschreiben. Das reicht natürlich aber bei Weitem nicht aus um alles abzudecken.
Dazu stelle ich mal folgende Rechnung auf: 15 Fortbildungstage á 7 Stunden = 105 Stunden, das sind bei 35 Wochenarbeitsstunden 3 Wochen und das sind bei einem ca. Bruttogehalt jetzt-stand von 2700€ ca. 2000€ die er jährlich "investiert",

Zusätzlich hat aber mein Chef eine Klausel in den Vertrag, den ich hier vorliegen habe, geschrieben, in dem es heißt, dass ich mich nach Abschluss des Studiums verpflichte für 5 Jahre weiter in der Einrichtung zu arbeiten. Insgesamt versucht er mich also 8 Jahre zu binden.... Ich meine, ich kann es durchaus nachvollziehen, dass er natürlich auf Nummer sicher gehen will, dass ich nicht direkt nach dem Studium kündige, aber ist so was rechtens?
 
Zuletzt bearbeitet:
Solche Bindungen sind ja üblich.
Und bei deiner Rechnung hast du vergessen, dass dein Arbeitgeber ja auch die Fortbildung an sich bezahlt. (Nehm ich jetzt mal an).
Und die ist ja auch nicht billig.
 
Die Fortbildung an sich ist das Studium und da bezahlt er genau 0. Fahrtkosten, Unterkunft, Bücherkosten, Verpflegung, etc. das zahle ich ja alles selber. Das Einzige was er dazu gibt sind die 15 "Fortbildungstage", die auf die 3 Jahre hochgerechnet einen Wert von knappen 6000€ haben.

Gestern Abend konnte ich noch mit einem Anwalt für Arbeitsrecht telefonieren, und der meinte, dass ich das durchaus machen soll. In der Zukunft, also falls es nach dem Studium dazu kommen sollte, dass ich die Einrichtung wechseln will und das noch bevor die 5 Jahre Bindungsfrist vorbei sind, sollte ich einfach kündigen können, da diese Bindungsklausel mit 5 Jahren absolut überzogen ist. Falls es hart auf hart kommen sollte, hat man vorm Arbeitsgericht wohl sehr gute Chancen meinte er.
 
Arg schlechter Deal würde ich sagen. 5 Jahre gingen in Ordnung, wenn er Alles bezahlen würde (und selbst dann wüsste ich nicht ob ich darauf eingegenagen wäre)
2 - 3 Jahre sind standart.
 
Habe ein Anliegen, was mir eben passiert ist. Ich war in der Stadt und habe mit meinem Auto auf einem Parkplatz geparkt. Ungefähr ein kleines bisschen, ab meinem Tankdeckel hat eventuell hinter der Markierung gestanden. Dahinter war die Einfahrt eines Autohändlers. Ich war ca. 10 Minuten weg und als ich zurück kam, hatte ich folgenden Zettel an meiner Scheibe.

Rechtlich darf diese Person doch keine Anzeige gegen mich machen, weil das Geschäft nicht einmal geöffnet war und zudem diese Person, keine Fotos von meinem Wagen machen darf.

Möchte halt nur nochmal für mein Gewissen Klarheit haben. Hier das Foto vom Schreiben (Frage mich, wie diese Person so schnell das Schreiben verfasst hat):

cpardinuk8ds.jpg
 
Das Ordnungsamt muss ja eigentlich bei so einem Fall eingeschaltet werden und zum Tatort gerufen werden, aber davon war auch nichts zu sehen. Da hat es sich wahrscheinlich jemand zu Ernst genommen, mit der Nachbarschaftspolizei!
 
Hab eine Frage zu Thema Arbeitsrecht:

Ich fange dem nächst ein berufsbegleitendes Studium als Weiterbildung an. Dieses Studium geht insgesamt 6 Semester und im Zuge dessen senkt sich meine Arbeitszeit von 40 auf 35 Std./Woche, bei natürlich dementsprechend weniger Gehalt. Ich bekomme pro Kalenderjahr 15 "Fortbildungstage", d.h. ich kann in 15 Tagen in der FH sein und mir dafür aber 7 Stunden Arbeitszeit aufschreiben. Das reicht natürlich aber bei Weitem nicht aus um alles abzudecken.
Dazu stelle ich mal folgende Rechnung auf: 15 Fortbildungstage á 7 Stunden = 105 Stunden, das sind bei 35 Wochenarbeitsstunden 3 Wochen und das sind bei einem ca. Bruttogehalt jetzt-stand von 2700€ ca. 2000€ die er jährlich "investiert",

Zusätzlich hat aber mein Chef eine Klausel in den Vertrag, den ich hier vorliegen habe, geschrieben, in dem es heißt, dass ich mich nach Abschluss des Studiums verpflichte für 5 Jahre weiter in der Einrichtung zu arbeiten. Insgesamt versucht er mich also 8 Jahre zu binden.... Ich meine, ich kann es durchaus nachvollziehen, dass er natürlich auf Nummer sicher gehen will, dass ich nicht direkt nach dem Studium kündige, aber ist so was rechtens?


Bei den Bindungsklauseln sollten Unternehmen aber nicht maßlos übertreiben. Ansonsten besteht die Gefahr, sich bei einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung den Vorwurf gefallen lassen zu müssen, Sie hätten den Mitarbeiter bei seiner Berufsausübungsfreiheit behindert.

Wie wichtig dieser Aspekt ist, zeigt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus 2007: Ein Arbeitgeber hatte statt einer zulässigen Bindungsdauer von zwei Jahren eine unzulässige von fünf Jahren vereinbart. Mit der Folge, dass die Rückzahlungsklausel insgesamt unwirksam war und insofern gar kein Rückzahlungsanspruch bestand.

http://www.zeit.de/karriere/beruf/2013-07/arbeitsrecht-weiterbildung-vertragsbindung
 
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