mnk schrieb:
das solche einschränkungen exstieren ist mir klar, aber zb kann mir der hersteller eines tellers nicht vorschreiben, ob ich von ihm esse oder ihn als untersetzer für einen blumentopf nehme. es ist MEIN teller und daher kann ich ihn abgesehen der oben genannten rahmenbedingungen nutzen wie es mir beliebt. ich kann ihn zb einfach weiterverkaufen. hersteller schränken produkte da ein, wo es um ihren eigenen gewinn geht, den ich durch mein handeln schmälern könnte und darin werden sie auch durch gesetze gestützt. mehr steht nicht dahinter.
Warum soll er dir das nicht vorschreiben können, WENN er kontrollieren kann ob du dich daran hälst und wenn nicht, dich zusätzlich zur Kasse bittet? Der Teller wäre ja nicht dir. Jetzt ja, jetzt ist er dir, weil dieses Szenario nicht existiert.
mnk schrieb:
den fall mit dem weiterverkauf habe ich selber doch angesprochen als ich meinte "ihr produkt für eigene zwecke missbrauchst" und weshalb ich sagte, solange es ihm rahmen des gesetzes bleibt.
Ok, und hier jetzt auf das Thema Gebrauchtspielsperre übertragen. Wenn wir nämlich weiter von Tellern, Schuhen und Bohrmaschinen sprechen, hält man uns noch für verrückt. Verrückt in dem Sinne, weil es einem schwer fällt dieses Geschäftsmodell auf andere Güter zu übertragen. Im Prinzip ist es aber das Gleiche, nur fehltn den Herstellern aus anderen Bereichen die nötigen Kontrollmöglichkeiten um das durchzusetzen. Von den AGBs her sehe ich das kleinere Problem.
mnk schrieb:
zudem frage ich mich, warum du jetzt auf den agbs rumreitest, aber nicht mit einem wort auf den eigentlichen punkt meines ersten beitrags hier: dem besitzrecht und was wem wann gehört. du bist momentan bekleidet nehme ich an. würde ich dich fragen, wem die kleidung gehört würdest du sicher nicht antworten mit "firma xy, ich habe die lizenz sie zu tragen letzte woche bei karstadt gekauft", sondern würdest sagen "es ist MEINE kleidung". du hast sie bezahlt und damit ist sie in deinen besitz übergegangen.
Ich reite auf den AGBs rum, weil ein Hersteller nicht einfach machen kann was er will, OHNE dir die Möglichkeit zu geben dich damit einverstanden zu sehen. Du könntest, dann nämlich sagen "
Gut, ich darf euren Teller also nur zum Essen verwenden und ansonsten müsste ich extra bezahlen? Kauf ich nicht. Da mache ich mir meinen Teller selber." Das ist das einzige Recht was du hast und behalten musst: entscheiden zu können. WENN du einen Teller kaufst und nicht selber herstellst. Für die eigenen Zwecke wohlgemerkt. Nicht zum Verkauf, wenn da nicht ein Patent ist, dass dich daran hindert. Siehe Kleidung. Alles das gleiche Prinzip. Es sei denn dir räumt der Hersteller sämtliche Rechte ein. Praktisch eine CC-Lizenz, wo dann auch nochmal unterschieden wird. Der Kleidungshersteller könnte nämlich sehr wohl darauf bestehen, dass du ihn immer erwähnst. Also nicht damit antworten dürftest, dass das deine Kleidung ist, sondern tatsächlich den Hersteller nennen müsstest.
Aber wie gesagt, es ist schwierig, dass alles auf andere Produkte als Spiele, Filme, Texte, Musik, Bilder zu beziehen. Aber theoretisch ginge das, und ich sehe da kein Recht beim Konsumenten, dass einen Hersteller darin hindern könnte so zu handeln. Das wäre total verrückt. Unabhängig davon ob solche Entscheidungen, wirtschaftlich Sinn machen würden.