Steffko
Erbsenzähler
Es ist eine dienstanweisung die mündlich erfolgt.
Es handelt sich um Inventar für Bewohner unserer Einrichtung. Also nichts privates.
Es wird jedoch nie explizit gesagt „Herr xy tragen sie den Kühlschrank in Raum xy“
sondern es ist eher so: „ in Raum xy wird noch ein Kühlschrank benötigt“ das wird dann in die Runde geworfen und einer macht es dann.
Gleich vorweg: Das ist keine Rechtsberatung - weder habe ich dazu die Kompetenz, noch ist der Sachverhalt vollständig.
Aber alles nach Gefühl:
- Dienstanweisung liegt vor; ob mündlich oder schriftlich, per Brieftaube, Telepathie oder sonst wie spielt grundsätzlich keine Rolle, ist lediglich im Sinne der Beweisbarkeit potenziell problematisch.
- Wenn die Dienstanweisung an mehrere Arbeitnehmer erfolgt, ohne konkret zu spezifizieren, wer gemeint ist, wird sich der Arbeitgeber im Zweifel entgegenhalten lassen müssen, dass er die Anweisung so erteilt hat, dass die Arbeitnehmer unter sich ausmachen sollten, wer die Aufgabe übernimmt (insbesondere da das ja offenbar wiederholt so passiert).
- Da die fragliche Tätigkeit offensichtlich dienstlichen (nicht: privaten) Zwecken dient, dürfte die Grundvoraussetzung gegeben sein, dass es sich hier um einen (versicherten) Arbeitsunfall handeln würde, wenn denn etwas passieren würde.
- Ob die fragliche Tätigkeit explizit im Rahmen einer Stellenausschreibung oder eines internen Dokuments, das die Aufgaben deiner Stelle beschreibt, steht, ist m.E. irrelevant außer der Arbeitnehmer müsste ggf. erkennen, dass er für die zugewiesene Aufgabe ungeeignet ist (z.B. ein als Buchhalter beschäftigter Arbeitnehmer soll das Hochvoltsystem eines Elektroautodienstwagens reparieren). Fraglich wäre im konkreten Fall jedoch, ob das Kühlschrank tragen zumindest grob irgend etwas mit deiner eigentlichen Tätigkeit zu tun hat (wäre deine Tätigkeit z.B. so in die Richtung 'Mann für alles' passt das; wärst Du Buchhalter... naja
).Ein Tipp: Falls ihr einen Verantwortlichen für Unfallverhütung, Arbeitssicherheit o.Ä. habt, wäre es eine Möglichkeit mal an diesen heranzutreten, so a la: 'Herr XY, wir tragen regelmäßig Kühlschränke von A nach B. Müssen wir dabei aus der Perspektive der Arbeitssicherheit etwas besonderes beachten? Stellt das Unternehmen z.B. Sackkarren oder Schutzhandschuhe? Oder bietet es (Fortbildungs-) Kurse an, in denen wir beigebracht bekommen, wie wir schwere und sperrige Gegenstände korrekt heben, um die Gefahr von Arbeitsunfällen zu reduzieren?'
Damit würdest Du (imo recht elegant) der Sphäre des Arbeitgebers sagen: 'Hallo, ich trage Kühlschränke hin und her, dabei kann ja was schiefgehen - es ist deine Aufgabe mich dabei zu schützen.' Du würdest damit auch vermeiden deinem Chef (der die Anweisungen erteilt) sagen zu müssen: Sorry Chef, ich mach das nicht, ich habe keine Ahnung wie ich sowas trage, ohne mir einen Bandscheibenvorfall zuzuziehen.
Aber nochmal: Keine Rechtsberatung! Im Fall der Fälle kann es auf Kleinigkeiten des konkreten Sachverhalts ankommen.
'Vollkommen' abgedeckt bist Du nie nie nie (auch beim Arbeitsunfall wird es spätestens bei grober Fahrlässigkeit schwierig). Nicht im Arbeitsverhältnis, nicht da draußen in der Welt. Ganz egal welche Versicherung Du hast.