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PSV PSVita - der Thread (1 Betrachter)

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Media Markt schickt die Dinge gerne lieber ein anstatt dir ein Austauschgerät zu geben. Einfach auf dein Recht eine mangelfreie Ware zu bekommen bestehen

Dieses Recht ist mir nicht bekannt, besonders nicht wenn da noch der Händler zwischensteckt. Der Hersteller hat allerdings das Recht dreimal nachzubessern, wenn schon beim Kauf ein Fehler vorlag, so what?

Bei unserem MM wird allerdings lieber umgetauscht, statt eingeschickt, besonders bei solch Kleingeräten. Außer man tritt pöbelig auf. Würd ich allerdings bei so manchem Dummbeutelkunden, den ich nur passiv erlebe, genauso handhaben.
 
Keine Angst bro, ich klatsch die schon zurecht. Ich geh mit einem neuen Gerät da raus und mach es gleich auf und überprüf alles. Und wenn es wieder einen Pixelfehler hat dann geh ich wieder hin.

Nur dumm, dass bei einem Bildschirm mit einer Auflösung von 960 x 544 Pixeln zwei Subpixelfehler kein Sachmangel darstellen. Wenn du sie also "zurechtklatscht" und sie auch nur ein bisschen Ahnung von der Rechtslage haben, klatschen sie zurecht zurück.
 
Dieses Recht ist mir nicht bekannt, besonders nicht wenn da noch der Händler zwischensteckt. Der Hersteller hat allerdings das Recht dreimal nachzubessern, wenn schon beim Kauf ein Fehler vorlag, so what?

Bei unserem MM wird allerdings lieber umgetauscht, statt eingeschickt, besonders bei solch Kleingeräten. Außer man tritt pöbelig auf. Würd ich allerdings bei so manchem Dummbeutelkunden, den ich nur passiv erlebe, genauso handhaben.

Medimax hat mir damals den Tausch der Xbox verweigert, wollt dann nicht tauschen und hab sie wieder mit. Kurz zur Freundin und nen Brief aufgesetzt mit der Hilfe von nem Kollegen.

Sehr geehrte Damen und Herren,


da meine bei Ihnen am 13.12.2013 erworbene Xbox One (Artikelnr. 4211708) an einem spontan auftretenden Defekt leidet (lässt sich erst nach mehreren Anschaltversuchen in Betrieb nehmen und bringt nicht die volle Leistung – spürbar unter Volllast im Betrieb), möchte ich von meinem Nacherfüllungsrecht nach § 439 Abs. 1 BGB gebrauch nehmen, indem ich die Art der Nacherfüllung selbst bestimmen darf und fordere eine Lieferung einer mangelfreien Ware.

Es handelt sich vorliegend eindeutig um einen Verbrauchsgüterkauf gemäß § 474 Abs. 1 BGB. Dies bedeutet, dass Sie sich auf eine AGB-Bestimmung, die beim Wahlrecht aus § 439 Abs. 1 BGB einschränken soll, gemäß § 474 Abs. 1 BGB nicht berufen können. Im Übrigen wäre die Klausel auch gem. § 309 Nr. 8 lit. b) lit. bb) BGB als nichtig anzusehen, da Sie mir nicht verweigern können von meinem Recht Gebrauch zu machen. Daher akzeptiere ich auch keine Nachbesserung.

Hiermit fordere ich Sie ausdrücklich auf, meinen Rechten aus § 439 Abs. 1 BGB in der von mir gewählten Form der Nachlieferung innerhalb einer Woche nachzukommen.

Sollten Sie dem nicht nachkommen, sehe ich mich gezwungen vom Vertrag zurückzutreten.


Mit freundlichen Grüßen

Bin immer nett und höflich geblieben, aber der ging mir am Ende so aufn Sack das ich noch meine Fahrtkosten erstatten lassen hab.
 
