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Frag die KTler

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Ich mach dem Versender auch keinen Vorwurf, ich wollt nur noch mal ein kurzes Update geben, weil ich deshalb hier schon mal nachgefragt habe.
ich wollte auch wirklich nur erklären. ich komme halt aus der branche (zumindest im weiteren sinne), von daher weiß ich in etwa, was da abgeht. oftmals macht man sich da kein wirkliches bild von und ist - wie du ja auch geschrieben hast - deutsche standards gewohnt (und selbst über die wird gemeckert, wenn das paket mal nen tag länger braucht :grins: )...

aber das gilt ja für viele bereiche. sprich mal @papaalexx auf druckweiterverarbeitung an :gerri:
 
Ich möchte noch mal auf meine Bilderbestellung zurückkommen, ihr erinnert euch? Dass ich diesmal nicht bei Poster XXL bestellt habe, sondern bei einem Händler Namens Posterlia. Nach dem die erste Lieferung ja komplett ungesichert im Postbrief verschickt wurde und alle Bilder Fehler hatten, rief ich daraufhin dort an, man versicherte mir ich bekäme einen Ersatz ohne Fehler. Diesmal auch sicher als Paket verpackt. Geld zurück geht nicht, weil es eine Anfertigung ist, da gilt das allgemeine Rückgaberecht nicht.

Jetzt habe ich heute meine Ersatzbilder bekommen. Und verfickt noch mal, alle drei Bilder weisen wieder Defekte auf. :wand:

Diesmal allerdings andere. Erstmal möchte ich euch zeigen was dieser Händler unter einem sicheren Paketversand hält.

IMG_8639.jpg


IMG_8644.jpg


Drei Bilder einfach mal in ein bisschen Folie gewickelt und dann verklebt. Kein Karton, kein weiterer Schutz. Nichts. Und das ist ein Händler, und kein privater Verkäufer.

Jetzt zu den Bildern. Die lagen alle übereinander, der einzige Schutz nur dieses hier an allen Kanten:

IMG_8642.jpg


Es ist natürlich unglaublich klug etwas als Postlerung zu nehmen, was hart ist. :fp:

Das Ergebnis:

IMG_8643.jpg


Diese Teile haben sich an allen Kanten in das Material/Bild gedrückt. Kann man schlecht ablichten, in Natura fällt es deutlicher auf.

Ich habe die Schnauze echt voll. Wenn ich als Privatverkäufer etwas verschicke, sorge ich doch auch dafür dass es sicher verpackt ist.

Jetzt habe ich schon wieder Mängel an allen drei Bildern.

Was soll ich machen? Geld zurück gibt es nicht. Also was? Einen Paypal Fall eröffnen? Es hinnehmen?

Die sind bis zum 7.1. in Betriebsurlaub, bis dahin kann ich also erstmal niemanden erreichen. Und glaubt mir, ich bin gerade echt sauer. Das ist immerhin mein Geld was die da dilettantisch in den Sand setzen. :roll:

Was könnt ich mir in den Arsch treten dass ich nicht wie immer bei Poster XXL bestellt habe. Und das nur um 15€ zu sparen. :wand:
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Mangelware hat der Verkäufer 3 mal das Recht nachzubessern. Sollte es dann immer noch nicht klappen, kannst du dein Geld zurück verlangen oder auf Preisminderung bestehen (bei Mängeln mit denen du leben könntest)

Da ist es egal ob das Kommissionsware speziell für dich ist. Du hast ein Anrecht auf einwandfreie Ware

Ein einfaches Umtauschrecht (zb bei nichtgefallen) hast du natürlich nicht
 
Bei Mangelware hat der Verkäufer 3 mal das Recht nachzubessern. Sollte es dann immer noch nicht klappen, kannst du dein Geld zurück verlangen oder auf Preisminderung bestehen (bei Mängeln mit denen du leben könntest)

Da ist es egal ob das Kommissionsware speziell für dich ist. Du hast ein Anrecht auf einwandfreie Ware

Ein einfaches Umtauschrecht (zb bei nichtgefallen) hast du natürlich nicht

Ok, danke. Das war die erste Nachbesserung. Jetzt dürfte er es noch zwei weitere male nachbessern? Oh man. Nach dem die Wut nun abgeklungen ist, denke ich ernsthaft darüber nach es dabei zu belassen, und dem Händler vorzuschlagen mir 25% Preisnachlass zu gewähren. Die einzige Alternative wäre erneut auf einen Austausch zu bestehen. Aber so komplett akzeptieren will ich das halt auch nicht.

