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Frag die KTler

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:


Gut, dann hab ich dich richtig verstanden :) Stimm dir da total zu.

@okst666
Im Angesichts des Datenschutzes sollte dieses Gesetz mich ja gerade auch davor schützen belästigt zu werden. Das ist ja quasi immer der Punkt, den so viele Endverbraucher kritisieren. Glaub zwar, dass das diesem windigen Händler egal wäre, aber wenn Amazon erst mal Beschwerden in diese Richtung bekommt, fliegt der sicher noch schneller als ohnehin schon.

Ich z. B. spende immer monatlich. Hab vor einem halben Jahr mal von der Organisation einen Anruf bekommen und wurde gefragt, ob ich vielleicht den Betrag erhöhen möchte. Fand ich nicht so prickelnd, weil's bereits nicht wenig ist. Hab also nein gesagt. Vor ein paar Wochen wurde ich immer wieder von einer mir unbekannten Nr. angerufen. Hab dann gesehen, dass das wieder diese Organisation ist und dann schriftlich mitgeteilt, dass ich nicht telefonisch kontaktiert werden will und meine Nr. gelöscht werden soll - bin gespannt, ob jetzt Ruhe ist. Ich will da weiterhin Mitglied bleiben, weil ich davon überzeugt bin. Belästigt will ich allerdings nicht werden.
 
Der Kaufvertrag ist ja schon längst erfüllt. Jetzt gehts darum, dass du als Person bei einem Gewerbe verlangen kannst dass sie deine Daten loeschen.

Was aber viel interessanter ist: Wenn man dem Händler in Aussicht stellt eine Prüfung seine Datensätze einzuleiten ist bestimmt schnell Ruhe.
 
Der Kaufvertrag ist ja schon längst erfüllt. Jetzt gehts darum, dass du als Person bei einem Gewerbe verlangen kannst dass sie deine Daten loeschen.

Was aber viel interessanter ist: Wenn man dem Händler in Aussicht stellt eine Prüfung seine Datensätze einzuleiten ist bestimmt schnell Ruhe.

Ein Händler hat genug berechtigte Interessen jedwede Daten weiter zu verarbeiten und zu speichern wie und wo er möchte. Er muss es ja nur irgendwo hinschreiben.
Leis dir mal das Kleingedruckte im Otto Katalog durch...das ist ziemlich perfekt und makellos ausformuliert was die alles mit deinen Daten machen und wer die nach einer Bestellung alle hat.

Im hier vorliegenden Fall ist der Händler ja sogar aus Asien oder sowas...also viel spass da irgendwo irgendjemanden Datensätze prüfen zu lassen.
 
Natürlich haben Händler dieses Interesse. Aber seit DSGVO hat jeder EU-Bürger aber auch das Recht, von einem Unternehmen zu verlangen, dass es alle personenbezogenen Daten in Gänze löscht. Das Recht kann auch nicht durch AGBs etc. außer Kraft gesetzt werden.

Heißt, jeder OTTO-Kunde kann dahin schreiben und verlangen, dass er aus allen Datenbanken gelöscht bzw. seine Datensätze anonymisiert werden.
Kommt ein Unternehmen dem nicht nach, kann es empfindliche Strafen hageln. Bis zu 7% des Jahresumsatzes.

Hat schon seinen Grund, dass so ziemlich die komplette IT-Branche seit ein paar Monaten hohlgedreht hat.
 
Mir kam vor, das Impressum sei aus Belgien. Bei Asien isses egal.

Hast du schon den neuen Otto Katalog nach inkraftsetzung der DSGVO gelesen?^^
 
Ja.
Versuch doch mal dich da Löschen zu lassen.
und wenn es geklappt hat, versuch nochmal irgendwo in Deutschland was zu bestellen....

Ausserdem gelten diese Löschregeln nicht ohne wenn und aber.. Es gibt 10000 Ausnahmen wo du gar nichts löschen muss, selbst wenn der Kunde sich weinend und quengelnd auf den Boden wirft.
Maximal gesperrt wirst du, aber nicht gelöscht.
 
