naja. das ist imo irgendwie eine milchmädchenrechnung. klar kann man sagen, der eine fall ist einer zu viel. für das dann opfer in jedem fall.Das ja, aber imo sollte es grundsätzlich ausgeschlossen sein, vor allem weil es allzu oft auch von persönlichen Einschätzungen von Psychologen abhängt. Da ist dann die Frage, was man höher wertet, das öffentliche Interesse an Sicherheit oder die Möglichkeiten eines offenen Vollzugs. Aber selbst wenn es in 9 von 10 Fällen funktioniert kann der eine Fall, der schiefläuft, schon einer zu viel sein.
wenn aber dieses vorgehen hilft, 2 oder mehr von den straftätern vernünftig zu resozialisieren kann es doch wiederum durchaus wertvoll sein. vielleicht bewahrt es dann am anderen ende eben 2 leute davor opfer zu werden.
und was du in deinem zweiten post schreibst ist leider immer noch nichts anderes als rache. das deutsche strafrecht ist aber nicht dazu da, dinge aufzuwiegen sondern entweder die gesellschaft zu schützen und/oder jemanden zu resozialisieren.
natürlich sind das dinge, die aus opfersicht nicht wirklich wünschenswert erscheinen, aber genau deshalb spricht das opfer auch kein recht über den täter. das ziel ist also nicht, jemanden wegen einer straftat möglichst lange wegzusperren, sondern einen weg zu finden (und ihm zu zeigen), dass er das nie wieder tut und darüber hinaus ein "wertvolles mitglied der gesellschaft" wird. davon haben wir alle am ende mehr, als wenn er in einer zelle vor sich hin vegetiert und uns nur geld kostet.
