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Gast
Dass da Wolkenspaziererin nichts hinterlegt hat, ist ne andere Sache.
Du meinst Shaike, oder verstehe ich dich jetzt falsch?
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Dass da Wolkenspaziererin nichts hinterlegt hat, ist ne andere Sache.
Du meinst Shaike, oder verstehe ich dich jetzt falsch?![]()
Ja, sorry.
Der Kaufvertrag ist ja schon längst erfüllt. Jetzt gehts darum, dass du als Person bei einem Gewerbe verlangen kannst dass sie deine Daten loeschen.
Was aber viel interessanter ist: Wenn man dem Händler in Aussicht stellt eine Prüfung seine Datensätze einzuleiten ist bestimmt schnell Ruhe.
Hast du meinen Beitrag auch richtig gelesen? Mir geht es darum das der Verkäufer mich dazu auffordert meine negative Bewertung zurück zu ziehen. Das sehe ich aber nicht ein weil sie absolut gerechtfertigt ist. Das mir jetzt schon mit einem Anwalt gedroht wird ist einfach lächerlich.DSGVO hin oder her.. Hier wurde ein Kaufvertrag geschlossen und emails zwischen den Vertragspartnern sind ganz normal. davor kann man sich nicht schützen.
Hast du meinen Beitrag auch richtig gelesen? Mir geht es darum das der Verkäufer mich dazu auffordert meine negative Bewertung zurück zu ziehen. Das sehe ich aber nicht ein weil sie absolut gerechtfertigt ist. Das mir jetzt schon mit einem Anwalt gedroht wird ist einfach lächerlich.
jaNicht mal sarkastisch gefragt: hast du dihc mit der DSGVO auseinandergesetzt, @okst666
Wenn der Vertrag abgeschlossen ist, kannst du die Löschung der Daten trotzdem anfordern. Die Daten sind für eine Erfüllung schließlich nicht mehr notwendig.
Vollkommen korrekt.Dafür müssten wir wissen, was gekauft wurde und wann es gekauft wurde. Und anfragen kann man es trotzdem. Falls sich aus diversen Gründen ergibt, dass der Vertragspartner die Daten nicht löschen kann, dann ist das halt so. Aber wenn ich ein Buch vor 4 Wochen gekauft habe, ist das was anderes, als wenn ich einen TV vor drei Tagen geordert habe.
das greift bei @Shaike nur nicht, so wie ich das verstehe, weil letztlich durch die stornierung kein vertrag zustande kam.Es gibt aber noch ganz viele andere Aufbewahrungsfristen.
In dem Falle, zum Beispiel Gewährleistung... oder Rückgaben.... oder Abwendung von Schadenersatzansprüchen.. öffentlich-rechtliche Auskunftsinteressen durch Behörden...
All das kann verhindern das ich deine Löschanforderung durchsetzen muss. Wie gesagt.. sperren seh ich ein.
Vollkommen korrekt.
=> nicht jeder Otto-Kunde kann da jetzt hinschreiben und dann _müssen_ die auf Teufel komm raus die Daten löschen.
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