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Frag die KTler

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Kann der Arbeitgeber vorschreiben wann und wie viel Urlaub man nehmen kann?

Hab hier immer die Diskussion mit Kollegen den bei uns steht im Vertrag das wir in einen bestimmten Zeitpunkt im Sommer drei Wochen Urlaub nehmen müssen, quasi der halbe Urlaub. Ist immer die Zeit in der keine Lehrlinge da sind. Hatten mal geschaut und eig ist das nicht rechtens aber Chef sagt einfach wir können das einfach festlegen und fertig
 
Würde mich auch interessieren.

bei uns kam letztens eine email der Geschäftsleitung dass ab nächsten Jahr gilt : man muss min 1x im Jahr 10 Tage am Stück nehmen. Ist nicht so wild aber ob das rechtens ist würde mich auch interessieren.
 
Bei uns in der Diakonie kenne ich das auch so, dass der Haupturlaub von 3 Wochen als Erholungs- znd regenerationsurlaub am Stück genommen werden soll. Wann genau im Jahr ist allerdings egal, es gibt auch Kollegen die den auf den Winter legen.
 
Soweit ich weiss bestimmt der AG immer über den Urlaub.
Der AN darf Wünsche äußern, mehr aber auch nicht.
Der AG muss dann halt abwägen zwischen Anspruch, Wünschen und betrl. Interessen.

Das letzte Wort hat der AG.
 
Der AG bestimmt über den AN Urlaub. Schon sehr ironisch. Ist der zur Erholung oder Überbrückung wirtschaftlicher Flauten? Über Weihnachten geh ich da noch mit, aber alles andere ist einfach in your face.
 
Erstmal mit dem Thema befassen bevor man wieder grundlos eskaliert. Einfach so bestimmen kann der AG nicht darüber, es muss schon bestimmte betriebsrelevante Gründe geben für den Urlaub. Einfach so, weil gerade keine Auftragseingang da ist geht auch nicht. Es müssen dringende betriebliche Belange sein.
 
Und wenn wie oben im Vertrag Betriebsferien vertraglich verankert sind ist das grundsätzlich auch in Ordnung. Haben ja dann beide unterschrieben und vertraglich so vereinbart. Ist ja gerade bei Handwerksbetrieben oft üblich und eigentlich auch sinnvoll.
 
Und wenn wie oben im Vertrag Betriebsferien vertraglich verankert sind ist das grundsätzlich auch in Ordnung. Haben ja dann beide unterschrieben und vertraglich so vereinbart. Ist ja gerade bei Handwerksbetrieben oft üblich und eigentlich auch sinnvoll.
Ja naja was der AG vllt schreibt und was rechtens ist ist ja auch immer eine Frage. Bei uns stand zb am Anfang drin das wir bei Kündigung eine mindestfrist von 6 Monaten hatten. Völlige Banane. Bis ein ehemaliger Kollege das nicht hinnehmen wollte, zum Anwalt für Arbeitsrecht hin ist und der klar meinte das der AG das nicht darf und es gesetzliche mindestfristen gibt und der AG das nicht einfach ausweiten darf wie er will. Seitdem steht die gesetzlich festgelegte Frist in Vertrag. Will damit nur sagen das er ja viel sagen und anordnen darf aber ob das am Ende wirklich Bestand hat ist die Frage. Daher meine Frage.

Ist bei mir halt immer schwierig mit Urlaub. Wir müssen die drei Wochen in den Sommerferien nehmen. Vorher hat mich des nicht gestört aber nun mit Kind schon. Denn bei meiner Frau auf Arbeit sind viele Kollegen mit Kindern die dann beim Urlaub natürlich bevorzugt werden. Heißt meine Frau hat nie mit mir groß Urlaub in der Zeit und da bei mir schon somit der halbe Urlaub weg ist müssen wir immer schauen wo wir überhaupt mal zusammen haben und mal weg fahren können. Was bringt mir am Ende drei Wochen frei wenn meine Familie nicht zu Hause ist. Deswegen hat mich des interessiert
 
Normalerweise kündigt man ja nur, weil man einen besseren Job gefunden hat und die wollen meist keine 6 Monate warten, sondern halt die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist.

Und hier mal was Wiki zu Betriebsferien sagt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsferien

Ich wusste auch nicht, dass der AG 3/5 des Urlaubs unter geweissen Bedingungen vorschreiben kann. Finde ich schon sehr problematisch.
 
Ich würde aber mal annehmen, dass es rechtliche Rahmenbedingungen gibt wann Betriebsferien auch wirklich Betriebsferien sind. Ob das zutrifft, wenn der AG einfach "sagt" in diesem und jenem Zeitraum sind keine Lehrlinge da also habt ihr da euren Urlaub zu nehmen, da würde ich zumindest mal eine fachliche Meinung zu einholen.
 
Also diese dringenden betriebliche Belange sind dann wohl auch die, wofür jemand aus dem Urlaub zurück beordert werden darf.
Das ist dann in dem Rahmen von drohender Insolvenz und anderen Umständen. Aber in dieser Größenordnung bewegt man sich da.

Einfach nur, weil z.B.die Vertretung krank ist, ist kein dringender betriebliche Grund.
 
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