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Bart Wux @
Rentner
betrifft weder mich, noch jemanden, der mir nahe steht oder so, aber mich interessiert es aus Neugier:
Firma A macht Arbeiten im Badezimmer von B; keine zahlung, da mangelhaft; Nachbesserung lehnt die Firma ab, sagt "nicht unsere Schuld"; Bs Anwalt holt Gutachten per "selbstständigem Beweisverfahren" ein, das besagt, dass Firma A wohl schuld
Kosten der Arbeit: 2,50 Euro; Kosten der Mangelbeseitigung lt. Gutachten: 2,- Euro; Kosten Gutachten: 1,-
1. schuldet jetzt A einfach B 2,- + 1,- Euro?
2. Oder ist dann, weil Bad ja doch noch korrekt bearbeitet der Preis von 3,- Euro fällig? Und, wenn ja, dann wiederum: Aufrechnung? (2,50 - 2 - 1), also 0,50 Euro von A an B?