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Rechtliche Frage

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Gerri schrieb:
Wenn er denn länger braucht dann müsste er mir es wenigstens sagen, vor 2-3 Wochen redet er hat auch von +/- 2-3 Tagen. Aber langsam wär mal ne ordentliche Ansage Pflicht.

Naja, wenn er nichts weiter gesagt hat, dann scheint sein Zeitplan ja zu stimmen. Vielleicht kommt er ja Sonntag Nachmittag, Übergabe, bedankt sich recht herzlich für alles und du kannst loslegen. Vorher wirst du nicht viel machen können.

Ausserdem, was spricht dagegen, dass du da gleich Montag Morgen zum Streichen reinspazierst ?
 
Nur so als Info: Du mußt nicht den Streitwert in Cash auf den Gerichtstresen legen, um einen Räumungstitel zu kriegen. Ein paar hundert Euro Anzahlung vielleicht, und die kriegst Du auch zurück, wenn der Mieter im Unrecht ist.
 
Wenn er draußen ist nichts.

Bisher spricht dagegen das hier nichts geschieht, die Küche muss ausgebaut werden und das ganze Haus muss ausgeräumt werden, der Garten wird (laut ihm) gemacht.

Davon ist bisher noch nichts geschehen.
 
Cale schrieb:
Nur so als Info: Du mußt nicht den Streitwert in Cash auf den Gerichtstresen legen, um einen Räumungstitel zu kriegen. Ein paar hundert Euro Anzahlung vielleicht, und die kriegst Du auch zurück, wenn der Mieter im Unrecht ist.

ah ok, gut zu wissen, danke.

Jetzt hätte ich da nur noch ein Problem, ich weiß garnicht wie es damit aussieht.

Seine Ex-Frau war Mieterin im Haus, irgendwann kam er hinzu, der Mietvertrag wurde aber nur mit ihr damals geschlossen, er zog halt irgendwann ein.
Auch nur SIE hat die Kündigung unterschrieben und die Kündigungsfrist wurde auch anhand IHRER Mietzeit gewählt. Es war einfach stressfreier.

Jetzt weiß ich garnicht wie das aussieht wenn ich damit vor Gericht, offiziell war er nie der Mieter aber er hat eben auch nie die Kündigung unterschrieben.
 
Ich würde da garnicht so viel telefonieren Gerri. Wenn du den auf der Strasse siehts, raus und auf ihn zu.

"Hallo!!! Hallo Herr ***** Klappt alles soweit? Ich frage, weil ich am Montag die Handwerker ins Haus lasse. Die Spedition hat den Dienstag avisiert und wenn wir uns hier im Haus alle auf die Füsse treten wirds schwierig."

Mal sehen was er dir dann sagt.
 
@cale: danke für die Hilfe

@chocolat: ungefähr so wird es aussehen, nur mit dem Hinweis das ich ja vom 1.5. Ausgehen konnte weil er nichts mehr Anderes vermeldet hat.
 
Chocolate schrieb:
"Hallo!!! Hallo Herr ***** Klappt alles soweit? Ich frage, weil ich am Montag die Handwerker ins Haus lasse. Die Spedition hat den Dienstag avisiert und wenn wir uns hier im Haus alle auf die Füsse treten wirds schwierig."

Klingt gut, nicht zu unhöflich aber trotzdem bestimmt.


Nochmal die Frage an unsere Anwälte - jetzt wo klar ist, dass er nicht einmal Mieter ist. Was spricht dagegen ihn einfach mit der Polizei von seinem Grundstück zu verweisen (Schlösser austauschen o.ä.). Er hat doch in dem Haus nix verloren.
 
Naja, wenn er mit Gerris Wissen eingezogen ist, dann kann man durchaus auch von einem konkludenten Einverständnis ausgehen und dann ist er am Ende auch Mieter geworden... mit der Folge, dass rechtlich gesehen aber auch ihm eine Kündigung zugehen müsste. Jetzt kommen wir aber auch langsam wieder in den Bereich, wo Aussagen in einem Forum nicht mehr ausreichen, um den Fall rechtlich sicher beurteilen zu können.
 
Also er ist zu einem Mieter geworden, einfach weil er da wohnen geblieben ist ohne einen Vertrag zu haben?!
Abgefahren was so alles geht.
 
Ne, er ist dann konkludent in den Vertrag eingetreten. Er hätte dann also einen Vertrag. Wie gesagt, möglich, hätte, wäre, das kann man jetzt abstrakt hier im Forum wohl so leicht nicht mehr klären.
 
Ah ok. Mir reicht das einigermaßen Abstrakt, nur um mal so einen Zusammenhang zu verstehen, warum man nicht einfach jemanden aus seinem Eigentum werfen kann, der sich da einfach "eingenistet" hat.
 
Bart Wux schrieb:
Naja, wenn er mit Gerris Wissen eingezogen ist, dann kann man durchaus auch von einem konkludenten Einverständnis ausgehen und dann ist er am Ende auch Mieter geworden... mit der Folge, dass rechtlich gesehen aber auch ihm eine Kündigung zugehen müsste. Jetzt kommen wir aber auch langsam wieder in den Bereich, wo Aussagen in einem Forum nicht mehr ausreichen, um den Fall rechtlich sicher beurteilen zu können.

Naja ich hab mich damit nur "einverstanden" erklärt um Stress aus dem Weg zu gehen....
 
eMKay schrieb:
Ah ok. Mir reicht das einigermaßen Abstrakt, nur um mal so einen Zusammenhang zu verstehen, warum man nicht einfach jemanden aus seinem Eigentum werfen kann, der sich da einfach "eingenistet" hat.

DAS wird man können, aber wenn da irgendwelche Verträge im Spiel sind, hat der andere ein Recht zum Besitz. Und dann wird es schwieriger.
 
Bart Wux schrieb:
eMKay schrieb:
Ah ok. Mir reicht das einigermaßen Abstrakt, nur um mal so einen Zusammenhang zu verstehen, warum man nicht einfach jemanden aus seinem Eigentum werfen kann, der sich da einfach "eingenistet" hat.

DAS wird man können, aber wenn da irgendwelche Verträge im Spiel sind, hat der andere ein Recht zum Besitz. Und dann wird es schwieriger.

mh eigentlich ist ja nun garkein Vertrag mehr im Spiel.....
 
So wie ich Bart Wux verstanden habe, ist die Kündigung ja nur an die Mieterin erfolgt die bereits ausgezogen ist, nicht aber an ihn. Er ist also konkludent in einen Vertrag getreten, der ohne Kündigung über den 1.5 hinaus gültig wäre. Hab ich das richtig verstanden ?
 
Wenn nur einer der Beiden unterschrieben hat, ist auch nur derjenige Vertragspartner. Jedenfalls laut dem hier. Daß noch andere Personen während der Mietdauer dort wohnen dürfen, generiert ja eigentlich keinen eigenständigen neuen Mietvertrag.

Entscheidungsgründe : Obwohl im Kopf des Mietvertrages sowohl der frühere Ehemann als auch seine Ehefrau als Mieter aufgeführt sind, ist der Mietvertrag nur mit demjenigen zustandegekommen, der den Vertrag unterschrieben hat, d.h. vorliegend mit dem Ehemann.

Ferner läßt sich aus der Tatsache, daß beide zusammen in der betreffenden Wohnung lebten, nicht herleiten, daß beide Mieter waren. Ein Ehemann, der alleine Mieter einer Wohnung ist, ist nämlich berechtigt, seine Frau in die Wohnung aufzunehmen. (Anm.: ohne daß diese selbst Mieterin ist) .
 
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