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Lohnsteuererklärung

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Dieses Jahr ist es endlich soweit, dass ich das erstemal richtig was angeben bei der Steuer. Besuche nämlich seit Dezember die Abendschule und mache dort meinen Industriemeister. Die Schulkosten, Bücher kosten und Fahrtkosten kann ich ohne weiteres absetzen. Mich interessiert jetzt nur folgendes.

Anfang des Jahres (im April) hab ich mir ein iPad gekauft. Das würde ich jetzt gerne für die nächsten 3 Jahre (solang geht die Schule) abschreiben.
Gibt´s da Probleme, weil zwischen Kauf und Schulbeginn doch eine ganze Zeit vergangen ist? Aber schließlich muss man sich ja auch erstmal mit dem Gerät beschäftigen, bevor man es effektiv nutzen kann ;)

Meinungen? Erfahrungen?
 
Der Anschaffungszeitpunkt ist grundsätzlich erstmal egal, wobei zeitnah natürlich immer besser wäre für die Begründung "für die Fortbildung angeschafft". Aber das kann theoretisch auch früher gekauft sein, wichtig ist, daß Du es "für die Fortbildung nutzt". Das mußt Du dem FA glaubhaft machen!

Ich würde es einfach ansetzen und gucken, was passiert. Schlimmstenfalls streichen sie es einfach, mehr kann nicht passieren. Dann kannst Du Dich mit denen streiten, wenn Du magst, ist aber idR sinnlos. Außer Du möchtest vors Finanzgericht ziehen, was ich nicht machen würde. Mein Tipp: setz' einen anständigen Privatanteil an, eine reine Fortbildungsnutzung nehmen sie Dir bei Tablets sehr selten ab.
 
Jepp, aber es wandelt sich natürlich auch mit steigender Verbreitung und Verwendung. Es gibt halt keine generelle Regelungen dazu, es liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Wenn es schlüssig vorgetragen wird, nicken sie so etwas auch schnell mal ab. Wenn es ohnehin Rückfragen gibt oder sie sich länger mit einer Erklärung befassen müssen, ist es wahrscheinlicher, daß sie so etwas auch beanstanden.
 
Einfach den Steuerberater machen lassen, der kennt alle Tricks. Auch Dinge, die einem nie in den Sinn kommen würden. Und man hat keine extra Arbeit mit dem Kram... schön relaxen und die Kohle kommen lassen.
 
Als normaler Arbeitnehmer holt der dir nie im Leben mehr raus, als du ihm bezahlst (im Vergleich zur selbstgemachten Steuererklärung). Jedenfalls wenn man halbwegs in der Lage ist, ne Steuererklärung selbst zu machen.
 
Mondknallschlumpf schrieb:
Als normaler Arbeitnehmer holt der dir nie im Leben mehr raus, als du ihm bezahlst (im Vergleich zur selbstgemachten Steuererklärung). Jedenfalls wenn man halbwegs in der Lage ist, ne Steuererklärung selbst zu machen.

Nananana! Das würde ich nicht so pauschal behaupten! Bei jemanden der nur AN ist und die Steuerklasse 1 hat und keine "hohen" Werbungskosten aufweisen kann evtl.!

Bestes Beispiel hatte ich letzte Woche. Mandanten (Ehepaar) hat es auch ungefähr so zum Ausdruck gemacht (wo ich mir dachte WTF, warum kommt ihr dann her?!)!

Was war? Die haben eine Eigentumswohnung welches saniert wurde und unter Denkmalschutz steht! Die haben mir die Füsse geküsst!

@Beat, kann da Cale nur zustimmen! Es gibt Sachbearbeiter wo man sich die Frage stellt ob der/die besoffen war und manche bei denen man denkst die wollen einem nur eine auswischen...! Einfach probieren! Kannst nur gewinnen!
 
Super. Danke euch schonmal allen :)

Wäre natürlich schon cool, wenn´s klappen würde. Ein Arbeitskollege von mir hat das auch gemacht. Er hatte sich ein Laptop gekauft und es ebenfalls über 3 Jahre abgesetzt. Er hatte es halt erst NACH Schulbeginn erworben.

Aber ich hatte mir sowieso überlegt zu so einer Lohnsteuerhilfe zu gehen. Kostet 100€ im Jahr und die kann man dann ja auch wieder absetzen. Da muss ich nur meine ganzen Belege, Quittungen und was weiß ich hinschaffen und der Rest läuft dann (hoffentlich). Macht der besagte Kollege auch und meint, dass er seitdem jede Menge zurück bekommt.
Zwecks des iPads wollte ich halt nur schonmal vorher Meinungen hören, ob das überhaupt Sinn macht oder ob ich das gleich vergessen kann, mein Anliegen überhaupt vorzutragen.
 
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