Und was macht sich ein sogenannter Seenotretter, der die Flüchtenden direkt von den Schleppern in der 12 Meilen Zone abnimmt?
Der "macht sich" gar nichts außerhalb der 12-Meilen Zone, dort gilt Seerecht und das Retten von Menschen aus Seenot ist sogar eine völkerrechtliche Pflicht im Seerecht nach Art. 98 UNCLOS (UN Seerechtsübereinkommen) - Duty to render assistance.
Solange das Schlepperschiff sich tatsächlich in Seenot befindet (diese Frage ist im Einzelfall objektiv zu beurteilen) ist eine Rettung verpflichtend, wenn ein Schiff in der Nähe ist und diese Notlage wahrnimmt.
Innerhalb der 12 Meilen-Zone gilt das Recht des Küstenstaates und auch dort wird das Retten Schiffbrüchiger nach nationalem Recht nicht strafbar sein.
Davon ab, dass es sich in Lybien inzwischen rumgesprochen hat und Haufenweise NGOs da draußen unterwegs sind um Leute zu "retten".
Hat schon mal einer daran gedacht, dass sich allein deswegen mehr Menschen auf den Weg machen.
Es steht den europäischen Staaten frei alle völkerrechtskonformen Maßnahmen zu treffen um dies zu unterbinden, inklusive Einsatz eigener Schiffe um die Flüchtenden aufzunehmen und wieder nach Afrika zu bringen.