Das traurige ist, das hätte so einfach vermieden werden können. Jedes Bild in ein Stück Folie und an den Kanten Schaumstoffpolster oder Styropor verwenden, aber doch kein hartes Material welches sich dann in die Forexplatte drückt. Und wenn man es so verpackt, dann wenigstens in einen Karton, wo keinerlei Druck auf die Bilder selbst ausgeübt werden können.

Das nervt so gewaltig, dass ein Händler das nicht rafft.
 
Weit verbreitet ist die Ansicht, dass der Käufer einer mangelbehafteten Sache dem Verkäufer mindestens zweimal die Gelegenheit geben muss, einen aufgetretenen Mangel zu beseitigen.

Diese Annahme ist nicht zutreffend. Zwar ist in § 440 Satz 2 BGB geregelt, dass eine Nachbesserung im Regelfall „nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen“ anzusehen ist. Einen Automatismus, dass der Verkäufer mindestens zweimal nachbessern darf, kann in dieser Regelung aber nicht gesehen werden.

Es gibt Fälle, in denen ein entsprechendes Nachbesserungsrecht ausscheidet. Ein solches Recht zur wiederholten Nachbesserung steht dem Verkäufer beispielsweise nur dann zu, wenn sich der Käufer zuvor für eine Nacherfüllung durch eine Mangelbeseitigung entscheidet. Sofern der Käufer hingegen als Nacherfüllung die Nachlieferung einer neuen und mangelfreien Sache verlangt, darf der Verkäufer diese nur in den sehr engen Grenzen des § 439 Absatz 3 BGB verweigern. Ein Nachbesserungsrecht besteht daher regelmäßig nicht.


Ein Nachbesserungsrecht steht dem Verkäufer somit nur in den Fällen zu, in denen eine Beseitigung des Mangels gefordert wird oder eine Ersatzlieferung nicht durchgesetzt werden kann, weil diese beispielsweise unverhältnismäßig ist.

Die Anzahl von Nachbesserungsversuchen selbst wird in § 440 BGB aufgegriffen. In dieser Norm findet sich die Regelung: „Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.“

Betrachtet man diese Regelung, hat der Verkäufer nicht in jedem Fall ein Recht auf mindestens zwei Nachbesserungsversuche. Geregelt wird in § 440 BGB lediglich, dass der Verkäufer nach einem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch keine Frist setzen muss, um den Rücktritt zu erklären oder um ggf. Minderungs- oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Hier gilt die Vermutungsregelung in § 440 BGB.

Keines (zweiten) Nachbesserungsversuches bedarf es in den Fällen, in denen der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat. In diesen Fällen ist es entscheidend, ob es dem Verkäufer innerhalb dieser Frist gelingt, den Mangel zu beseitigen. Gelingt ihm die Mangelbeseitigung nicht, darf der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder zur Minderung des Kaufpreises und/oder zu einem Schadensersatzverlangen übergehen. Einen (weiteren) Nachbesserungsversuch muss er dann nicht zulassen.

Ansonsten gilt aber, dass der Veräufer in der Regel mindestens zweimal nachbessern darf, „wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt“, wie § 440 Satz 2 BGB regelt. So kann im Einzelfall ein zweiter Nachbesserungsversuch unzumutbar sein, sodass die Nachbesserung schon nach dem ersten missglückten Versuch als gescheitert gilt. Allerdings kann umgekehrt der Käufer auch mehrere Nachbesserungsversuche für sich beanspruchen, wenn etwa die Mangelbeseitigung objektiv außerordentlich schwierig ist.
 
