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Ist auch in Deutschland so.

Allerdings muss man natürlich betrachten, warum gerade Zugewanderte häufiger straffällig werden.

1. Viele der Zuwanderer sind junge Männer und da Tatverdächtige/Täter überall hauptsächlich junge Männer sind (10% der Bevölkerung (14 bis 30-jährige) begehen 60% der Gewaltstraftaten), treibt das die Statistik natürlich in die Höhe.

2. Außerdem treiben einige wenige junge Intensivtäter die Statistik auch ziemlich nach oben.

3. Die Mehrzahl der Gewaltstraftaten ereignen sich "untereinander" (z.B. in Flüchtlingsunterkünften). Das heißt auch, dass die große Mehrzahl der Opfer von Gewalt von Zuwanderern selbst Zuwanderer sind.

Wer sich damit mal etwas beschäftigt, sich z.B. die Unterkünfte ansieht, sich mit dem Menschen dort unterhält wird zu dem Schluss kommen, dass die massenhafte Unterbringung der verschiedensten Nationalitäten, Ethnien, Religionen etc. nicht funktioniert. Das gepaart mit weiteren Dingen (Ungewissheit, Angst, Frust, Fremdsein, Perspektivlosigkeit, Trauer, psychische Erkrankungen) fördert, wenig überraschend, die Gewalt.
 
Ist auch in Deutschland so.

Allerdings muss man natürlich betrachten, warum gerade Zugewanderte häufiger straffällig werden.

1. Viele der Zuwanderer sind junge Männer und da Tatverdächtige/Täter überall hauptsächlich junge Männer sind (10% der Bevölkerung (14 bis 30-jährige) begehen 60% der Gewaltstraftaten), treibt das die Statistik natürlich in die Höhe.

2. Außerdem treiben einige wenige junge Intensivtäter die Statistik auch ziemlich nach oben.

3. Die Mehrzahl der Gewaltstraftaten ereignen sich "untereinander" (z.B. in Flüchtlingsunterkünften). Das heißt auch, dass die große Mehrzahl der Opfer von Gewalt von Zuwanderern selbst Zuwanderer sind.

Wer sich damit mal etwas beschäftigt, sich z.B. die Unterkünfte ansieht, sich mit dem Menschen dort unterhält wird zu dem Schluss kommen, dass die massenhafte Unterbringung der verschiedensten Nationalitäten, Ethnien, Religionen etc. nicht funktioniert. Das gepaart mit weiteren Dingen (Ungewissheit, Angst, Frust, Fremdsein, Perspektivlosigkeit, Trauer, psychische Erkrankungen) fördert, wenig überraschend, die Gewalt.

Da kann man noch ergänzen, dass Zugewanderte im neuen Land oft eher den unteren sozialen Klassen angehören, die halt auch anfälliger dafür sind strafbar zu werden.

@Hollyone Nein wurde sie eben nicht, aber lass gut sein. Ich erwarte nicht mehr, dass du das noch verstehst.
 
Ist auch in Deutschland so.

Allerdings muss man natürlich betrachten, warum gerade Zugewanderte häufiger straffällig werden.

1. Viele der Zuwanderer sind junge Männer und da Tatverdächtige/Täter überall hauptsächlich junge Männer sind (10% der Bevölkerung (14 bis 30-jährige) begehen 60% der Gewaltstraftaten), treibt das die Statistik natürlich in die Höhe.

2. Außerdem treiben einige wenige junge Intensivtäter die Statistik auch ziemlich nach oben.

3. Die Mehrzahl der Gewaltstraftaten ereignen sich "untereinander" (z.B. in Flüchtlingsunterkünften). Das heißt auch, dass die große Mehrzahl der Opfer von Gewalt von Zuwanderern selbst Zuwanderer sind.

Wer sich damit mal etwas beschäftigt, sich z.B. die Unterkünfte ansieht, sich mit dem Menschen dort unterhält wird zu dem Schluss kommen, dass die massenhafte Unterbringung der verschiedensten Nationalitäten, Ethnien, Religionen etc. nicht funktioniert. Das gepaart mit weiteren Dingen (Ungewissheit, Angst, Frust, Fremdsein, Perspektivlosigkeit, Trauer, psychische Erkrankungen) fördert, wenig überraschend, die Gewalt.



wen man sie massenhaft reinlässt ohne Sinn und verstand.........
 
Ist auch in Deutschland so.

Allerdings muss man natürlich betrachten, warum gerade Zugewanderte häufiger straffällig werden.

1. Viele der Zuwanderer sind junge Männer und da Tatverdächtige/Täter überall hauptsächlich junge Männer sind (10% der Bevölkerung (14 bis 30-jährige) begehen 60% der Gewaltstraftaten), treibt das die Statistik natürlich in die Höhe.

