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Holländer = schwerer (!) Landfriedensbruch

gefährliche Körperverletzung = "Dabei habe er kurze Zeit Schmerz gefühlt."

besonders schweren Angriffs auf Vollstreckungsbeamte = 2 Flaschen geworfen

Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte = "wie ein Embryo zusammenrollte und seine Muskeln anspannte."


Ich zweifle nicht an, dass das Urteil genauso rechtens ist, aber das klingt in Summe schon ziemlich spooky. :ugly:

Der besonders schwere Fall des Landfriedensbruchs liegt ja bereits vor wenn er nur ein Messer in der Tasche hatte oder dabei war als die Scheiben von diesem kleinen Tante-Emma-Laden eingeschmissen wurden.

Die Körperverletzung wird dann zur gefährlichen wenn sie bspw. mittels eines gefährlichen Gegenstands begangen wurde. Das sind Gegenstände die nach der konkreten Art der Verwendung geeignet sind erhebliche Verletzungen herbeizuführen. So ne Flasche als Wurfgeschoss kann schon etwas anrichten. Das Gesetz differenziert da nicht zwischen einem Opfer das einen Helm trägt oder nicht.

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte war schon in meinen Ausbildungszeiten so eine Sache. Die Cops heulen ja seit 100 Jahren rum, dass sie ständig mit fehlendem Respekt zu kämpfen hätten. StA und Gerichte sind ja auf die Hilfe der Ermittlungspersonen angewiesen. Die Polizei ruft halt ständig an und beschwert sich, wie schlimm alles geworden sei. Da will man dann schützend die Hand drüber halten. Mittlerweile ist es Usus (so abstrus es auch ist) dass es für eine Widerstandshandlung schon ausreicht, wenn der vermeintliche Täter sich einfach schlapp hängen lässt. Das meinten die im Artikel vermutlich mit "Muskeln anspannen." Gängige Floskel. Der Gesetzgeber hat das letztes Jahr ja noch einmal deutlich verschärft. Ob eine total passive Haltung tatsächlich ausreicht halte ich auch für fraglich. Aus meiner Erfahrung bleibt dann halt ein Arm an der Tür des Streifenwagens hängen, beim Versuch den Beschuldigten reinzusetzen. MMn setzt eine Widerstandshandlung schon etwas mehr voraus, aber mit der Haltung habe ich mir damals auch keine Freunde gemacht.

Der Artikel in der Zeit schreibt, er sei nicht einschlägig vorbestraft gewesen. Kann mir nicht vorstellen das es so rechtskräftig wird. Aber man weiß halt auch nicht was tatsächlich als bewiesene Tatsachen das Urteil tragen. Naja.
 
Ich kann die Begründung für das harte Strafmaß schon nachvollziehen, wenn ich überlege, wie Polizisten in den letzten Jahren angegangen werden.
Moment, weil “in den letzten Jahren“ laut deiner Wahrnehmung irgendwas passiert sei, soll eine Einzelperson, die mit ca. allen diesen Vorfällen in den letzten Jahren (außer natürlich seinem eigenen Delikt) nix zu tun hatte, büßen?
Um ein Zeichen zu setzen?
Wtf?

Das ist ja nicht mal mehr Sippenhaftung, da muss man ja nen neuen Begriff erfinden...

Ein Täter darf immer NUR für seine Tat bestraft werden und man jsh nicht hart durchzugreifen, weil gefühlt Polizisten mehr angegangen werden.
Wobei der letzte Punkt in meinen Augen höchst fraglich ist.
 
Er wurde mehr bestraft, weil die strafen für solche Verbrechen seit dem 30.5. stärker bestraft werden sollen/können. Dies geschieht wegen Taten aus der Vergangenheit, welche nicht härter bestraft werden konnten.
Hat schon indirekt miteinander zu tun.

Somit wäre er heute nicht zu hart, sondern damals die Täter zu lasch bestraft worden.
 
Moment, weil “in den letzten Jahren“ laut deiner Wahrnehmung irgendwas passiert sei, soll eine Einzelperson, die mit ca. allen diesen Vorfällen in den letzten Jahren (außer natürlich seinem eigenen Delikt) nix zu tun hatte, büßen?
Um ein Zeichen zu setzen?
Wtf?

Das ist ja nicht mal mehr Sippenhaftung, da muss man ja nen neuen Begriff erfinden...

Ein Täter darf immer NUR für seine Tat bestraft werden und man jsh nicht hart durchzugreifen, weil gefühlt Polizisten mehr angegangen werden.
Wobei der letzte Punkt in meinen Augen höchst fraglich ist.
...begründete sein überraschend hartes Urteil auch mit einer Gesetzesverschärfung zum Schutz von Amtsträgern bei Diensthandlungen.

