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Neues Tablet zurück geben?

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Gerri schrieb:
Screeny schrieb:
Würde es auch zurückgehen lassen. Bei Luxusgütern wie Tablets oder Smartphones, für die man unter Umständen ewig gespart hat, will ich einfach dass eine als neu deklarierte Ware auch tatsächlich neu & unbhenutzt ist. Kann ja auch keiner sagen wielange sein Tablet nun tatsächlich in Gebrauch war - 14 Tage Widerrufsfrist hat man ja.

Und du weißt es trotzdem nicht. Hätte die Fingerabdrücke jmd. weggewischt hätte er es nie erfahren.
Solange das Gerät läuft und keine Schäden aufweist ist es doch gut. jeder will das Recht haben Ware zurückzuschicken aber dann selbst soe ineWare zu bekommen, NE das geht garnicht, die geht zurück ABER benutzen kann ich sie ja dann noch kurz :ugly: :vogel:
Wäre das Tablet als Rückläufer gekennzeichnet gewesen, wäre das ja auch völlig okay so. Aber als Neu deklarierte Ware hat noch nie im Verkauf gewesen zu sein. Da haben wir wohl schlicht verschiedene Ansichten.
So oder so: Am Telefon dann auch noch zu leugnen, soetwas könne ja gar nicht sein, zeugt dann auch wieder von einer sehr seltsamen Form von Kundenbetreuung.

/edit: Aber ja, das Tablet dann noch selbst auszuprobieren bevor man es wieder einschickt, das ist ganz und gar Doppelmoral... da dreht und wendet man sich seine Moralvorstellungen so, wie man sie gerade braucht. Ziemlich Banane.

Gerri schrieb:
Screeny schrieb:
Und Gerris Beispiel mit dem Obst & Gemüse, das entbehrt jeder Diskussionsgrundlage, für nen Apfel bezahlt man nunmal keine 799€.

Ne ein Apfel kostet wesentlich weniger und selbst da wird schon extrem pingelig drauf geachtet.

Ja, das versteh ich ebensowenig, zumal sich dieses Wegwerfhalten durch das gesamte Lebensmittel-Sortiment zieht, es werden Sachen weggeworfen, die noch absolut genießbar wären, anstatt sie beispielsweise, wenn man sie schon nicht mehr in den Verkauf stellen kann, der Tafel zu spenden.

Nur wie gesagt, das Wegwerfverhalten der Deutschen bei Verbrauchsgütern ist nicht vergleichbar mit dem Zurückschicken hochpreisiger Luxusartikeln.
 
Na ja, viele stören sich nicht primär an den Fingerabdrücken sondern denken drüber nach, warum das Gerät wohl zurückgeschickt worden ist und haben Angst vor einem Defekt, Pixelfehler etc., die Ihnen erstmal verborgen bleiben und erst auf den dritten, vierten oder zehnten Blick sichtbar sind.
 
benno schrieb:
nexus schrieb:
Für mich ist ein benutzter rückläufer nicht dasselbe wie ein neues produkt.

Und du möchtest das Gerät jetzt kostenlos nutzen um es dann kostenlos zurückzuschicken und der Händler soll es dann als gebraucht verkaufen?

Gebraucht ist es eh schon. Vor allem wollten die mir in der hotline noch erzählen das das produkt komplett neu ist und nie offen war.

Das ist gelogen und einee Sauerei.
 
silbex schrieb:
Unglaublich, dass es Leute gut finden, wenn man keine neue Ware bekommt. Wenn Fingerabdrücke drauf sind, dann war das Gerät sicherlich auch schon mal an.

Ach ne und weiter?

silbex schrieb:
Und derjenige hatte sicherlich einen Grund, warum er es zurückgeschickt hat. Möglicherweise ist ja was defekt. Die Händler prüfen sowas eh nicht.

ja natürlich gehen Geräte nur zurück weil sie kaputt sind...... :roll: WENN etwas kaputt ist kann er es ja direkt zurückschicken.

silbex schrieb:
Wenn ich etwas neues kaufe, dann sollte es auch dementsprechend brandneu sein.

Wird es in vielen Fällen nicht sein und muss es auch nicht (gesetzlich)
 
nexus schrieb:
benno schrieb:
nexus schrieb:
Für mich ist ein benutzter rückläufer nicht dasselbe wie ein neues produkt.

Und du möchtest das Gerät jetzt kostenlos nutzen um es dann kostenlos zurückzuschicken und der Händler soll es dann als gebraucht verkaufen?

Gebraucht ist es eh schon. Vor allem wollten die mir in der hotline noch erzählen das das produkt komplett neu ist und nie offen war.