2. Außerdem treiben einige wenige junge Intensivtäter die Statistik auch ziemlich nach oben.

3. Die Mehrzahl der Gewaltstraftaten ereignen sich "untereinander" (z.B. in Flüchtlingsunterkünften). Das heißt auch, dass die große Mehrzahl der Opfer von Gewalt von Zuwanderern selbst Zuwanderer sind.

Wer sich damit mal etwas beschäftigt, sich z.B. die Unterkünfte ansieht, sich mit dem Menschen dort unterhält wird zu dem Schluss kommen, dass die massenhafte Unterbringung der verschiedensten Nationalitäten, Ethnien, Religionen etc. nicht funktioniert. Das gepaart mit weiteren Dingen (Ungewissheit, Angst, Frust, Fremdsein, Perspektivlosigkeit, Trauer, psychische Erkrankungen) fördert, wenig überraschend, die Gewalt.
außerdem kommen straftaten hinzu, die deutsche gar nicht machen können, die z,b, mit ihrem aufenthalt zu tun haben.
 
À propos Hamburg, fällt die Fokussierung nur auf den (ausländischen) Täter, sollte man auch den (ausländischen) Helfern und Rettern Beachtung schenken:
Und während drinnen die Menschen um ihr Leben kämpften, entschlossen sich Jamel Chraiet und seine Bekannten zum Handeln. Das ganze Café sei voll gewesen, sie hätten einfach alle etwas tun müssen.

"Wir haben uns besprochen, jeder sollte einen Stuhl schnappen, dann sind wir auf ihn losmarschiert. Er wurde bereits von Leuten verfolgt, die auf ihn eingeredet haben", erzählt der gebürtige Tunesier am Morgen danach der dpa. Noch bevor die Polizei am Tatort eintraf, waren es Passanten, die den Täter in Schach hielten. Wie ein Video zeigt, griffen sie zu allem, was sie greifen konnten, um den Täter von weiterem Unheil abzuhalten.
[...]
Chraiet sei aber froh, dass auch er und seine Landsleute an der Verfolgung beteiligt gewesen seien, betont der Mann, der seit 27 Jahren in Deutschland lebt und bei der Hamburger Hochbahn arbeitet. "Damit die Leute sehen, es gibt auch andere, die nicht so sind." Für Ahmet Dogan jedenfalls, den Betreiber eines Backshops in der Nähe, sind die Männer Helden. Wer weiß, was passiert wäre, "wenn sie ihn nicht aufgehalten hätten", sagt Dogan. Und Chraiets Kalkül geht auf: Der Backshop-Besitzer verweist stolz darauf, "dass es ausländische Mitbürger waren", die den Angreifer stoppten.
http://www.sueddeutsche.de/panorama...it-stuehlen-gegen-den-messerstecher-1.3608881
 
Falsch. Natürlich kannst du als Hartz-Iv-Empfänger innerhalb Deutschlands umziehen, wie du lustig bist und dann mit deinem Wohngeld etc. die neue Kommune belasten. Du musst doch keinen Umzug vorher beantragen, das wäre mit dem Grundgesetz gar nicht vereinbar. Aber du umschiffst mit deinem Herumreiten auf Details natürlich gekonnt, dass du auf die meinen Beiträgen zugrunde liegende Frage gar nicht eingehst.

Nur kurz dazu. Ich weis nicht wie es mit umziehen ist, du darfst als Harz4 Empfänger aber nicht mal die Stadt für nen Tag verlassen, ohne das vorher zu beantragen.
 
Das steht so klipp&klar in den ARGE-Eingliederungsvereinbarungen drin, denn man MUSS sich TÄGLICH für etwaige Vermittlungsvorschläge am Wohnort "parat" halten. So mein damaliger Sachbearbeiter u so auch der Wortlaut des Dokuments.

Aber Hauptsache, erstmal lospoltern...


Etwa einen mehrtägigen Aufenthaltsortwechsel (Urlaub), sowas will definitiv vorher beantragt werden, sonst drohen Sanktionen, bzw. (bei Akkumulation mehrerer "Fehlverhalten", zB an 3 Tagen hintereinander 3 zumutbare Stellenagebote ablehnen) ganze "Sperren" (wenn man sich beim falschen Sachbearbeiter nicht ad hoc bewirbt, gibbet erste Sperre/Maßnahme; ich wurde von meinem "Cheffe" regelmäßig frühmorgens mit "brandheißen" Stellenangeboten angerufen, was ihn ja durchaus ehrt).