Nochma, das Urteil war im Rahmen eines Gesetztes, welches vor kurzen eben zum Schutz von Amtsträgern verschärft wurde. Und das Gesetz wurde sicher nicht verschätft, weil Poliszisten in den letzten Jahren vermehrt Blumen und Dankkarten bekommen haben.
 
Er wurde mehr bestraft, weil die strafen für solche Verbrechen seit dem 30.5. stärker bestraft werden sollen/können. Dies geschieht wegen Taten aus der Vergangenheit, welche nicht härter bestraft werden konnten.
Hat schon indirekt miteinander zu tun.

Somit wäre er heute nicht zu hart, sondern damals die Täter zu lasch bestraft worden.
This! :knuddel:
 
Der besonders schwere Fall des Landfriedensbruchs liegt ja bereits vor wenn er nur ein Messer in der Tasche hatte oder dabei war als die Scheiben von diesem kleinen Tante-Emma-Laden eingeschmissen wurden.

Die Körperverletzung wird dann zur gefährlichen wenn sie bspw. mittels eines gefährlichen Gegenstands begangen wurde. Das sind Gegenstände die nach der konkreten Art der Verwendung geeignet sind erhebliche Verletzungen herbeizuführen. So ne Flasche als Wurfgeschoss kann schon etwas anrichten. Das Gesetz differenziert da nicht zwischen einem Opfer das einen Helm trägt oder nicht.

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte war schon in meinen Ausbildungszeiten so eine Sache. Die Cops heulen ja seit 100 Jahren rum, dass sie ständig mit fehlendem Respekt zu kämpfen hätten. StA und Gerichte sind ja auf die Hilfe der Ermittlungspersonen angewiesen. Die Polizei ruft halt ständig an und beschwert sich, wie schlimm alles geworden sei. Da will man dann schützend die Hand drüber halten. Mittlerweile ist es Usus (so abstrus es auch ist) dass es für eine Widerstandshandlung schon ausreicht, wenn der vermeintliche Täter sich einfach schlapp hängen lässt. Das meinten die im Artikel vermutlich mit "Muskeln anspannen." Gängige Floskel. Der Gesetzgeber hat das letztes Jahr ja noch einmal deutlich verschärft. Ob eine total passive Haltung tatsächlich ausreicht halte ich auch für fraglich. Aus meiner Erfahrung bleibt dann halt ein Arm an der Tür des Streifenwagens hängen, beim Versuch den Beschuldigten reinzusetzen. MMn setzt eine Widerstandshandlung schon etwas mehr voraus, aber mit der Haltung habe ich mir damals auch keine Freunde gemacht.

Der Artikel in der Zeit schreibt, er sei nicht einschlägig vorbestraft gewesen. Kann mir nicht vorstellen das es so rechtskräftig wird. Aber man weiß halt auch nicht was tatsächlich als bewiesene Tatsachen das Urteil tragen. Naja.

Danke für die Erklärung.

Ich sag ja, das ist sicher alles irgendwie rechtlich gedeckt. Wenn ich sehe, was da draussen jeden Tag passiert und wie es teils bestraft wird, dann klingt das für mich nur schon fast nach Willkür.
 
War das jetzt der, den zwei Polizisten angeblich "durchgehend" bei den Taten beobachtet haben, nur dass sie sagen er hätte Rastazöpfe gehabt, die der Angeklagte aber nie hatte?

Schauprozesse und das Mitbestrafen von Taten, die andere begangen haben, die man aber nicht gefasst hat, sind in einem Rechtsstaat nie gut. Die nächste Instanz wird das sicherlich auch feststellen.

Das gilt natürlich auch, wenn der Angeklagte ein Rechter wäre. Ich denke, die Unterstellung an andere hier, Rechte könnten gerne Justizopfer werden, war nur ein Versuch der Legitimierung solche Rechtsbrüche aus Schadenfreude selbst bejubeln zu wollen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Er wurde mehr bestraft, weil die strafen für solche Verbrechen seit dem 30.5. stärker bestraft werden sollen/können. Dies geschieht wegen Taten aus der Vergangenheit, welche nicht härter bestraft werden konnten.
Hat schon indirekt miteinander zu tun.

Somit wäre er heute nicht zu hart, sondern damals die Täter zu lasch bestraft worden.

Das ist aber auch etwas quer. Von Verfassungswegen gilt im Strafrecht grundsätzlich das Rückwirkungsverbot. Wäre da ein kausaler Zusammenhang zwischen der alten und neuen Rechtslage, der das Urteil tragen sollte, dann wäre es aufzuheben.