Klingt gut, und freut mich dass es geklappt hat. Microsoft darf dennoch erstmal nachbessern, bevor der Händler dir auf eigenes Risiko ein Austauschgerät gibt, den zitierten Paragraphen müsstest du nämlich auch zu Ende lesen :)
 
Mensch, warum zieht Amazon bei der 99€ Aktion von MM nicht mit, will das Adventure Pack haben aber komme selbst nicht zum MM und hätte auch kein Bock mich bei Pixelfehlern mit denen rumzuschlagen.
 
Klingt gut, und freut mich dass es geklappt hat. Microsoft darf dennoch erstmal nachbessern, bevor der Händler dir auf eigenes Risiko ein Austauschgerät gibt, den zitierten Paragraphen müsstest du nämlich auch zu Ende lesen :)
Der Händler ist aber der doch der Ansprechpartner und nicht der Hersteller in diesem Fall. Den Defekt konnte ich vor Ort beweisen, indem ich da meine Box einfach angeschlossen hab.
 
Medimax hat mir damals den Tausch der Xbox verweigert, wollt dann nicht tauschen und hab sie wieder mit. Kurz zur Freundin und nen Brief aufgesetzt mit der Hilfe von nem Kollegen.

Da kannst du aber von Glück reden, dass die Medimax-Typen auch keine Ahnung hatten.

Der Absatz
Brief an MediMax schrieb:
Es handelt sich vorliegend eindeutig um einen Verbrauchsgüterkauf gemäß § 474 Abs. 1 BGB. Dies bedeutet, dass Sie sich auf eine AGB-Bestimmung, die beim Wahlrecht aus § 439 Abs. 1 BGB einschränken soll, gemäß § 474 Abs. 1 BGB nicht berufen können.
sagt in Umgangssprache übersetzt in etwa folgendes aus: "Ich bin ein Verbraucher, und weil ich ein Verbraucher bin, stampfe ich mit dem Fuß auf, deshalb hast du mir gefälligst eine neue Konsole zu geben."

Wenn ich mal raten darf, hat der "Kollege" deiner Freundin den Brief telefonisch diktiert und sie hat es nicht richtig mitnotiert, daran stimmt nämlich so gut wie gar nichts.
 
Da kannst du aber von Glück reden, dass die Medimax-Typen auch keine Ahnung hatten.

Der Absatz sagt in Umgangssprache übersetzt in etwa folgendes aus: "Ich bin ein Verbraucher, und weil ich ein Verbraucher bin, stampfe ich mit dem Fuß auf, deshalb hast du mir gefälligst eine neue Konsole zu geben."

Wenn ich mal raten darf, hat der "Kollege" deiner Freundin den Brief telefonisch diktiert und sie hat es nicht richtig mitnotiert, daran stimmt nämlich so gut wie gar nichts.
Wieso mit dem Fuß stampfen wenn man gesetzlich das Wahlrecht der Nacherfüllung hat?
 
Weil du § 474 Abs. 1 BGB mit § 474 Abs. 1 BGB begründet hast. Und natürlich gibt es nach wie vor kein Recht auf Neuware, sondern nur auf eine mangelfreie Ware.... aber das hatten wir ja schon zur Genüge :grins:
 
Ups garnicht aufgefallen. Ändert man ihn allerdings um stimmt es doch wieder. Und von Neuware hab ich nie etwas gesagt ;-)

Aber nun wieder B2T!
Hoffentlich kommen meine 32 Gb aus Hongkong bald an, hab schon nen haufen Games gekauft wegen dem Sale aber kein Speicherplatz mehr frei :D
 
Ups garnicht aufgefallen. Ändert man ihn allerdings um stimmt es doch wieder.

In was willst du es denn umändern? Es gibt keinen einschlägigen Paragraphen, der aussagt, dass du das Recht auf sofortigen Austausch hast (wenn es überhaupt das war, was damit bezweckt werden sollte).

Und von Neuware hab ich nie etwas gesagt ;-)

Aber verlangt.

[EDIT] Oder doch nicht:? Wenn ich mir das Schreiben nochmal durchlese, steht da eigentlich genau gar nichts drin, insbesondere wenn man bedenkt, dass die von die gesetzte Frist sowieso zu kurz ist.
 
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