Das ist gelogen und einee Sauerei.

und du darfst es deshalb weiter benutzen in dem Wissen das du es so oder so zurückschickst? Du bezeichnest etwas als Sauerei und willst es dann selbst genauso machen? Schwach, schwach.....

hyperman schrieb:
weiss man denn ob das schonmal an gewesen ist ?

das ist doch völlig latte :?
 
hyperman schrieb:
wenn da schonmal nen spacko ne woche mit rumgespielt hat wär mir das auch zuviel.

wie M schon sagt, das weißt du bei keinem Gerät.

Vllt. hatte das nur jmd. kurz in der Hand und hat es wieder zurückgegeben. Vllt. bekommst du ein neu aussehendes als Ersatz und da war schon jmd. 2 Wochen dran.....
man weiß es nicht.

Um die Theorie mal weiter zu spinnen macht sicher eher jmd. ein Tablet sauber um es neu aussehen zu lassen der es schon ne Woche in der Hand hatte als jmd. der es nur kurz in den Fingern hatte und nicht darüber denkt ob vllt Fingerabdrücke drauf sein könnten ;)
 
straikar schrieb:
Gerri schrieb:
Media Markt nimmt Waren mittlerweile nur noch im Austausch gegen Gutscheine zurück.

Das ist falsch. Wer auf Bargeld besteht, bekommt auch Bargeld ausgezahlt. Natürlich versuchen sie dir auch weiterhin erstmal einen Gutschein anzudrehen.
Sie müssten aber weder noch. im Einzelhandel besteht nur bei unbenutzter oder tatsächlichem Defekt der Ware ein Umtauschrecht.
 
Widerrufsbelehrung


Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB, und auch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Brief:
Media Markt E-Business GmbH
Wankelstraße 5
85046 Ingolstadt

Rücksendung der Sache:
Media Markt E-Business GmbH
c/o Fiege Deutschland Stiftung & Co. KG
Zweigniederlassung Apfelstädt
Sülzenbrücker Str. 250
99192 Nesse-Apfelstädt

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z. B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat.

Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Nein das ist nicht Richtig.
Media Markt hat es in den AGB´s verankert genau so ist es bei ALLEN Online Geschäften.

Ohne Angabe von Gründen bezieht sich auch auf nichtgefallen.
 
Gerri schrieb:
sicher das bei unbenutzter Ware ein "Recht" auf Umtausch besteht? oder ist auch das Kulanz?
Öh, okay, in dem Punkt bin ich mir dann doch nicht mehr so sicher. Gesetzliches Umtauschrecht besteht aber definitiv bei defekter Ware, oder wenn eine Ware offensichtlich falsch angepriesen wurde bzw. sie mit Eigenschaften beworben hat, die sie tatsächlich nicht erfüllt.
 
straikar schrieb:

Dachte ich mir da das 14 tägige Rückgaberecht ja auf das Fernabsatzgesetz zurückgeht und der Einzelhandel es nur wegen der Online Konkurrenz eingeführt hat.

Ich würd mich beim MM auf jeden Fall nicht mehr drauf verlassen

Lil-Breez schrieb:
Widerrufsbelehrung


Widerrufsrecht
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Brief:
Media Markt E-Business GmbH
Wankelstraße 5
85046 Ingolstadt

Rücksendung der Sache:
Media Markt E-Business GmbH
c/o Fiege Deutschland Stiftung & Co. KG
Zweigniederlassung Apfelstädt
Sülzenbrücker Str. 250
99192 Nesse-Apfelstädt

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

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Ende der Widerrufsbelehrung

Nein das ist nicht Richtig.
Media Markt hat es in den AGB´s verankert genau so ist es bei ALLEN Online Geschäften.

Ohne Angabe von Gründen bezieht sich auch auf nichtgefallen.

dann kann man aber bei geöffneter Ware schon Geld abziehen..... laut den AGB's, egal ob der Zustand noch perfekt ist. Das ist im beim Fernabsatzgesetz nicht möglich.
Außerdem liest sich die AGB soll als sei sie vom MM Online Shop und nicht von den lokalen Märkten.
 
nexus schrieb:
Für mich ist ein benutzter rückläufer nicht dasselbe wie ein neues produkt.

Das hat nix mit typisch deutsch zu tun.

Mittlerweile ist doch jedes 2te Produkt ein Rückläufer. Ich hab mir ne WInterjacke bestellt, waren 2 blonde Haare am Kragen, dafür mach ich keinen Aufstand. Wenn jetzt wirklich irgendwas defekt wäre, wärs was anderes.
 
Screeny schrieb:
Gerri schrieb:
sicher das bei unbenutzter Ware ein "Recht" auf Umtausch besteht? oder ist auch das Kulanz?
Öh, okay, in dem Punkt bin ich mir dann doch nicht mehr so sicher. Gesetzliches Umtauschrecht besteht aber definitiv bei defekter Ware, oder wenn eine Ware offensichtlich falsch angepriesen wurde bzw. sie mit Eigenschaften beworben hat, die sie tatsächlich nicht erfüllt.

Vll. dann einfach nix schreiben und das besonders gefährliche Halbwissen mal sein lassen
 
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