Foren Aktuelles Erstellen Mitglieder Anmelden

Politiktalk - immer aktuell informiert...

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Jo, und das ist wesentlich niedriger.
Bewährungsstrafe ist immer ein anderes Kaliber als Geldstrafe.

Was würdest du denn zu einer Gefängnisstrafe sagen, würde z.B. dein 18 jähriger Sohn im jugendlichen Leichtsinn und weil er ein neues Handy will eines klauen?
Auch wenn er bis jetzt nichts angestellt hat und z.B. gerade Abi macht und man würde ihn zu 1 Jahr verknacken, wäre das dann für dich verhältnismäßig?
Oder ist das nur nicht verhältnismäßig für dich, weil es vielleicht Ausländer/Flüchtlinge sind?
 
Als Ersttäter für Handydiebstahl. Du findest das also noch zu gering?

Zeig mir mal irgendein vergleichbares Delikt, das härter bestraft wurde.
Hast du den Artikel ganz gelesen ? Nicht nur ein Handydiebstahl.

"Younes A. sagt, er besitze keinen Ausweis, nur eine Bescheinigung über seinen Asylantrag. Ausgestellt am 18. Dezember 2015. Abgelaufen am 29. Dezember 2015. A. war zwei Tage vor Silvester beim Schwarzfahren erwischt worden, einen Tag später soll er in Bochum jemanden bestohlen haben, die Polizei ermittelt."
 
Hast du den Artikel ganz gelesen ? Nicht nur ein Handydiebstahl.

"Younes A. sagt, er besitze keinen Ausweis, nur eine Bescheinigung über seinen Asylantrag. Ausgestellt am 18. Dezember 2015. Abgelaufen am 29. Dezember 2015. A. war zwei Tage vor Silvester beim Schwarzfahren erwischt worden, einen Tag später soll er in Bochum jemanden bestohlen haben, die Polizei ermittelt."


Die Strafe bekam er für den Besitz von Betäubungsmitteln und Handydiebstahl. "Die Polizei ermittelt" bedeutet außerdem eben genau das: Dort ermittelt die Polizei noch.
 
Na klar, Schwarzfahrer ab in den Knast.
Und dann les du auch richtig, er SOLL und es WIRD ermittelt.
 
Danke @zvezda, dann lass deinen Worten nun auch bitte Taten folgen und bleib hier endgültig fern.
Wir würden ja gerne diskutieren, aber du gehst ja auf nichtmal auf deine eigenen Thesen und Behauptungen ein.

Adieu.
 
Der Link geht bei mir leider nicht. Wie fällt das Strafmaß aus? Wie viele Personen stehen vor Gericht?
Frage ob es ein Tropfen auf dem heißen Stein ist oder ein Exempel statuiert wurde.

http://www.bbc.com/news/world-europe-35647308

13 stehen für Diebstahl vor der Anklage, einer aufgrund von Sexualdelikten.

Der SZ Artikel liest sich mMn ziemlich schlecht bedingt durch die ganzen (unnötigen) Anekdoten die eingestreut werden.
 
Der Unterschied zwischen Drohnentoten und dem industriellen Massenmord/versuchten Genozid ist echt nicht klar?
Doch aber es ging um die aussage das sowas nicht mehr möglich wäre weil ja alles vernetzt ist und alle bescheid wissen. Kleiner geschichtlicher hinweiss, der vatikan wusste über die gaskamern bescheid und hat nichts getan. Gibt es sogar einen spielfilm drüber. Die drohnenmorde sind schon aufgrund der big data fehlinterpretation ein bruch des völkerrechts und es interessiert wen nun genau im westen der dagegen vorgeht? Statdessen wird grade über ttip mit dem land verhandelt damit man in zukunft weiter schöne plüschteddies verkaufen kann.

Wenn das land nur gross genug und mächtig ist kann das ganz schnell auch wieder ein lager aufmachen und loslegen und rein gar nichts würde erstmal passieren auch wenn es alle wüssten. Irgendeinen grund würde man schon finden das dies ja alles nicht so schlimm ist.
 
Bist du sonst nicht der Ansicht, Straftaten konsequent zu verfolgen und richterliche Entscheidungen konsequent durchzusetzen?

Edit: Gerade nochmal überlegt und es ist wirklich erschrecken, wenn ich z.B. deine ganzen Postings im Kontext zu dem jetzigen lese.
Erst so tun, als gäbe es einen Maulkorb, man dürfe ja nichts sagen.
Dann mit einstimmen in den Tenor, man wäre ja sofort ein Nazi.
Und es dann lapidar abtun und sarkastische Fragen, wo denn das Ding sei, wenn 400 Nazis mit offenem Haftbefehl herum marschieren.
 
Achja, bloß noch was wegen der "43.200 Euro Klage" gegen den FPÖ-Landwirt der Fr. Glawischnig ein falsches Zitat in den Mund gelegt hat.

Wie im Artikel der von Mingo verlinkt wurde steht, handelt es sich dabei um den sogenannten "Streitwert", also einen (fiktiven) Geldbetrag nach dem sich Gerichts- und Anwaltskosten bemessen. Dieser Streitwert setzte sich im konkreten Fall so zusammen: Anspruch auf eine Urteilsveröffentlichung (3.000 Euro), immaterieller Schadenersatz (1.000 Euro) und Unterlassungsanspruch (39.200 Euro).

Die 39.200 Euro für den Unterlassungsanspruch sind aber nur eine Summe, mit der der "Wert" des Unterlassungsanspruchs für die Gerichtskosten usw. berechnet wird. Das bedeutet nicht, dass irgendjemand diese Summe irgendjemand anderem zahlen muss.

Im Übrigen handelt es sich um ein Zivilverfahren, daher: Egal wie viele tausend Euro der Landwirt am Ende nach einem Urteil hätte zahlen müssen, es ist niemals eine Strafe im juristischen Sinne. Hier geht es um die Geltendmachung privatrechtlicher Ansprüche.
 
Das neue Asylpaket II ist wie erwartet durch den Bundestag gegangen. Mehr sichere Herkunftsstaaten, leichtere Abschiebungen und die Begrenzung des Familiennachzugs. Dass letztere ausgerechnet von einer Partei (CSU) gefordert wurde, die sich ansonsten immer als die Familienpartei in Deutschland geriert (sei es bei Themen wie Abtreibung, Betreuungsgeld, Gleichstellung homosexueller Paare, etc.) ist einfach nur absurd.
Zumal mit diesem Thema einfach nur billiger Populismus betrieben wird, indem durch wildes spekulieren die Angst der Bevölkerung geschürrt wird. Da hört man dann von "Dunkelziffern", dass eigentlich noch die zwei-,drei- oder x-fache Zahl an zusätzlichen Menschen nach Deutschland kommen wird, da ja alle Geflüchteten noch ihre Familie nachholen werden.
Dabei handelt es sich vermutlich nur um einige Zehntausend.
Dafür sollte sich die CSU wirklich schämen!
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben