Foren Aktuelles Erstellen Mitglieder Anmelden

GEN7 play.com Angebote

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Deal of the day!

http://www.play.com/Search.html?searchstring=&searchtype=allproducts&searchsource=2&searchfilters=ae212{614173}%2bc{362}%2b

:dhoch:

Fighters Uncaged
Rage Anarchy Edition
Yakuza 4

Da konnte ich nicht widerstehen! :grins:
 
Schön, dass 9,99£ Spiele bei Play.com jetzt 13,49€ statt wie bisher 12,49€ kosten...

Rage nehme ich aber trotzdem. Crysis 2 ist aber auch endlich auf dem Preislevel. Hoffentlich auch nächsten Monat nochmal zu dem Preis.
 
John Doe schrieb:
Weil manche Firmen auch gerne mal falsche Wertangaben auf die Sendungen drucken. Play hat das zwar meines Wissens nach noch nie gemacht, trotzdem muss der Zoll aber natürlich ab und zu Stichproben ziehen, um das zu kontrollieren.

Jep, mein Dead Island ist auch vom Zoll geöffnet worden, obwohl aussen 22.49€ drauf stand.
 
Nebiros666 schrieb:
John Doe schrieb:
Weil manche Firmen auch gerne mal falsche Wertangaben auf die Sendungen drucken. Play hat das zwar meines Wissens nach noch nie gemacht, trotzdem muss der Zoll aber natürlich ab und zu Stichproben ziehen, um das zu kontrollieren.

Jep, mein Dead Island ist auch vom Zoll geöffnet worden, obwohl aussen 22.49€ drauf stand.

Oha, und die haben nicht bemerkt, dass das ein B-Listen-Spiel war? Oder war das schon nach der Umtragung auf Liste A?
 
Der Import ist in keiner weise verboten. Weder von indizierten noch von beschlagnahmten Spielen.

Edith: Gut, beschlagnahmte anscheinend doch. Dabei ist der Besitz nicht mal strafbar.
 
silbex schrieb:
Der Import ist in keiner weise verboten. Weder von indizierten noch von beschlagnahmten Spielen.

Edith: Gut, beschlagnahmte anscheinend doch. Dabei ist der Besitz nicht mal strafbar.

Ja ja, immer dieses gesunde Nichtwissen :roll:

Auch die Einfuhr von "nur" indizierten Spielen "im Wege des Versandhandels" ist laut § 15 Abs. 1 Nr. 5 JuSchG verboten. Es gibt es lediglich eine Kulanzregelung der Zollbehörden für nicht schwer jugendgefährdende Medien (a.k.a. A-Listen-Indizierungen).
 
John Doe schrieb:
Nebiros666 schrieb:
John Doe schrieb:
Weil manche Firmen auch gerne mal falsche Wertangaben auf die Sendungen drucken. Play hat das zwar meines Wissens nach noch nie gemacht, trotzdem muss der Zoll aber natürlich ab und zu Stichproben ziehen, um das zu kontrollieren.

Jep, mein Dead Island ist auch vom Zoll geöffnet worden, obwohl aussen 22.49€ drauf stand.

Oha, und die haben nicht bemerkt, dass das ein B-Listen-Spiel war? Oder war das schon nach der Umtragung auf Liste A?

Ne, anscheinend nicht, ist heute gekommen.

Auf House of the Dead Overkill warte ich allerdings noch, obwohl es einen Tag vor Dead Island verschickt wurde.
 
John Doe schrieb:
silbex schrieb:
Der Import ist in keiner weise verboten. Weder von indizierten noch von beschlagnahmten Spielen.

Edith: Gut, beschlagnahmte anscheinend doch. Dabei ist der Besitz nicht mal strafbar.

