Foren Aktuelles Erstellen Mitglieder Anmelden

Frag die KTler

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Es ist eine dienstanweisung die mündlich erfolgt.
Es handelt sich um Inventar für Bewohner unserer Einrichtung. Also nichts privates.
Es wird jedoch nie explizit gesagt „Herr xy tragen sie den Kühlschrank in Raum xy“

sondern es ist eher so: „ in Raum xy wird noch ein Kühlschrank benötigt“ das wird dann in die Runde geworfen und einer macht es dann.

Gleich vorweg: Das ist keine Rechtsberatung - weder habe ich dazu die Kompetenz, noch ist der Sachverhalt vollständig.

Aber alles nach Gefühl:
- Dienstanweisung liegt vor; ob mündlich oder schriftlich, per Brieftaube, Telepathie oder sonst wie spielt grundsätzlich keine Rolle, ist lediglich im Sinne der Beweisbarkeit potenziell problematisch.
- Wenn die Dienstanweisung an mehrere Arbeitnehmer erfolgt, ohne konkret zu spezifizieren, wer gemeint ist, wird sich der Arbeitgeber im Zweifel entgegenhalten lassen müssen, dass er die Anweisung so erteilt hat, dass die Arbeitnehmer unter sich ausmachen sollten, wer die Aufgabe übernimmt (insbesondere da das ja offenbar wiederholt so passiert).
- Da die fragliche Tätigkeit offensichtlich dienstlichen (nicht: privaten) Zwecken dient, dürfte die Grundvoraussetzung gegeben sein, dass es sich hier um einen (versicherten) Arbeitsunfall handeln würde, wenn denn etwas passieren würde.
- Ob die fragliche Tätigkeit explizit im Rahmen einer Stellenausschreibung oder eines internen Dokuments, das die Aufgaben deiner Stelle beschreibt, steht, ist m.E. irrelevant außer der Arbeitnehmer müsste ggf. erkennen, dass er für die zugewiesene Aufgabe ungeeignet ist (z.B. ein als Buchhalter beschäftigter Arbeitnehmer soll das Hochvoltsystem eines Elektroautodienstwagens reparieren). Fraglich wäre im konkreten Fall jedoch, ob das Kühlschrank tragen zumindest grob irgend etwas mit deiner eigentlichen Tätigkeit zu tun hat (wäre deine Tätigkeit z.B. so in die Richtung 'Mann für alles' passt das; wärst Du Buchhalter... naja :ugly:).

Ein Tipp: Falls ihr einen Verantwortlichen für Unfallverhütung, Arbeitssicherheit o.Ä. habt, wäre es eine Möglichkeit mal an diesen heranzutreten, so a la: 'Herr XY, wir tragen regelmäßig Kühlschränke von A nach B. Müssen wir dabei aus der Perspektive der Arbeitssicherheit etwas besonderes beachten? Stellt das Unternehmen z.B. Sackkarren oder Schutzhandschuhe? Oder bietet es (Fortbildungs-) Kurse an, in denen wir beigebracht bekommen, wie wir schwere und sperrige Gegenstände korrekt heben, um die Gefahr von Arbeitsunfällen zu reduzieren?'

Damit würdest Du (imo recht elegant) der Sphäre des Arbeitgebers sagen: 'Hallo, ich trage Kühlschränke hin und her, dabei kann ja was schiefgehen - es ist deine Aufgabe mich dabei zu schützen.' Du würdest damit auch vermeiden deinem Chef (der die Anweisungen erteilt) sagen zu müssen: Sorry Chef, ich mach das nicht, ich habe keine Ahnung wie ich sowas trage, ohne mir einen Bandscheibenvorfall zuzuziehen.

Aber nochmal: Keine Rechtsberatung! Im Fall der Fälle kann es auf Kleinigkeiten des konkreten Sachverhalts ankommen.

'Vollkommen' abgedeckt bist Du nie nie nie (auch beim Arbeitsunfall wird es spätestens bei grober Fahrlässigkeit schwierig). Nicht im Arbeitsverhältnis, nicht da draußen in der Welt. Ganz egal welche Versicherung Du hast.
 
Folgende Situation:

Morgen sollen es von 6-17 Uhr extremes Glatteis geben, also wirklich eine Extremwetterlage.
ich bin auf Mittagschicht (14-22Uhr) und kann prinzipiell aus dem HO arbeiten aber wir sind sehr dünn besetzt mittags und es sollen auch immer Leute vor Ort sein um die System zu überwachen (dazu muss ich sagen dass die seit 2 Jahren problemlos laufen).
Ich will und werde, wenn es denn wirklich so kommt, meine Gesundheit und mein Auto riskieren nur um in ner sterbenden Firma aufzutauchen.
Rein rechtlich darf ich bei Glatteis aber nicht der Arbeit fern bleiben.

