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Ja naja was der AG vllt schreibt und was rechtens ist ist ja auch immer eine Frage. Bei uns stand zb am Anfang drin das wir bei Kündigung eine mindestfrist von 6 Monaten hatten. Völlige Banane. Bis ein ehemaliger Kollege das nicht hinnehmen wollte, zum Anwalt für Arbeitsrecht hin ist und der klar meinte das der AG das nicht darf und es gesetzliche mindestfristen gibt und der AG das nicht einfach ausweiten darf wie er will. Seitdem steht die gesetzlich festgelegte Frist in Vertrag. Will damit nur sagen das er ja viel sagen und anordnen darf aber ob das am Ende wirklich Bestand hat ist die Frage. Daher meine Frage.Und wenn wie oben im Vertrag Betriebsferien vertraglich verankert sind ist das grundsätzlich auch in Ordnung. Haben ja dann beide unterschrieben und vertraglich so vereinbart. Ist ja gerade bei Handwerksbetrieben oft üblich und eigentlich auch sinnvoll.
Was bringt mir am Ende drei Wochen frei wenn meine Familie nicht zu Hause ist.
Würde ich auch machen, aber nur wenn man mit den AG klar nicht klarkommt. 6 Monate auf AU verbrennt die Kontakte/Netzwerk halt komplett.Ja das mit den 6 Monaten Kündigungsfrist hat meiner auch im Vertrag stehen aber selbst wenn das Rechtens wäre würde ich die Zeit gut mit Krankmeldungen rumkriegen.
Aber wer kümmert sich um die Azubis? Wenn die da sind wenn der Rest fehlt, sitzen die nur rumDer AG bestimmt über den AN Urlaub. Schon sehr ironisch. Ist der zur Erholung oder Überbrückung wirtschaftlicher Flauten? Über Weihnachten geh ich da noch mit, aber alles andere ist einfach in your face.
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