Ja ja, immer dieses gesunde Nichtwissen :roll:

Auch die Einfuhr von "nur" indizierten Spielen "im Wege des Versandhandels" ist laut § 15 Abs. 1 Nr. 5 JuSchG verboten. Es gibt es lediglich eine Kulanzregelung der Zollbehörden für nicht schwer jugendgefährdende Medien (a.k.a. A-Listen-Indizierungen).

http://www.direktzu.de/vonderleyen/messages/21262

"...vielen Dank für Ihre Frage. Richtig ist: Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Sie Spiele, die in Deutschland auf dem Index stehen, per Versand aus dem Ausland bestellen."

Klugscheißen muss halt erst mal gelernt sein. :kaffee:
 
Nebiros666 schrieb:
John Doe schrieb:
Oha, und die haben nicht bemerkt, dass das ein B-Listen-Spiel war? Oder war das schon nach der Umtragung auf Liste A?

Ne, anscheinend nicht, ist heute gekommen.

Ah ok, da hast du wohl Glück gehabt, seit Ende Januar ist es nur noch auf Liste A.

Nebiros666 schrieb:
Auf House of the Dead Overkill warte ich allerdings noch, obwohl es einen Tag vor Dead Island verschickt wurde.

Das steht allerdings tatsächlich auf Liste B, d.h. wenn der Zoll die ganze Lieferung geöffnet hat, kann es gut sein, dass das mittlerweile bei der Staatsanwaltschaft gelandet ist.

silbex schrieb:
http://www.direktzu.de/vonderleyen/messages/21262

"...vielen Dank für Ihre Frage. Richtig ist: Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Sie Spiele, die in Deutschland auf dem Index stehen, per Versand aus dem Ausland bestellen."

Klugscheißen muss halt erst mal gelernt sein. :kaffee:

Richtig, deshalb ist die Olle ja auch nicht Justiz- sondern Arbeitsministerin :kaffee:²

Ich zitiere mal die, die ein bißchen mehr Ahnung von der Sachlage haben:

Die Zölligen Schieber schrieb:
Ein- und Ausfuhrverbote

Die Beschränkungen ergeben sich aus dem Strafgesetzbuch (StGB) und dem Jugendschutzgesetz (JuSchG).
Die einschränkenden Regelungen zur Verbreitung jugendgefährdender Schriften/Medien enthalten die §§ 130, 131 und 184 ff. des StGB sowie § 15 JuSchG. Danach bestehen insbesondere Ein- und Ausfuhrverbote für das Verbringen von jugendgefährdenden Schriften/Medien
  • im Wege des Versandhandels (§ 184 Abs. 1 Nr. 4 StGB und § 15 Abs. 1 Nr. 5 JuSchG) und
  • zum Zwecke der Verbreitung bzw. Abgabe an Personen unter 18 Jahren.
 
John Doe schrieb:
Die Zölligen Schieber schrieb:
Ein- und Ausfuhrverbote

Die Beschränkungen ergeben sich aus dem Strafgesetzbuch (StGB) und dem Jugendschutzgesetz (JuSchG).
Die einschränkenden Regelungen zur Verbreitung jugendgefährdender Schriften/Medien enthalten die §§ 130, 131 und 184 ff. des StGB sowie § 15 JuSchG. Danach bestehen insbesondere Ein- und Ausfuhrverbote für das Verbringen von jugendgefährdenden Schriften/Medien
  • im Wege des Versandhandels (§ 184 Abs. 1 Nr. 4 StGB und § 15 Abs. 1 Nr. 5 JuSchG) und
  • zum Zwecke der Verbreitung bzw. Abgabe an Personen unter 18 Jahren.
Was ist mit dem "und" am Ende? Wäre ja beim Import für den Eigenbedarf nicht der Fall.
 
Das ist kein logisches, sondern ein aufzählendes "und".

Der erste Punkt bezieht sich auf § 15 Abs. 1 Nr. 5 JuSchG, der zweite auf § 15 Abs. 1 Nr. 7 JuSchG (Pornographie mal außen vor gelassen).