Zuletzt bearbeitet:
DSGVO hin oder her.. Hier wurde ein Kaufvertrag geschlossen und emails zwischen den Vertragspartnern sind ganz normal. davor kann man sich nicht schützen.
Hast du meinen Beitrag auch richtig gelesen? Mir geht es darum das der Verkäufer mich dazu auffordert meine negative Bewertung zurück zu ziehen. Das sehe ich aber nicht ein weil sie absolut gerechtfertigt ist. Das mir jetzt schon mit einem Anwalt gedroht wird ist einfach lächerlich.
 
Hast du meinen Beitrag auch richtig gelesen? Mir geht es darum das der Verkäufer mich dazu auffordert meine negative Bewertung zurück zu ziehen. Das sehe ich aber nicht ein weil sie absolut gerechtfertigt ist. Das mir jetzt schon mit einem Anwalt gedroht wird ist einfach lächerlich.

Da hilft dir aber die DSGVO nicht und nur darum gehts mir.
Ob die Bewertung Gerechtfertigt ist oder nicht oder ob du die löscht oder nicht ist mir vollkommen schnurz. Ich behaupte, dass Email-Korrespondenz zwischen zwei Vertragspartnern erlaubt ist.
 
Wenn der Vertrag abgeschlossen ist, kannst du die Löschung der Daten trotzdem anfordern. Die Daten sind für eine Erfüllung schließlich nicht mehr notwendig.
 
Wenn der Vertrag abgeschlossen ist, kannst du die Löschung der Daten trotzdem anfordern. Die Daten sind für eine Erfüllung schließlich nicht mehr notwendig.

Es gibt aber noch ganz viele andere Aufbewahrungsfristen.
In dem Falle, zum Beispiel Gewährleistung... oder Rückgaben.... oder Abwendung von Schadenersatzansprüchen.. öffentlich-rechtliche Auskunftsinteressen durch Behörden...
All das kann verhindern das ich deine Löschanforderung durchsetzen muss. Wie gesagt.. sperren seh ich ein.
 
Dafür müssten wir wissen, was gekauft wurde und wann es gekauft wurde. Und anfragen kann man es trotzdem. Falls sich aus diversen Gründen ergibt, dass der Vertragspartner die Daten nicht löschen kann, dann ist das halt so. Aber wenn ich ein Buch vor 4 Wochen gekauft habe, ist das was anderes, als wenn ich einen TV vor drei Tagen geordert habe.
 
Dafür müssten wir wissen, was gekauft wurde und wann es gekauft wurde. Und anfragen kann man es trotzdem. Falls sich aus diversen Gründen ergibt, dass der Vertragspartner die Daten nicht löschen kann, dann ist das halt so. Aber wenn ich ein Buch vor 4 Wochen gekauft habe, ist das was anderes, als wenn ich einen TV vor drei Tagen geordert habe.
Vollkommen korrekt.

=> nicht jeder Otto-Kunde kann da jetzt hinschreiben und dann _müssen_ die auf Teufel komm raus die Daten löschen.
 
Es gibt aber noch ganz viele andere Aufbewahrungsfristen.
In dem Falle, zum Beispiel Gewährleistung... oder Rückgaben.... oder Abwendung von Schadenersatzansprüchen.. öffentlich-rechtliche Auskunftsinteressen durch Behörden...
All das kann verhindern das ich deine Löschanforderung durchsetzen muss. Wie gesagt.. sperren seh ich ein.
das greift bei @Shaike nur nicht, so wie ich das verstehe, weil letztlich durch die stornierung kein vertrag zustande kam.
 
Vollkommen korrekt.

=> nicht jeder Otto-Kunde kann da jetzt hinschreiben und dann _müssen_ die auf Teufel komm raus die Daten löschen.

Klar, da gebe ich dir Recht. Man kann ja auch als Nutzer nicht pauschal die Löschung der Daten anfordern, man muss schon ein paar Details mit angeben können.
 
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