Und wäre es auch nur eine einzige Übernachtung bei der Freundin im anderen Ort gewesen: Streng genommen hätte ich das jeweils beantragen müssen (was ich nicht tat, war aber da schon "Aufstocker" und musste morgens eh wieder bei mir auf der Matte stehen; dennoch: Für ein Vollbeschäftigungsangebot am Telefon hätte ich ihm morgens um 8.30 nicht zur Verfügung stehen können, was er streng genommen (er zwinkerte dabei aber) beim wiederholten "Nicht-Rangehen" ans Tele gleich zu einer Sanktion "ummünzen" könne).

Man wird schon effektvoll (mit negativen Stimuli) dahingehend konditioniert, daß man da schnellstens wieder heraus möchte, aus dem Horrortrip; zumindest isses hier so...
 
Zuletzt bearbeitet:
Das steht so klipp&klar in den ARGE-Eingliederungsvereinbarungen drin, denn man MUSS sich TÄGLICH für etwaige Vermittlungsvorschläge am Wohnort "parat" halten. So mein damaliger Sachbearbeiter u so auch der Wortlaut des Dokuments.

Aber Hauptsache, erstmal lospoltern...


Etwa einen mehrtägigen Aufenthaltsortwechsel (Urlaub), sowas will definitiv vorher beantragt werden,sonst drohen Sperren (wenn man sich beim falschen Sachbearbeiter nicht ad hoc bewirbt, gibbet erste Sperre/Maßnahme; ich wurde von meinem "Cheffe" sogar morgens mit "brandheißen" Stellenangeboten angerufen).
Und sei es auch nur eine einzige Übernachtung bei der Freundin im anderen Ort: Streng genommen hätte ich das jeweils beantragen müssen (war aber da schon "Aufstocker" und musste morgens eh wieder bei mir auf der Matte stehen).

Ja, sorry. Hab da sechs Jahre gearbeitet, dachte ich hätte vielleicht etwas Ahnung.

Drei Wochen Urlaub stehen einem auch während des Hartz-IV-Bezuges zu. In dieser Zeit muss man dann auch nicht erreichbar sein. Wovon ihr hier sprecht ist die sogenannte Erreichbarkeits-Anordnung. Natürlich muss der Leistungsbezieher durch Briefpost erreichbar sein und natürlich bei Stellenangeboten schnell reagieren können. Ansonsten muss er seine Abwesenheit oder seine Adresse mitteilen, wo man ihn erreichen kann. Übernachtungen bei ner Freundin fallen in keinster Weise darunter und "beantragen" muss man überhaupt nichts.

Wenn sowas tatsächlich in einer Eingliederungsvereinbarung steht, gegenan gehen.


EDIT: Oh, Cloud kam mir mit nem schnellen von ihm offensichtlich ungelesenen Link zuvor, aber Wikipedia hat ja immer recht und sagt es auch ganz deutlich:

Der Arbeitslose muss dazu für die Behörde an jedem Werktag (d. h. Montag bis Samstag) in seiner Wohnung durch Briefpost erreichbar sein, er muss also einmal werktäglich seine Wohnung aufsuchen, um nach eingehender Post zu schauen und Briefe der Behörde zur Kenntnis zu nehmen. Es besteht keine Verpflichtung, sich darüber hinaus zu Hause aufzuhalten oder telefonisch erreichbar zu sein.

(...)

Der Erreichbarkeitsanordnung steht es nicht entgegen, wenn der Arbeitslose lediglich über das Wochenende, das heißt von Freitagnachmittag bis Sonntagabend die Wohnung verlässt, sodass er die am Samstag ankommende Post erst am Sonntag zur Kenntnis nehmen kann. Eine Verpflichtung, auch samstags zur Wohnung zurückzukehren, um die Briefpost zur Kenntnis zu nehmen, ist unverhältnismäßig, insbesondere da das Arbeitsamt sonntags geschlossen hat. Auch wenn in der Branche, in der der Arbeitslose zuvor gearbeitet hat, Vorstellungsgespräche am Sonntag üblich sind, lässt sich daraus keine Pflicht ableiten, sich auch am Wochenende zuhause aufzuhalten, um einer möglichen Einladung zu einem Vorstellungsgespräch am Sonntag, die erst am Samstag zugestellt wird, folgen zu können.
 
Ja, sorry. Hab da sechs Jahre gearbeitet, dachte ich hätte vielleicht etwas Ahnung.

Drei Wochen Urlaub stehen einem auch während des Hartz-IV-Bezuges zu. In dieser Zeit muss man dann auch nicht erreichbar sein. Wovon ihr hier sprecht ist die sogenannte Erreichbarkeits-Anordnung. Natürlich muss der Leistungsbezieher durch Briefpost erreichbar sein und natürlich bei Stellenangeboten schnell reagieren können. Ansonsten muss er seine Abwesenheit oder seine Adresse mitteilen, wo man ihn erreichen kann. Übernachtungen bei ner Freundin fallen in keinster Weise darunter und "beantragen" muss man überhaupt nichts.

