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Aber auch nur der. Du solltest nicht beim Bäcker halten...
ja, ziemlich. letztens noch gelesen.Sicher?
Wir dürfen Umwege fahren und der Arbeitgeber hat trotzdem zugesichert das wir versichert sind.
Afaik ist das auch schon passiert das jemand noch im Fitnessstudio war und danach auf dem Heimweg einen Unfall hatte. Wurde dann auch als Arbeitsunfall anerkannt.
Unterbrechen Sie diesen Weg für eine private Tätigkeit – zum Beispiel, weil Sie noch etwas einkaufen – entfällt der Schutz ebenso. Außerdem achten die Versicherer streng auf die sogenannte Wegezeit, also die Zeit, wie lange Sie brauchen, von A nach B zu kommen. Für die Versicherer müssen Zeitaufwand und die Entfernung dabei in einem angemessenen Verhältnis zur Pausendauer stehen.
Und auch hier ist nur der Weg versichert und nicht der Aufenthalt im Laden selbst.
Für den Rückweg von der Arbeitsstelle nach Hause gibt es für Unterbrechungen des Weges eine 2-Stunden-Frist. Während dieser Frist kann der Rückweg unterbrochen werden, um privaten Tätigkeiten (nicht versichert) nachgehen zu können. Wird der Rückweg innerhalb von zwei Stunden fortgesetzt, besteht wieder Versicherungsschutz.
Übrigens in dem Zusammenhang interessant und witzig, auf der Toilette bein AG biste i.d.R auch nicht versichert, da Privatvergnügen.![]()
Hat eher damit zu tun, wer zahlt was.... Verletztengeld (wenns länger wie 6 Wochen sind), Unfallrente, Sterbegeld. Bei einem Arbeitsunfall dann halt die Berufsgenossenschaft.
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