Achja, bloß noch was wegen der "43.200 Euro Klage" gegen den FPÖ-Landwirt der Fr. Glawischnig ein falsches Zitat in den Mund gelegt hat.
Wie im Artikel der von Mingo verlinkt wurde steht, handelt es sich dabei um den sogenannten "Streitwert", also einen (fiktiven) Geldbetrag nach dem sich Gerichts- und Anwaltskosten bemessen. Dieser Streitwert setzte sich im konkreten Fall so zusammen: Anspruch auf eine Urteilsveröffentlichung (3.000 Euro), immaterieller Schadenersatz (1.000 Euro) und Unterlassungsanspruch (39.200 Euro).
Die 39.200 Euro für den Unterlassungsanspruch sind aber nur eine Summe, mit der der "Wert" des Unterlassungsanspruchs für die Gerichtskosten usw. berechnet wird. Das bedeutet nicht, dass irgendjemand diese Summe irgendjemand anderem zahlen muss.
Im Übrigen handelt es sich um ein Zivilverfahren, daher: Egal wie viele tausend Euro der Landwirt am Ende nach einem Urteil hätte zahlen müssen, es ist niemals eine Strafe im juristischen Sinne. Hier geht es um die Geltendmachung privatrechtlicher Ansprüche.