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Ein Verbot von Burka, Niqab & Co. bringt sicherheitspolitisch natürlich null. Es sollte vielmehr zeigen, dass die dahinter stehende Weltanschauung hier schlicht unerwünscht ist.

Würde damit allerdings gegen das Grundgesetz verstoßen:

"Gemäß dem Grundgesetz wird Weltanschauung als Gegenstück zur Religion angesehen. Während letztere eine transzendente Erklärung des Weltganzen liefere, befasst sich die Weltanschauung mit einer weltimmanenten Gesamtsicht der Welt.

Artikel 3 [Gleichheit vor dem Gesetz]

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Artikel 4 [Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit]

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Aus der Regelung des Art. 4 Abs. 1 GG wird geschlussfolgert, dass Weltanschauung und Religion gleich zu behandeln seien.
Unter diesem Gesichtspunkt werden die weiteren Bestimmungen des Grundgesetzes bezüglich der Religion gelesen und auch auf die Weltanschauungen angewendet. Eine trennscharfe Abgrenzung zwischen Religion und Weltanschauung ist damit nicht notwendig."


https://de.wikipedia.org/wiki/Weltanschauung#Grundgesetz_f.C3.BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland
 
Würde damit allerdings gegen das Grundgesetz verstoßen:

"Gemäß dem Grundgesetz wird Weltanschauung als Gegenstück zur Religion angesehen. Während letztere eine transzendente Erklärung des Weltganzen liefere, befasst sich die Weltanschauung mit einer weltimmanenten Gesamtsicht der Welt.

Artikel 3 [Gleichheit vor dem Gesetz]

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Artikel 4 [Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit]

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Aus der Regelung des Art. 4 Abs. 1 GG wird geschlussfolgert, dass Weltanschauung und Religion gleich zu behandeln seien.
Unter diesem Gesichtspunkt werden die weiteren Bestimmungen des Grundgesetzes bezüglich der Religion gelesen und auch auf die Weltanschauungen angewendet. Eine trennscharfe Abgrenzung zwischen Religion und Weltanschauung ist damit nicht notwendig."


https://de.wikipedia.org/wiki/Weltanschauung#Grundgesetz_f.C3.BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland

Das gilt allerdings nur solange, wie diese Anschauung nicht gegen die Verfassung arbeitet. Und genau das ist hier der Fall. Sie könnten es ja als verfassungsfeindliches Symbol verbieten :D.
 
Gerade mit ein paar Freunden ein Bier trinken gewesen. Einer, selbst mit Migrationshintergrund, Christ, setzt sich für Integration sein, hatte in seinem Job im Gesundbrunnen-Center folgendes Erlebnis, das ihn sehr empörte:
Eine verschleierte Frau (nicht ganz Burka) kommt mit ihren beiden Söhnen in seinen Laden. Beide Kinder hatten eine täuschend echte Kalaschnikow-Spielzeugimitation in der Hand. Ironie? Dummheit, in Zeiten wie diesen? Einfach nur so weit weg vom Nachrichtengeschehen? Oder ne ganz bewusste Provokation? Er war sich nicht sicher, tippte aber letzlich auf Provokation. Er hat die Kinder gebeten, die Waffen an der Wand abzulegen. Sie würden sie in diesem Laden nicht brauchen. Maulend hatten sie sich darauf eingelassen, weil sie der Meinung waren, die Dinger nicht mehr wiederzukriegen. :D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
So schlimm war es auch nicht. Er hatte sogar ein Foto davon gemacht und es mir gezeigt. Die Waffen hatten irgendwas Rotes dran, um sie als Spielzeug zu kennzeichnen. Was ja auch schon für sich spricht.
 
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