Wenn sowas tatsächlich in einer Eingliederungsvereinbarung steht, gegenan gehen.
Ganz so easy ist das auch wieder nicht. Effektiv heißt das, dass du unter der Woche sehr wohl täglich an den Briefkasten musst um innerhalb eines Tages reagieren zu können. Entsprechend sind Freitag - Sonntag z. B. okay, da man erst Montag reagieren muss.
 
Das man in irgendeiner Form Herr über seine Briefpost sein muss ist korrekt ja. Anders kann ein Arbeitsvermittler nunmal nicht arbeiten. Einen "Antrag" um bei der Freundin schlafen zu "dürfen" muss man aber nicht stellen. Und vor allem in der Eingliederungsvereinbarung hat sowas halt nix zu suchen. Folgen von Meldeversäumnissen etc. sind im SGB II (zumindest für Hartz IV-Empfänger, das ganze gilt natürlich auch bei normaler Arbeitsvermittlung durch die BA) geregelt, da kann man eh nix darüber hinausgehendes vereinbaren. Würde ja letztlich durch den Gesetzestext eh kassiert.

Meine Erfahrung, wenn dieses Thema eine Rolle spielte, ist eher gewesen, dass in den (wenigen) Fällen erst reagiert wurde, wenn plötzlich das Geld nicht mehr kam oder durch eine Sanktion weniger wurde. Dann kam ein "verwunderter" Handyanruf und dadurch stellte sich dann natürlich heraus, dass tatsächlich eine mehrwöchige Ortsabwesenheit bestand und nicht mal die Anhörung oder am Ende der Kette halt der Bescheid über die Sanktion zur Kenntnis genommen wurde. Ich selbst hab mich dabei natürlich immer nur gefragt ob man wirklich niemanden hat, der mal in den Briefkasten gucken kann, wenn man wochenlang wirklich und tatsächlich "ortsabwesend" ist aber es dem Amt nicht sagen möchte, aber sei's drum.

Aber wenn das heute wirklich heftiger verfolgt wird, will ich Euch Eure persönlichen Erfahrungen nicht nehmen. Seit 2011 arbeite ich immerhin nicht mehr dort. Damals war es kein Thema, vor allem weil wir ja keinen Einfluss auf die Geschwindigkeit der Postzustellung hatten. Selbst wenn also irgendetwas kurzfristig war, hätte man es locker aus der Post fischen können - außer man war halt wirklich ortsabwesend, wie bei meinen geschilderten Erfahrungen.

Und zum Thema Umzug: Ein Jobcenter kann natürlich keinen Umzug "verbieten". Aufgrund eines Mietangebotes kann zwar festgestellt werden, dass eine begehrte Wohnung zu teuer ist und eine Kostenübernahme durch das Jobcenter wird demnach nicht zugesichert, aber ein Umzugsverbot ist das nicht. Wäre ja auch der Hammer. Die Folge ist dann übrigens, dass nur die Miete der letzten Wohnung oder maximal natürlich die Miethöchstgrenze des Ortes akzeptiert wird, in den man zieht. Kosten der Unterkunft bezahlt übrigens der jeweilige kommunale Träger und nicht der Bund, aber das nur am Rande. Man steht also nicht komplett ohne Geld für Miete da. Die Formulierung so ein Umzug sei verboten, suggeriert das aber natürlich gleich wieder.

Oftmals ist es nur die Wortwahl die den Eindruck entstehen lässt man würde wirklich glauben und noch schlimmer es hinnehmen (!), ein Sachbearbeiter der BA hätte mehr zu sagen als ein Verfassungsrichter ^^
 
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Ganz so easy ist das auch wieder nicht. Effektiv heißt das, dass du unter der Woche sehr wohl täglich an den Briefkasten musst um innerhalb eines Tages reagieren zu können. Entsprechend sind Freitag - Sonntag z. B. okay, da man erst Montag reagieren muss.

Naja der tägliche Check im Briefkasten ist ja keine Verpflichtung, sondern eine Obliegenheit gegen sich selbst. Die Bewerbung auf den Vermittlungsvorschlag muss ja in der Regel auch nicht mehr am gleichen Tag erfolgen. Anlagen müssen kopiert werden, im Zweifelsfall eine Bewerbungsmappe gekauft werden, individuelles Anschreiben mit einhergehender Recherche über den Arbeitgeber. Dat läuft eher nicht mehr alles am gleichen Tag, wenn man es ordentlich machen will. Der Arbeitgeber hat auch Kenntnis vom Vermittlungsvorschlag. Das Bewerbungsverfahren zieht sich ja in der Regel über mehrere Wochen oder Monate hin. Bis die Behörden tatsächlich sanktionieren muss ja auch einiges passieren.
 
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