Das Strafmaß wird im Wesentlichen auch nicht auf der Widerstandshandlung beruhen. Das ist ein Delikt das typischerweise immer mit hinten dran hängt, sobald ein Vollzugspolizist beteiligt ist. Zum Einen bezieht sich die Verschärfung in der Strafandrohung eben nur auf diesen 113 StGB und zum Anderen ist schon höchst fraglich ob der Flaschenwurf tatsächlich unter 113 subsumiert wurde. Dazu müsste der Täter ja schon vor dem Flaschenwurf mit irgendeiner polizeilichen Maßnahme konkret konfrontiert gewesen sein und sich durch den Flaschenwurf gerade dieser Maßnahme entzogen haben. Aus den zitierten Aussagen in den Berichten geht das ja gerade nicht hervor. Selbst wenn hätten wir Tateinheit mit der gef. KV, sodass die Widerstandshandlung wohl zurück getreten wäre bei der Bemessung des Strafrahmens, 52 StGB. Hier liegt wohl eine Tat im prozessualen Sinne vor.
 
Danke für die Erklärung.

Ich sag ja, das ist sicher alles irgendwie rechtlich gedeckt. Wenn ich sehe, was da draussen jeden Tag passiert und wie es teils bestraft wird, dann klingt das für mich nur schon fast nach Willkür.

Gerade was das Kernstrafrecht angeht habe ich auch immer wieder Bedenken im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz. Ich kenne nicht wenige (gute) Praktiker (mich eingeschlossen), die mit der tatsächlichen Rechtsanwendung im Strafrecht erhebliche Probleme haben. Wie man bei den unklaren Wortlauten und teilweise kruden Definitionen da vom Bürger verlangen kann jeweils die genauen Tatbestände zu kennen, naja...
 
Aber wieso?
Ein Beispiel:

Bis zum 31.12. gilt 31 kmh zu schnell innerorts gibt 2 Punkte und 200 Euro Geldstrafe.

Ab dem 1.1. Zieht diese Tat 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte und 300 Euro Geldstrafe nach sich.

Wenn ich nun am 1.1. geblitzt werde, komme ich auch um die Strafe normal nicht herum, nur weil gestern noch weniger bestraft wurde.

Im Fall von Hamburg ist es doch genauso. Seit dem 30.5. gibt es die neue Rechtsprechung, nach der verfahren werden soll. Da ist es doch unerheblich, dass vorher die Urteile milder waren.
 
Aber wieso?
Ein Beispiel:

Bis zum 31.12. gilt 31 kmh zu schnell innerorts gibt 2 Punkte und 200 Euro Geldstrafe.

Ab dem 1.1. Zieht diese Tat 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte und 300 Euro Geldstrafe nach sich.

Wenn ich nun am 1.1. geblitzt werde, komme ich auch um die Strafe normal nicht herum, nur weil gestern noch weniger bestraft wurde.

Im Fall von Hamburg ist es doch genauso. Seit dem 30.5. gibt es die neue Rechtsprechung, nach der verfahren werden soll. Da ist es doch unerheblich, dass vorher die Urteile milder waren.

Ja das stimmt. Es klang nur ungenau, weil im letzten Satz stand das die Täter von damals zu lasch bestraft wurden. Das wurden sie ja gerade nicht. Wie ich bereits schrieb wird auch dieses Urteil im Wesentlichen nicht auf der Gesetzesverschärfung beruhen. Falls doch wird das so nicht bleiben. Jedenfalls anhand der Darstellungen, die in den Medien bisher beschrieben wurden. Ich war ja auch nicht in der mündlichen Verhandlung. Entweder sind die Artikel unzutreffend oder das wird noch korrigiert in der nächsten Instanz.
 
Nochma, das Urteil war im Rahmen eines Gesetztes, welches vor kurzen eben zum Schutz von Amtsträgern verschärft wurde. Und das Gesetz wurde sicher nicht verschätft, weil Poliszisten in den letzten Jahren vermehrt Blumen und Dankkarten bekommen haben.
Das war hier schon allen klar. Essen ging ja um die Aussage von dir, auf die sich El Bart bezieht.
Von wegen, dass sie die Polizisten in den letzten Jahre scheiße behandeln wurden und er nun dafür bluten müsse...

:)
 
Das war hier schon allen klar. Essen ging ja um die Aussage von dir, auf die sich El Bart bezieht.
Von wegen, dass sie die Polizisten in den letzten Jahre scheiße behandeln wurden und er nun dafür bluten müsse...