Im Übrigen kann das jeder selbst im Jugendschutzgesetz nachlesen, deshalb wurde das Dummgeschwätz von Zensursula auch schon damals zum Running Gag. Vermutlich hat sie bzw. ihr Ghostwriter nicht geschnallt, dass die Begriffsbestimmung aus § 1 Abs. 4 JuSchG für Auslandsgeschäfte mit Privatpersonen keine praktische Bedeutung hat. Deshalb wohl auch der Nachsatz "Es muss aber sichergestellt sein, dass solche Spiele nicht doch auf irgendeinem Weg an Kinder und Jugendliche weitergegeben werden", den silbex natürlich geflissentlich weggelassen hat.



Nebiros666 schrieb:
Ist die Extendend Version von HotD Overkill, für die PS3. Ist die auch schon indiziert oder bezieht sich die Indizierung auf die Wii Version.

Explizit indiziert ist nur die Wii-Version, die PS3-Version ist damit allerdings aufgrund Inhaltsgleichheit automatisch ebenfalls indiziert.
 
Ist aber die Extendend, somit eigentlich nicht inhaltsgleich. Bei Astro war das doch früher der Trick um Beschlagnahmte DVD neu zu veröffentlichen, weil dann erst ein Gericht erst diese Version neu beschlagnahmen musste :?

Anyway, auf Amazon kann man sie auch kaufen, sogar mit Amazon als Versender, somit dürfte das eigentlich keine Probleme geben.
 
Nebiros666 schrieb:
Ist aber die Extendend, somit eigentlich nicht inhaltsgleich. Bei Astro war das doch früher der Trick um Beschlagnahmte DVD neu zu veröffentlichen, weil dann erst ein Gericht erst diese Version neu beschlagnahmen musste :?

Ja, eine Beschlagnahme gilt im Gegensatz zu einer Indizierung nur für die exakte Version. Wenn die beanstandeten Szenen nicht rausgeschnitten werden, bleibt die strafrechtliche Relevanz bei einer Neuveröffentlichung aber natürlich trotzdem bestehen, was in einem weiteren Verfahren strafverschärfend wirkt... deshalb hat Krekel das auch nicht allzu lange gemacht :grins:

Eine Indizierung ist aber wesentlich weiter gefasst (was dann natürlich auch für beschlagnahmte Medien gilt, da diese automatisch indiziert sind). Die genaue Formulierung in § 15 Abs. 3 JuSchG lautet
§ 15 Abs. 3 JuSchG schrieb:
Den Beschränkungen des Absatzes 1 unterliegen auch, ohne dass es einer Aufnahme in die Liste und einer Bekanntmachung bedarf, Trägermedien, die mit einem Trägermedium, dessen Aufnahme in die Liste bekannt gemacht ist, ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind.
Kurz nach Inkrafttreten der Jugendschutznovelle gab es einen diesbezüglichen Kommentar auf der Webseite der Bundesprüfstelle, dass sich das natürlich auch auf erweiterte Fassungen bezieht, leider wurde der wohl mittlerweile gelöscht.

Nebiros666 schrieb:
Anyway, auf Amazon kann man sie auch kaufen, sogar mit Amazon als Versender, somit dürfte das eigentlich keine Probleme geben.

Äh doch, amazon.de fungiert in dem Fall als reines Logistikunternehmen und haftet damit genauso wenig für den Anbieter wie bei den anderen Marketplace-Händlern. Amazon selbst könnte allenfalls wegen Anpreisens belangt werden, da amazon die Artikel nach einer Aufforderung (durch jugendschutz.net o. Ä.) aber immer zügig entfernt, dürfte das vermutlich straffrei bleiben.
 
Auf jeden Fall. Eine der wenigen Serien, die ihr hohes Niveau problemlos halten können.

Schaue gerade im moment eine Folge auf Comedy Central. Immer wieder genial und funktioniert auch auf Deutsch überraschend gut. Verstehe immer noch nicht wieso Earl abgesetzt wurde. :traurig:
 
Zurück
Oben