Ok, danke. Das war die erste Nachbesserung. Jetzt dürfte er es noch zwei weitere male nachbessern? Oh man. Nach dem die Wut nun abgeklungen ist, denke ich ernsthaft darüber nach es dabei zu belassen, und dem Händler vorzuschlagen mir 25% Preisnachlass zu gewähren. Die einzige Alternative wäre erneut auf einen Austausch zu bestehen. Aber so komplett akzeptieren will ich das halt auch nicht.

Das traurige ist, das hätte so einfach vermieden werden können. Jedes Bild in ein Stück Folie und an den Kanten Schaumstoffpolster oder Styropor verwenden, aber doch kein hartes Material welches sich dann in die Forexplatte drückt. Und wenn man es so verpackt, dann wenigstens in einen Karton, wo keinerlei Druck auf die Bilder selbst ausgeübt werden können.

Das nervt so gewaltig, dass ein Händler das nicht rafft.
Sind maximal nur 2 Nachbesserungen
 
Sind maximal nur 2 Nachbesserungen

Das liest sich ja wieder abenteuerlich. Bin echt am rätseln was ich machen soll. Was hältst du denn davon einen gewissen Prozentsatz an Erstattung zu fordern, anstatt einen erneuten Austausch?

Die Bilder hängen sehr hoch an der Wand, da sehe ich die Macken nicht. Das ändert natürlich nichts daran dass sie da sind, und der Umstand dass man sie aus einer gewissen Entfernung nicht sieht, macht es ja nicht besser. Aber ich möchte die Sache auch mal vom Tisch haben.
 
Die Bilder hängen sehr hoch an der Wand, da sehe ich die Macken nicht. Das ändert natürlich nichts daran dass sie da sind, und der Umstand dass man sie aus einer gewissen Entfernung nicht sieht, macht es ja nicht besser. Aber ich möchte die Sache auch mal vom Tisch haben.
Das würde mich persönlich stören. Du hast ja auch den kompletten Preis dafür bezahlt. Die Bilder sind nicht mehr neuwertig mit den Macken . Da würde ich lieber die Bilder wo anders kaufen (wenn es geht) . Wie kann man denn so Sachen verschicken ?
 
Das würde mich persönlich stören. Du hast ja auch den kompletten Preis dafür bezahlt. Die Bilder sind nicht mehr neuwertig mit den Macken . Da würde ich lieber die Bilder wo anders kaufen (wenn es geht) . Wie kann man denn so Sachen verschicken ?

Naja, im Vergleich zur ersten Lieferung (alle drei Bilder ohne jegliche Folie übereinander gelegt im ungepolsterten Pappumschlag) war diese Lieferung ja eine Verbesserung. :ugly:

Im Vergleich zur ersten Lieferung haben die Bilder auf der Oberfläche nun auch keine Schlieren und Bläschen mehr, und die Bilder sind sogar alle gleich groß und an den Kanten gerade geschnitten.

Dafür haben sie es jetzt erneut nicht geschafft die Bilder richtig sicher zu verpacken, wodurch ich nun an den Kanten Abdrücke dieser blöden Kantenklammern habe. Die solle eigentlich zum Schutz dienen, bei der Art der Umverpackung ist das aber echt total schwachsinnig und fahrlässig.

Wollte ja schon beim ersten mal mein Geld zurück um woanders zu bestellen, aber da sagte mir der Herr am Telefon "geht nicht weil Anfertigung nach Kundenwunsch, aber ein kostenloser Austausch wäre möglich". Der ist nun hier, und hat wie gesagt auch wieder Macken.
 
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Mach grad die Türe auf und dann steht da ein Plaket vor meiner Türe. Nichts beschriftet. Kein Name. Nichts. Ist ziemlich schwer.

Hab ein kleines Loch gemacht.
Sieht aus wie so eine Anpulle mit Flüssigkeit. Oben ist ein Deckel da steht made in Italy.

Soll ich es aufmachen?
 
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