:)
Indirekt ist es ja auch so. Weil jahrelang Polizisten angegangen wurden, weil die Bestrafung wohl zu milde (aus Sicht des Gesetzgebers) war, hat dieser diese nun angepasst. Darunter leidet nun der Niederländer. Wären diese Taten damals nicht in der Anzahl passiert, hätte der Gesetzgeber vllt nichts an der Bestrafung ändern müssen und unser Niederländer wäre dann auch nach der Gesetzeslage von vor dem 30.5. verurteilt worden
 
Entweder so oder die Polizei hat gute Lobbyarbeit geleistet. (Disclaimer incoming: -> Ich halte Gewalt grundsätzlich für falsch. Egal gegenüber wem. Auch der Polizist muss sich nicht angreifen oder beleidigen lassen.) Die absolute Mehrheit der verfolgten Delikte im Rahmen des Widerstands haben aber nicht mal ein Hämatom zur Folge gehabt. Wie immer gilt auch hier: höhere Strafen werden nichts ändern. Der Kategorie-C Hooligan überlegt sich nicht plötzlich "Oh jetzt sitze ich im Zweifel ein halbes Jahr länger, dann lasse ich es lieber sein." Genauso wenig wie sich die Diebesbande nun überlegt: "Potzblitz, wenn ich jetzt in Zukunft in eine Wohnung einbreche und was klaue, dann drohen mir nicht mehr 2 Jahre Haft, sondern 3. Dann lasse ich es lieber doch sein." Bei vielen Widerstandshandlungen war den Tätern das vermutlich nicht mal bewusst, dass sie solch eine Handlung gerade begangen haben. Insofern war das Gesetz aus meiner Sicht auch überflüssig. Der tätliche Übergriff auf den Polizisten war vorher und ist auch jetzt eine Körperverletzung. Daran ändert sich nichts und somit war der Strafanspruch des Staates auch schon vorher gewährleistet. Im Endeffekt kommt jetzt ggfs. im Einzelfall halt für die Widerstandshandlung ein kleiner Strafaufschlag mehr drauf als früher. Aber nochmal. Der Flaschenwurf ist die Körperverletzung. Bei der Widerstandshandlung geht es von der Ratio um die Gewährleistung, dass die polizeiliche Maßnahme durchgesetzt werden kann. Ob man das jetzt wirklich noch besonders hart zusätzlich bestrafen muss, wenn jemand verhaftet wird und nicht aktiv in den Streifenwagen springt, muss jeder für sich selbst entscheiden. Aber so ein rumliegen und sich wegtragen lassen rechtfertigt mE keine wirkliche Strafschärfung. Jedenfalls nicht im Zusammenhang mit dem Flaschenwurf vorher, der ja ohnehin bestraft wird.
 
Unterscheidet der Gesetzgeber denn im Zweifelsfall bei der Straffindung auch bei der Verletzung? Ich meine, für ein kurzes Zwicken geht der jetzt für knapp 3 Jahre in den Knast, was hätte er bei einer Platzwunde oder einem gebrochenen Finger bekommen? Lebenslang? :ugly:
 
Unterscheidet der Gesetzgeber denn im Zweifelsfall bei der Straffindung auch bei der Verletzung? Ich meine, für ein kurzes Zwicken geht der jetzt für knapp 3 Jahre in den Knast, was hätte er bei einer Platzwunde oder einem gebrochenen Finger bekommen? Lebenslang? :ugly:

Die Gerichte machen das. Aber das hängt ja dann auch wieder davon ab. Sitzt du vor dem Richter der mit dem Polizeipräsidenten schon in einer Grundschulklasse war und jeden Mittwoch Mittag gemeinsam Golf spielen geht oder vor dem Richter der genervt ist weil jede Woche 5 Strafanträge von Beamten verhandelt werden denen man "du bist doch doof" entgegen geblubbert hat.

Das Ziel der Strafschärfung war wohl die, nicht von der Hand zu weisende, Tendenz der sich verschlechternden allgemeinen Stimmung gegenüber der Polizei entgegen zu wirken. Ich glaube aber nicht das es auf diesem Wege funktioniert. Ein Umdenken in der Gesellschaft mit einhergehender Anerkennung für den Dienst der Beamten wäre mE mit einer anderen Selbstdarstellung der Polizei zu erreichen. Damit will ich nicht der Poizei die Schuld für die Entwicklung geben, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass der moderne Stadtbürger in seiner grenzenlosen Arroganz von sich aus wieder Demut lernt. Da gibt es ja auch die ein oder andere Veranstaltung der Polizei, die in diese Richtung geht.

Der Blick der Gesellschaft hat sich aber gewandelt. Das romantische Bild vom Dorfpolizisten der mit Jugendstreichen zu kämpfen hat, hat sich ja auch medial zu dem Juggernaut beim Bundesliga-Problem-Spiel gewandelt. Früher war der Uniformierte Freund und Helfer. Hat dir den Weg erklärt und der alten Oma über die Straße geholfen. Heute beschleicht dich, sobald du jemanden in Uniform siehst, das ungute Gefühl du könntest gleich etwas falsch machen und ein Problem bekommen. Frag heute mal nach dem Weg, da wirste ignoriert. Hier müssen beide Seite wieder zu einander finden. Das wird aber nicht durch das Diktat der Strafschärfung geschehen.
 
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