Nun bin ich am überlegen ob ich garnix sage (ist ja in manchen Situationen besser) und im Fall der Fälle zuhause bleibe oder ob ich Bescheid gebe was da auf uns zukommt und den Laptop mit nach hause nehme um im besagten Fall wenigstens im HO weiterarbeiten zu können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir haben das gleiche Problem, wir können im HO arbeiten, nur nicht Mittwochs, da ist anwesenheitspflicht im Büro. Mal schauen ob die heute noch ne Nachricht schreiben, dass wie zu Hause bleiben sollen, oder nicht.
Ansonsten wird hier eigentlich gut gestreut. Die Straßenmeisterei wird ja nicht überrascht.
 
Wir haben das gleiche Problem, wir können im HO arbeiten, nur nicht Mittwochs, da ist anwesenheitspflicht im Büro. Mal schauen ob die heute noch ne Nachricht schreiben, dass wie zu Hause bleiben sollen, oder nicht.
Ansonsten wird hier eigentlich gut gestreut. Die Straßenmeisterei wird ja nicht überrascht.

Streuen ist der eine Schuh aber irgendwann bringt das ja auch nix mehr. So wie ich das gelesen habe wird morgen einfach alles glatt sein.
 
Das Risiko auf dem Arbeitsweg zu sterben, hat man immer und wird gesellschaftlich akzeptiert. Es gibt Dinge, die in Deutschland wichtiger sind als Leben und Gesundheit und die Arbeit gehört dazu.
Ich finde das nicht gut, ist aber leider so und wird sich auch so schnell nicht ändern.

Wenn es mal eine politische Bewegung geben sollte, die das ändern möchte, werde ich sie gerne unterstützen.
 
was mich jetzt immernoch nicht weiterbringt :D was wäre wohl rechtlich besser, mit Ankündigung Laptop mit nach Hause nehmen oder ohne der Arbeit fern bleiben....
 
Ich finde solche Aussagen immer recht pauschalisierend. Krankenpfleger können ihre Arbeit leider nicht im Homeoffice machen und müssen auch schauen, wie sie bei Glatteis auf Arbeit kommen, denn die Patienten kann man ja schlecht sich selbst überlassen...

Wo es aber möglich ist, sollten auch Arbeitgeber da Rücksicht auf die AN nehmen.

Wir erleben es aber leider auch ganz häufig, dass dann von Seiten der AN kommt: ich kann nicht kommen, weil XYZ und eigentlich ist es mir aber als AG, bzw. als leitender MA egal, wie die AN auf Arbeit kommen. ZB Bahnstreik: tut mir leid, dann müsst ihr euch ein Taxi rufen. Schlechtes Wetter: dann müsst ihr eben mal etwas früher los. Dafür ist der AN ja auch versichert auf dem Weg zur Arbeit.

Wo man natürlich auch von Zuhause arbeiten kann und der AG aber drauf besteht, dass derjenige ins Büro kommt, dann sollte mMn der AG haften, wenn was passiert und nicht die BG.
 
Ich bin da bei dir, ich hab mich auch bisher noch nie wettertechnisch vor dem Arbeitsweg gedrückt, in 22 Jahren nicht.
Allerdings machen wir eh in nem Jahr zu und der Wetterbericht sieht wirklich katastrophal aus.

IMG_9882.jpeg


IMG_9881.png
 
Generell sehe ich auch Pausen, die ich ja nur machen muss, weil ich arbeite, auch zur Arbeitszeit. Das das nicht bezahlt wird...gleichzeitig du aber Geschäftskosten beim Finanzamt etc. wegen dem Job abrechnen darfst und und und....Find ich schon einen Witz.
 
Generell sehe ich auch Pausen, die ich ja nur machen muss, weil ich arbeite, auch zur Arbeitszeit. Das das nicht bezahlt wird...gleichzeitig du aber Geschäftskosten beim Finanzamt etc. wegen dem Job abrechnen darfst und und und....Find ich schon einen Witz.

Das kommt aber auch wieder auf den Arbeitgeber an. Ich hatte schon AG, die haben die Pausenzeit mit reingerechnet, aber ja, dass das generell nicht der Fall ist, finde ich auch lächerlich...

@Gerri kannst du da nicht mit deinem AG reden? Ich würde das zur Sprache bringen und in Frage stellen, ob eine Anwesenheit wirklich notwendig ist...
 
ne, mein Chef ist ein Arschloch und ihm wäre es viel zu gefährlich wenn es wirklich zu nem Serverausfall kommt und ich (wir) nicht da sind bzw. erst vor Ort kommen müssten. Das wird nicht passieren aber dem ist das unfassbar wichtig auch wenn es keinen anderen mehr im Werk interessiert.
Das wär natürlich die beste Methode gewesen aber ich bin mit meiner Ehrlichkeit in der Abteilung schonmal auf die Schnauze gefallen, das passiert mir kein 2.Mal.
 
Katwarn fehlt bei mir noch.

Laptop kann ich immer mitnehmen (sollen wir eigentlich auch damit wir, wenn wir Corona haben von zuhause arbeiten können :ugly: ).

Problem: ich nehm den sonst nur mit wenn ich geplantes HO habe.
 
Zurück
Oben