nexus schrieb:Für mich ist ein benutzter rückläufer nicht dasselbe wie ein neues produkt.
Und du möchtest das Gerät jetzt kostenlos nutzen um es dann kostenlos zurückzuschicken und der Händler soll es dann als gebraucht verkaufen?
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
nexus schrieb:Für mich ist ein benutzter rückläufer nicht dasselbe wie ein neues produkt.
Wäre das Tablet als Rückläufer gekennzeichnet gewesen, wäre das ja auch völlig okay so. Aber als Neu deklarierte Ware hat noch nie im Verkauf gewesen zu sein. Da haben wir wohl schlicht verschiedene Ansichten.Gerri schrieb:Screeny schrieb:Würde es auch zurückgehen lassen. Bei Luxusgütern wie Tablets oder Smartphones, für die man unter Umständen ewig gespart hat, will ich einfach dass eine als neu deklarierte Ware auch tatsächlich neu & unbhenutzt ist. Kann ja auch keiner sagen wielange sein Tablet nun tatsächlich in Gebrauch war - 14 Tage Widerrufsfrist hat man ja.
Und du weißt es trotzdem nicht. Hätte die Fingerabdrücke jmd. weggewischt hätte er es nie erfahren.
Solange das Gerät läuft und keine Schäden aufweist ist es doch gut. jeder will das Recht haben Ware zurückzuschicken aber dann selbst soe ineWare zu bekommen, NE das geht garnicht, die geht zurück ABER benutzen kann ich sie ja dann noch kurz![]()
![]()
Gerri schrieb:Screeny schrieb:Und Gerris Beispiel mit dem Obst & Gemüse, das entbehrt jeder Diskussionsgrundlage, für nen Apfel bezahlt man nunmal keine 799€.
Ne ein Apfel kostet wesentlich weniger und selbst da wird schon extrem pingelig drauf geachtet.
benno schrieb:nexus schrieb:Für mich ist ein benutzter rückläufer nicht dasselbe wie ein neues produkt.
Und du möchtest das Gerät jetzt kostenlos nutzen um es dann kostenlos zurückzuschicken und der Händler soll es dann als gebraucht verkaufen?
silbex schrieb:Unglaublich, dass es Leute gut finden, wenn man keine neue Ware bekommt. Wenn Fingerabdrücke drauf sind, dann war das Gerät sicherlich auch schon mal an.
silbex schrieb:Und derjenige hatte sicherlich einen Grund, warum er es zurückgeschickt hat. Möglicherweise ist ja was defekt. Die Händler prüfen sowas eh nicht.
WENN etwas kaputt ist kann er es ja direkt zurückschicken.silbex schrieb:Wenn ich etwas neues kaufe, dann sollte es auch dementsprechend brandneu sein.
nexus schrieb:benno schrieb:nexus schrieb:Für mich ist ein benutzter rückläufer nicht dasselbe wie ein neues produkt.
Und du möchtest das Gerät jetzt kostenlos nutzen um es dann kostenlos zurückzuschicken und der Händler soll es dann als gebraucht verkaufen?
Gebraucht ist es eh schon. Vor allem wollten die mir in der hotline noch erzählen das das produkt komplett neu ist und nie offen war.
Das ist gelogen und einee Sauerei.
hyperman schrieb:weiss man denn ob das schonmal an gewesen ist ?

hyperman schrieb:wenn da schonmal nen spacko ne woche mit rumgespielt hat wär mir das auch zuviel.
hyperman schrieb:wenn da schonmal nen spacko ne woche mit rumgespielt hat wär mir das auch zuviel.
Sie müssten aber weder noch. im Einzelhandel besteht nur bei unbenutzter oder tatsächlichem Defekt der Ware ein Umtauschrecht.straikar schrieb:Gerri schrieb:Media Markt nimmt Waren mittlerweile nur noch im Austausch gegen Gutscheine zurück.
Das ist falsch. Wer auf Bargeld besteht, bekommt auch Bargeld ausgezahlt. Natürlich versuchen sie dir auch weiterhin erstmal einen Gutschein anzudrehen.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB, und auch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Brief:
Media Markt E-Business GmbH
Wankelstraße 5
85046 Ingolstadt
Rücksendung der Sache:
Media Markt E-Business GmbH
c/o Fiege Deutschland Stiftung & Co. KG
Zweigniederlassung Apfelstädt
Sülzenbrücker Str. 250
99192 Nesse-Apfelstädt
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z. B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat.
Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.
Ende der Widerrufsbelehrung
Öh, okay, in dem Punkt bin ich mir dann doch nicht mehr so sicher. Gesetzliches Umtauschrecht besteht aber definitiv bei defekter Ware, oder wenn eine Ware offensichtlich falsch angepriesen wurde bzw. sie mit Eigenschaften beworben hat, die sie tatsächlich nicht erfüllt.Gerri schrieb:sicher das bei unbenutzter Ware ein "Recht" auf Umtausch besteht? oder ist auch das Kulanz?
straikar schrieb:Alles Kulanz.
Lil-Breez schrieb:Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB, und auch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Brief:
Media Markt E-Business GmbH
Wankelstraße 5
85046 Ingolstadt
Rücksendung der Sache:
Media Markt E-Business GmbH
c/o Fiege Deutschland Stiftung & Co. KG
Zweigniederlassung Apfelstädt
Sülzenbrücker Str. 250
99192 Nesse-Apfelstädt
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z. B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat.
Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.
Ende der Widerrufsbelehrung
Nein das ist nicht Richtig.
Media Markt hat es in den AGB´s verankert genau so ist es bei ALLEN Online Geschäften.
Ohne Angabe von Gründen bezieht sich auch auf nichtgefallen.
nexus schrieb:Für mich ist ein benutzter rückläufer nicht dasselbe wie ein neues produkt.
Das hat nix mit typisch deutsch zu tun.
Screeny schrieb:Öh, okay, in dem Punkt bin ich mir dann doch nicht mehr so sicher. Gesetzliches Umtauschrecht besteht aber definitiv bei defekter Ware, oder wenn eine Ware offensichtlich falsch angepriesen wurde bzw. sie mit Eigenschaften beworben hat, die sie tatsächlich nicht erfüllt.Gerri schrieb:sicher das bei unbenutzter Ware ein "Recht" auf Umtausch besteht? oder ist auch das Kulanz?
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Siehe weitere Informationen und konfiguriere deine Einstellungen