Mondknallschlumpf
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John Doe schrieb:Weil manche Firmen auch gerne mal falsche Wertangaben auf die Sendungen drucken. Play hat das zwar meines Wissens nach noch nie gemacht, trotzdem muss der Zoll aber natürlich ab und zu Stichproben ziehen, um das zu kontrollieren.
Nebiros666 schrieb:John Doe schrieb:Weil manche Firmen auch gerne mal falsche Wertangaben auf die Sendungen drucken. Play hat das zwar meines Wissens nach noch nie gemacht, trotzdem muss der Zoll aber natürlich ab und zu Stichproben ziehen, um das zu kontrollieren.
Jep, mein Dead Island ist auch vom Zoll geöffnet worden, obwohl aussen 22.49€ drauf stand.
silbex schrieb:Der Import ist in keiner weise verboten. Weder von indizierten noch von beschlagnahmten Spielen.
Edith: Gut, beschlagnahmte anscheinend doch. Dabei ist der Besitz nicht mal strafbar.

John Doe schrieb:Nebiros666 schrieb:John Doe schrieb:Weil manche Firmen auch gerne mal falsche Wertangaben auf die Sendungen drucken. Play hat das zwar meines Wissens nach noch nie gemacht, trotzdem muss der Zoll aber natürlich ab und zu Stichproben ziehen, um das zu kontrollieren.
Jep, mein Dead Island ist auch vom Zoll geöffnet worden, obwohl aussen 22.49€ drauf stand.
Oha, und die haben nicht bemerkt, dass das ein B-Listen-Spiel war? Oder war das schon nach der Umtragung auf Liste A?
John Doe schrieb:silbex schrieb:Der Import ist in keiner weise verboten. Weder von indizierten noch von beschlagnahmten Spielen.
Edith: Gut, beschlagnahmte anscheinend doch. Dabei ist der Besitz nicht mal strafbar.
Ja ja, immer dieses gesunde Nichtwissen
Auch die Einfuhr von "nur" indizierten Spielen "im Wege des Versandhandels" ist laut § 15 Abs. 1 Nr. 5 JuSchG verboten. Es gibt es lediglich eine Kulanzregelung der Zollbehörden für nicht schwer jugendgefährdende Medien (a.k.a. A-Listen-Indizierungen).

Nebiros666 schrieb:John Doe schrieb:Oha, und die haben nicht bemerkt, dass das ein B-Listen-Spiel war? Oder war das schon nach der Umtragung auf Liste A?
Ne, anscheinend nicht, ist heute gekommen.
Nebiros666 schrieb:Auf House of the Dead Overkill warte ich allerdings noch, obwohl es einen Tag vor Dead Island verschickt wurde.
silbex schrieb:http://www.direktzu.de/vonderleyen/messages/21262
"...vielen Dank für Ihre Frage. Richtig ist: Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Sie Spiele, die in Deutschland auf dem Index stehen, per Versand aus dem Ausland bestellen."
Klugscheißen muss halt erst mal gelernt sein.![]()
²Die Zölligen Schieber schrieb:Ein- und Ausfuhrverbote
Die Beschränkungen ergeben sich aus dem Strafgesetzbuch (StGB) und dem Jugendschutzgesetz (JuSchG).
Die einschränkenden Regelungen zur Verbreitung jugendgefährdender Schriften/Medien enthalten die §§ 130, 131 und 184 ff. des StGB sowie § 15 JuSchG. Danach bestehen insbesondere Ein- und Ausfuhrverbote für das Verbringen von jugendgefährdenden Schriften/Medien
- im Wege des Versandhandels (§ 184 Abs. 1 Nr. 4 StGB und § 15 Abs. 1 Nr. 5 JuSchG) und
- zum Zwecke der Verbreitung bzw. Abgabe an Personen unter 18 Jahren.
Was ist mit dem "und" am Ende? Wäre ja beim Import für den Eigenbedarf nicht der Fall.John Doe schrieb:Die Zölligen Schieber schrieb:Ein- und Ausfuhrverbote
Die Beschränkungen ergeben sich aus dem Strafgesetzbuch (StGB) und dem Jugendschutzgesetz (JuSchG).
Die einschränkenden Regelungen zur Verbreitung jugendgefährdender Schriften/Medien enthalten die §§ 130, 131 und 184 ff. des StGB sowie § 15 JuSchG. Danach bestehen insbesondere Ein- und Ausfuhrverbote für das Verbringen von jugendgefährdenden Schriften/Medien
- im Wege des Versandhandels (§ 184 Abs. 1 Nr. 4 StGB und § 15 Abs. 1 Nr. 5 JuSchG) und
- zum Zwecke der Verbreitung bzw. Abgabe an Personen unter 18 Jahren.
Nebiros666 schrieb:Ist die Extendend Version von HotD Overkill, für die PS3. Ist die auch schon indiziert oder bezieht sich die Indizierung auf die Wii Version.

Nebiros666 schrieb:Ist aber die Extendend, somit eigentlich nicht inhaltsgleich. Bei Astro war das doch früher der Trick um Beschlagnahmte DVD neu zu veröffentlichen, weil dann erst ein Gericht erst diese Version neu beschlagnahmen musste![]()

Kurz nach Inkrafttreten der Jugendschutznovelle gab es einen diesbezüglichen Kommentar auf der Webseite der Bundesprüfstelle, dass sich das natürlich auch auf erweiterte Fassungen bezieht, leider wurde der wohl mittlerweile gelöscht.§ 15 Abs. 3 JuSchG schrieb:Den Beschränkungen des Absatzes 1 unterliegen auch, ohne dass es einer Aufnahme in die Liste und einer Bekanntmachung bedarf, Trägermedien, die mit einem Trägermedium, dessen Aufnahme in die Liste bekannt gemacht ist, ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind.
Nebiros666 schrieb:Anyway, auf Amazon kann man sie auch kaufen, sogar mit Amazon als Versender, somit dürfte das eigentlich keine Probleme geben.
Eine der besten Comedyserien der letzten Jahre.Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
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