Er bevorzugt einen anderen rechtlichen Hebel: "Zentrale Materie ist die Regelung der Einreise", schreibt er in einem Papier für die nordrhein-westfälischen Grünen. Der Bund könnte türkischen Politikern ein Visum versagen: "Kein Ausländer genießt die Einreisefreiheit nur deshalb, um in Deutschland eine Meinung zu äußern oder an einer Versammlung teilnehmen zu können."
Deutschland kann Politikern die Einreise verweigern
Nichts anderes gilt für ausländische Politiker, sagt der Tübinger Völkerrechtler Martin Nettesheim: "In völkerrechtlicher Hinsicht ist Deutschland völlig frei, ausländischen Regierungsmitgliedern die Einreise zu erlauben oder zu verweigern." Ein Auftritt als "Privatmann" ändert daran nichts, hat der Europäische Gerichtshof 2012 entschieden: Das Gericht billigte eine Einreiseverweigerung der Slowakei gegen den früheren ungarischen Präsidenten, der "privat" zur Einweihung eines Denkmals reisen wollte. Staatsoberhaupt bleibt Staatsoberhaupt, befand der EuGH.
In diese Richtung weist übrigens auch ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster, das vergangenen Sommer untersagt hat, den türkischen Staatspräsidenten
Recep Tayyip Erdoğan bei einer Kundgebung in Köln per Video zuzuschalten. Die Versammlungsfreiheit sei kein Instrument, um ausländischen Staats-Chefs ein Forum zu eröffnen, schrieben die Richter. Dies zu entscheiden, sei allein Sache des Bundes.
Also doch die Bundesregierung? Angela Merkel scheint nicht so erpicht darauf zu sein. Sie beeilte sich, auf den Föderalismus hinzuweisen. Zuständig sei allein die Stadt Gaggenau.