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Rechtliche Frage

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

finds nur seltsam, weil es mit der frage nix zu tun hat. ob das jez rassistisch is.. naja. man kann den eindruck bekommen, dass du die situation nutzt um was gegen rumänen loszulassen. und jez noch "unterste schublade" damit in verbindung bringen. man bekommt schon n bild davon, um was es dir geht.
 
ist eine Notwehrsituation schon dadurch gegeben wenn jmd. in sein Haus eingebrochen ist?
Kurze Antwort: Ja. Notwehrlage ist ein gegenwärtiger (nicht erwarteter, bevorstehender oder beendeter!) rechtswidriger Angriff. Wenn jemand in mein Haus eindringt, ist das je nachdem mindestens ein Hausfriedensbruch, 123 StGB oder versuchter Einbruchsdiebstahl, 244 StGB. Notwehrrecht ist schneidig, d.h., es findet keine Güterabwägung statt. Theoretisch kann eine Tötung zur Verteidigung eines Gegenstandes gerechtfertigt sein.
Soviel zur Theorie. Ich rate vehemenst davor ab, zur Verteidigung einer PS3 einen Menschen zu töten. Im Übrigen dürfte der Angriff in der Sekunde beendet sein, in welcher der Dieb flüchtet. Dann greift nur noch das Jedermann-Festahmerecht, § 127 StPO. Das umfasst das Recht, jemanden festzuhalten und nicht sehr viel mehr.

Achja und die Sache mit den Rumänen ist für diverses von Bedeutung. Kein Wohnsitz im Inland, Fluchtgefahr, Haftgrund nach § 112 StPO. Übersetzungskosten, Dolmetscher zur rechtlichen Vernehmung etc. Für einen Staatsanwalt macht das einen ganz erheblichen Unterschied. Dass den zuständigen Staatsanwalt die Sache "nicht interessiert", glaube ich nicht. Vielmehr dürften eher die Voraussetzungen für eine U-Haft nicht vorgelegen haben, was den Polizisten vielleicht verärgert hat. Kommt nicht selten vor.
 
@rancid :hä? sorry aber du redest Blödsinn. Ich hab genau 1mal! erwähnt das es Rumänen sind? Wusste nicht das das verboten ist.

Und ich finde es unterste Schublade wenn Eltern ihre Kinder benutzen um Einbrüche zu begehen und sie damit in Gefahr bringen. Wenn du das nicht so siehst, bitte. Für mich ist es das. Davon ab hab ich den Kommentar erst gebracht als du mich gezielt darauf angesprochen hast. Falls du in meiner Fragestellung irgendetwas findest was rassistisch o.Ä. ist darfste mir das gerne aufzeigen. Und ansonsten spam mir bitte nicht den Thread damit voll. danke.

@Bart Wux : auch dir danke für die Antwort :dhoch:

Das mit dem Staatsanwalt konnten wir aus dem Gespräch mit den Polizisten halt heraushören. Auf jeden Fall versucht die Polizei hier mit den ihnen gegebenen Mitteln etwas zu tun aber das ist quasi nichts und das wissen die auch selbst. Allein hier in unserem Dorf mit 1400 Einwohnern wurde in den letzten Monaten gut 25-30 mal eingebrochen. Von den Nachbardörfern garnicht zu reden. Irgendwann eskaliert das Ganze. Die Leute fühlen sich nicht mehr sicher und rüsten auf und irgendwann knallt es.

In der Nebenstraße waren sie letzte in einem Haus und ne Frau (Mitte 20) hat im 1.Stock geschlafen.

Das Problem ist halt das die Leute minderjährige für ihre Diebstahltouren einsetzen und man die sofern sie noch keine 14 sind ja auch nicht festhalten kann..... sie haben bei dem letzten Einbruch Fußabdrücke Größe 36 gefunden.....
 
Zuletzt bearbeitet:
jo, du hast einmal erwähnt, dass es rumänen sind. ohne bezug auf irgendwas. ob das einen unterschied macht, ob es andere möglichkeiten gibt, nix. nur, dass es rumänen sind. da frage ich mich halt, warum. rassismus kam von dir zuerst. ich habe nur gefragt, warum du rumänen erwähnst..
des weiteren war mir nicht klar, dass das dein thread is und du festlegst, wer hier was schreibt.
 
ach komm, ich wusste genau worauf deine Frage abzielt..... ich hab es einfach hingeschrieben, wie du siehst ist es ja auch nicht ganz unerheblich. Es ist zwar nicht mein Thread aber im Gegensatz zu dir hab ich was zum Thema des Threads beizutragen.
 
das hat Osa-Chan auf der Seite zuvor ja schon erläutert wenn ich das richtig verstanden habe. Wobei natürlich erkennbar wieder Auslegungssache ist.

