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Frag die KTler (1 Betrachter)

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

War gerade im Keller, komm hoch, schließe dien Tür, will den Schlüssel einstecken udn abschließen- wie immer jeden Tag seit Jahren.
Aber es geht nicht mehr. Ich kann den Schlüssel zwar einstecken, aber in keine Richtung drehen. Von außen gehts noch. Es wirkt auch nicht so, als würde etwas festklemmen. WD40 hat auch nichts geholfen.
Habt ihr eine Idee, was das sein kann?

Hab jedenfalls den Vermieter kontaktiert.

Vielleicht ne Feder gebrochen, dann sackt der Kernstift ein und es bewegt sich nichts mehr. Aber wieso sollte das Vermieter Sache sein? Normalerweise musst du dich um einen neuen Zylinder kümmern.
 
Aber ich zahle doch für eine funktionierende Wohnung?

Edit: mit dem gleichen Schlüssel öffne ich auch die Tür zum gesamten Treppenhaus. Gklaub nicht, dass ich da einfach einen neuen Zylinder einbauen kann.
 
Hm, Google sagt, du könntest Recht haben.


Aber wie läuft sowas ab, wenn der Schlüssel sowohl für meine Wohnungstür, wie auch für das Treppenhaus ist?
Weisst du ,was das kostet? Einbau solte kein Problem sein.
 
Hm, Google sagt, du könntest Recht haben.


Aber wie läuft sowas ab, wenn der Schlüssel sowohl für meine Wohnungstür, wie auch für das Treppenhaus ist?
Weisst du ,was das kostet? Einbau solte kein Problem sein.
Bei nem Zentralschloss sieht das glaub etwas anders aus. Was steht denn über Kleinstreparaturen in deinem Mietvertrag? Bei Türen allgemein im und ums Haus wenn dich kein Verschulden trifft, ist meines Erachtens nach der Vermieter verantwortlich. Vorallem wenn es eine Zentralschließanlage ist.

1. Haftung für ein defektes Schloss
Es gilt der Grundsatz, dass der Vermieter verpflichtet ist, dem Mieter den vertragsgemäßen Gebrauch zu gewähren, § 535 BGB. Hierzu gehört die Instandhaltung aller Teile der Mietsache, also auch eines Türschlosses. Ist eine Reparatur nicht möglich, ist der Vermieter verpflichtet, für den Austausch des defekten Teiles zu sorgen. Etwas anderes gilt, wenn der Mieter durch vertragswidriges Verhalten schuldhaft eine Beschädigung verursacht hat. Hierzu bedarf es keiner Regelung im Mietvertrag, es handelt sich um eine Pflichtverletzung nach § 280 BGB oder um einen gesetzlichen Anspruch wegen unerlaubter Handlung nach §§ 823 ff. BGB.

Von einem Zentralschloss würde ich aber wie gesagt als Mieter sowieso die Finger davon lassen und mal abwarten was der Vermieter sagt.
 
Vermieter/ Verwalter kommt später vorbei und will sichs anschauen. Mehr als bestätigen, dass sich das Schloss nicht mehr drehen lässt, kann er auch nicht, aber okay.
Halte euch aufm Laufenden.
 
Okay, er war da.

Er probiert es mit meinem Schlüssel, es geht nicht. Er versuicht es mit seinem und es geht. Dann versuchen wirs nochmal mitm meinem und... es geht.

Er hätte aber auch ein anderes Schloss für mich dabei gehabt. Also zahlen müsste ich nichts.
 
Solche Schließanlagen haben in aller Regel einen Generalschlüssel daher in der Wohnungstür IMMER ein eigenes Schloss einbauen. Oder man vetraut darauf, dass bei der Hausverwaltung nur ehrliche Leute arbeiten ohne jegliche kriminelle Energie.:arsch:
 
Solche Schließanlagen haben in aller Regel einen Generalschlüssel daher in der Wohnungstür IMMER ein eigenes Schloss einbauen. Oder man vetraut darauf, dass bei der Hausverwaltung nur ehrliche Leute arbeiten ohne jegliche kriminelle Energie.:arsch:
geht ja allein schon um Wohnungsbesichtigungen wenn man Abwesend ist. Wäre ja ein leichtes herauszubekommen wie die Arbeitszeiten sind um dann seine Kontrollgänge zu machen.. und vllt schnuppert er noch an den Unterhosen im Wäschekorb :ugly:
 
kennt sich hier jemand mit Röhrenverstärkern aus? habe einen neuen Plattenspieler und mir in dem Zuge auch einen Röhrenverstärker gegönnt.

der Plattenspieler funktioniert tadellos. direkt an den Phono Eingang des Denon x 3700 angeschlossen gibt es keine Probleme. wenn ich nun aber den Röhrenverstärker dazwischen klemme kommt nur ein brummen aus den boxen. so als ob nur bass wiedergegeben wird aber das auch nicht klar sondern aus dumpfes rauschen. woran liegt das?
 
Hat dein Plattenspieler einen MM- oder MC-Tonabnehmer verbaut? Kann sein, dass der Röhrenverstärker Eingang damit nicht kompatibel ist, je nachdem, welches System er unterstützt. Oder kannst du am Phono Eingang des Röhrenverstärkers vielleicht zwischen MM und MC umschalten?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hat dein Plattenspieler einen MM- oder MC-Tonabnehmer verbaut? Kann sein, dass der Röhrenverstärker Eingang damit nicht kompatibel ist, je nachdem, welches System er unterstützt. Oder kannst du am Phono Eingang des Röhrenverstärkers vielleicht zwischen MM und MC umschalten?


also der Verstärker ist für MM, der Plattenspieler soweit ich rausgefunden habe wohl auch. jedoch habe ich keine Anleitung und weiß nicht wie es ich definitiv raus bekomme?
 
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