U
Urgs
Gast
Ne es rächt sich eben nicht. Es leigt doch nicht nur an den Gewerkschaften, den Unternehmen etc.
In der Hand haben es die Arbeitnehmer die zu faul sind zum wechseln und zu viel Schiss haben mal zu rebellieren.
Wenn die Leute der EVG zur GDL wechseln würden, DANN würde die Bahn auch mit ihnen verhandeln aber anscheinen will das die Mehrheit nicht.
Ich zitiere mal aus einem neuen Artikel, der heute auf den nachdenkseiten zu finden ist:
Heute gilt stattdessen der Grundsatz der Tarifpluralität, nach dem in einem Betrieb verschiedene Tarifverträge gestattet sind. Ein Arzt kann also z.B. nach dem Tarifvertrag von ver.di oder nach dem Tarifvertrag des Marburger Bundes entlohnt werden – je nachdem, in welcher Gewerkschaft er ist.
Das Gleiche gilt für Lokführer, die entweder in der GDL oder in der EVG organisiert sein können. Nun will die GDL erstmals diesen Grundsatz auch auf die in der GDL organisierten Mitarbeiter des Zugpersonals geltend machen. Dazu zählen unter anderem Zugbegleiter (also Schaffner) und Mitarbeiter in der Bordgastronomie. Die Deutsche Bahn beschäftigt in diesem Bereich 37.000 Mitarbeiter, von denen 10.000 keiner Gewerkschaft angehören und 8.000 Mitglied der EVG sind. Die GDL will nun für die ihre 19.000 Mitarbeiter in diesem Bereich (die 51%, von denen seitens der GDL immer die Rede ist) Tarifverhandlungen führen. Der Grundsatz der Tarifpluralität, der sich auf die Koalitionsfreiheit im Grundgesetz beruft, gestattet dies ausdrücklich. Warum soll die GDL nicht auch für ihre Zugbegleiter verhandeln dürfen, wenn diese doch mehr als die Hälfte des Gesamtpersonals in diesem Bereich stellen und sie in diesem Bereich mehr als doppelt so viele Mitglieder wie die EVG hat?
Es geht daher auch nicht um einen „Machtkampf“ zwischen zwei Gewerkschaften. Die GDL beruft sich auf die Koalitionsfreiheit und damit auf das Grundgesetz und liegt damit auch auf der Linie des Bundesarbeitsgerichts. Die Deutsche Bahn besteht jedoch darauf, dass die GDL als Vorbedingung für Schlichtungsverhandlungen auf eben dieses Recht verzichtet und auf den Vertretungsanspruch für das in der GDL organisierte Zugpersonal (außer den Lokführern) verzichtet, bevor es überhaupt zu einer Schlichtung kommt
http://www.nachdenkseiten.de/?p=23873