Hier braut sich auf jeden Fall ganz schön was zusammen, ich wart nur bis es den ersten Toten gibt, das ist echt ätzend.
 
@Bart Wux @Rentner

betrifft weder mich, noch jemanden, der mir nahe steht oder so, aber mich interessiert es aus Neugier:

Firma A macht Arbeiten im Badezimmer von B; keine zahlung, da mangelhaft; Nachbesserung lehnt die Firma ab, sagt "nicht unsere Schuld"; Bs Anwalt holt Gutachten per "selbstständigem Beweisverfahren" ein, das besagt, dass Firma A wohl schuld

Kosten der Arbeit: 2,50 Euro; Kosten der Mangelbeseitigung lt. Gutachten: 2,- Euro; Kosten Gutachten: 1,-

1. schuldet jetzt A einfach B 2,- + 1,- Euro?
2. Oder ist dann, weil Bad ja doch noch korrekt bearbeitet der Preis von 3,- Euro fällig? Und, wenn ja, dann wiederum: Aufrechnung? (2,50 - 2 - 1), also 0,50 Euro von A an B?
 
@Bart Wux @Rentner

betrifft weder mich, noch jemanden, der mir nahe steht oder so, aber mich interessiert es aus Neugier:

Firma A macht Arbeiten im Badezimmer von B; keine zahlung, da mangelhaft; Nachbesserung lehnt die Firma ab, sagt "nicht unsere Schuld"; Bs Anwalt holt Gutachten per "selbstständigem Beweisverfahren" ein, das besagt, dass Firma A wohl schuld

Kosten der Arbeit: 2,50 Euro; Kosten der Mangelbeseitigung lt. Gutachten: 2,- Euro; Kosten Gutachten: 1,-

1. schuldet jetzt A einfach B 2,- + 1,- Euro?
2. Oder ist dann, weil Bad ja doch noch korrekt bearbeitet der Preis von 3,- Euro fällig? Und, wenn ja, dann wiederum: Aufrechnung? (2,50 - 2 - 1), also 0,50 Euro von A an B?

B darf nicht besser gestellt werden, als wenn ordnungsgemäß erfüllt worden wäre. Daher tendenziell Nr.2. Aber auch nicht unbedingt so. Wurde denn nachgebessert? Wen ja, von wem und wer hat es bezahlt?
Aufgerechnet werden kann, muss aber nicht. Macht aber natürlich mehr Sinn als das Geld hin und her zu schieben.
 
ne, wurde nicht nachgebessert....so wie oben ist Stand der Dinge

und sagen wir mal, B kann mit dem Fehler leben...dann kann er sich aussuchen, ob A nachbessern darf oder zahlen soll, oder nicht?
Gutachterkosten muss A schlucken?

danke schon mal
 
Ähnlich wie beim Kaufvertrag hat derjenige der das Werk erstellt hat, erstmal das Recht zur Nacherfüllung. Also, wenn A lieber nachbessern will, dann darf er das auch. Wenn jetzt B sagt, er will lieber mit dem Fehler leben und das Geld bekommen, kann er natürlich versuchen mit A eine entsprechende Einigung zu erzielen. In dem Fall ist jedoch zu beachten, dass die Mehrwertsteuer bei der Höhe des Anspruchs abgezogen wird, sollte B die Nachbesserung nicht tatsächlich durchführen wollen.
In beiden Fällen bekommt B auch die Kosten für das Gutachten erstattet.
 
An sich wurde die Nacherfüllung ja abgelehnt und man versucht das jetzt noch außergerichtlich zu klären...wenn sie es jetzt doch noch machen, ist es ja aber irgendwie doch ne Nacherfüllung.
 
@Bart Wux @Rentner

betrifft weder mich, noch jemanden, der mir nahe steht oder so, aber mich interessiert es aus Neugier:

Firma A macht Arbeiten im Badezimmer von B; keine zahlung, da mangelhaft; Nachbesserung lehnt die Firma ab, sagt "nicht unsere Schuld"; Bs Anwalt holt Gutachten per "selbstständigem Beweisverfahren" ein, das besagt, dass Firma A wohl schuld

Kosten der Arbeit: 2,50 Euro; Kosten der Mangelbeseitigung lt. Gutachten: 2,- Euro; Kosten Gutachten: 1,-

1. schuldet jetzt A einfach B 2,- + 1,- Euro?
2. Oder ist dann, weil Bad ja doch noch korrekt bearbeitet der Preis von 3,- Euro fällig? Und, wenn ja, dann wiederum: Aufrechnung? (2,50 - 2 - 1), also 0,50 Euro von A an B?

Ihr schlagt euch da wegen füffzich Cent die Schädel ein, oder wie?
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An sich wurde die Nacherfüllung ja abgelehnt und man versucht das jetzt noch außergerichtlich zu klären...wenn sie es jetzt doch noch machen, ist es ja aber irgendwie doch ne Nacherfüllung.

Wenn A jetzt nachbessert, dann ist es Nacherfüllung, ja. Es könnte auch eventuell sein, dass B auch gleich das Geld für die Mangelbeseitigung verlangen kann. Normalerweise erfordert dieser Anspruch jedoch eine Fristsetzung durch B hinsichtlich der Erbringung der Leistung. Diese Fristsetzung ist aber möglichweise entbehrlich, falls A mit der ursprünglichen Nacherfüllungsverweigerung diese auch "ernsthaft und endgültig" verweigert hat. Ob das vorliegt wäre natürlich nur möglich zu beurteilen, wenn man auch den tatsächlich stattgefundenen Schriftverkehr vor Augen hätte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aktueller Stand: Habe schriftlich widersprochen & 1&1 angerufen. Die sagen sie haben keine ausstehenden Forderungen, wir sollen uns mit dem Inkasso-Dienst in Verbindung setzen. Die haben mittlerweile geantwortet und eine Rechnung vorgelegt. Da besteht ein Vertrag seit Nov.`12 (offenen Rechnungen aber erst seit April - merken die noch was?), der über eine GMX Mail-Adresse abgeschlossen wurde (ist angegeben, lässt sich per Google nix finden). Als Adresse wurde die meiner Freundin angegeben (+ Geburtsdatum), leicht verfälscht.
Fazit: Scheint Datenmissbrauch zu sein. Hatte meine Freundin vor ein paar Jahren schon mal, Anzeige brachte bisher nix. Werden uns jetzt mit GMX in Verbindung setzen - sollten sie jemals den Hörer abnehmen :roll:- und Anzeige gg. unbekannt stellen.

Danke übrigens an Weasel (und Fikka :D) für die Antwort(en).

Hm, nachdem o.g. Fall keine Regung mehr hervorbrachte, kam jetzt eine neue Mahnung von GMX. Name der Freundin verfälscht (und zwar mit einer Zahl im Namen :ugly:), neue Kundennummer, also ein neuer Fall. Wahrscheinlich hat sich wieder der gleiche Penner wie damals mit ihrem Daten einen neuen Account angelegt. Vornamen vermutlich einfach abgeändert, weil wir damals bei GMX angegeben haben, dass die ihre Daten nicht mehr zulassen sollen.

Meine Frage: Kann man GMX irgendwie dazu bringen irgendwelche LogIn-Daten herauszugeben? IP-Adressen o.Ä.? Nett fragen hatte im ersten Fall nichts gebracht. Vielleicht kennt auch jemand einen IT-Profi, der solche Penner aufspüren kann? :D Anzeigen wg. Datenmissbrauch verlief im Nichts.
 
Hat jemand einen Ratschlag?
Wie schon im "ich könnte kotzen"-Topic beschrieben, habe ich ein Problem mit dem Adidas Onlineshop. Ich habe dort am 13.08.14 eine Bestellung aufgegeben iHv. 77,16 EUR (15% Rabatt einbezogen) und das ganze sollte ein Geschenk sein. Die Ware wurde mit einer Sendungsnummer verschickt und letzter Stand vom 15.08.14 "Aufgrund einer Beschädigung verzögert sich der Transport der Sendung".
Seit dem habe ich mehrmals mit dem Adidas Kundenservice telefoniert und diese wollen einfach ihre Schuld nicht einsehen und vertrösten mich weiter damit, dass ich doch bitte warten soll und sich darum gekümmert wird. Vorhin habe ich auch mal bei DHL angerufen und die haben als letzten Stand vom 22.08.14, dass das Paket bearbeitet wird, aber keinerlei genaue Informationen und ich bitte mich an den Absender richten soll und um Reklamation bitten soll.

Dies habe ich eben noch einmal gemacht und da wird mir einfach das selbe gesagt. Es sind auch meistens Leute am Telefon, die der Deutschen Sprache nicht zu 100% mächtig sind und diese können mein Anliegen oft nicht genau verstehen. Es gibt keinerlei Entschädigung oder Preisminderung und es kommt auch keiner auf die Idee, mir die Ware noch einmal zuzusenden.

Ich habe denen mündlich eine Frist gesetzt und diese wurde nicht eingehalten. Mein Geld ist schon lange abgebucht und eventuell hat jemand einen juristischen Ratschlag, der hier mal Druck machen könnte. Ihren schriftlichen Kundenservice hat Adidas der Zeit abgestellt.

Was kann ich denn nun genau machen?
 
Ich habe rechtlich keinen Plan aber wenn die das Geld abgebucht haben kannst du es zurückbuchen (nehme an Lastschrift) und darüber hinaus kannst Du doch von deinem Widerrufsrecht gebrauch machen oder....
 
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