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Ebay "Problem"

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Um nichts anderes ging es mir die ganze Zeit. Dumme Aktion von dem Typen, aber für mich halt irgendwie auch nur halb so wild.
 
Um nichts anderes ging es mir die ganze Zeit. Dumme Aktion von dem Typen, aber für mich halt irgendwie auch nur halb so wild.

Alles cool, dir hat mein Ton nicht gefallen, kann ich nachvollziehen. Du hast dich aber auch willentlich in den Kugelhagel geworfen :D

Rein rechtlich gesehen, wo ist das geregelt? Wird das per bgb geregelt?

Ich glaube nicht, dass es da überhaupt eine konkrete Regelung seitens ebay gibt. Aber nach bereits einer Woche hat man die Möglichkeit, eine Zahlung als "nicht erhalten" zu markieren. Das könnte ja schon mal ein Hinweis sein, welcher Zeitraum als angemessen erachtet wird.

Aber muss man denn für diese Frage wirklich gleich das Gesetzbuch rauskramen? Manche Dinge erschließen sich doch durch gesunden Menschenverstand. Kaufen, zahlen. Easy!
 
Alles cool, dir hat mein Ton nicht gefallen, kann ich nachvollziehen. Du hast dich aber auch willentlich in den Kugelhagel geworfen :D



Ich glaube nicht, dass es da überhaupt eine konkrete Regelung seitens ebay gibt. Aber nach bereits einer Woche hat man die Möglichkeit, eine Zahlung als "nicht erhalten" zu markieren. Das könnte ja schon mal ein Hinweis sein, welcher Zeitraum als angemessen erachtet wird.

Aber muss man denn für diese Frage wirklich gleich das Gesetzbuch rauskramen? Manche Dinge erschließen sich doch durch gesunden Menschenverstand. Kaufen, zahlen. Easy!
All unser handeln ist auf das Gesetz ausgerichtet, wieso das dann in Frage stellen? Mich interessiert schon obs hier gesetzliche Fristen gibt bei einem privatverkauf.
 
All unser handeln ist auf das Gesetz ausgerichtet, wieso das dann in Frage stellen? Mich interessiert schon obs hier gesetzliche Fristen gibt bei einem privatverkauf.

Oooookay. Dann werfe ich mal den Begriff "Leistungszeitraum" in die Luft.

"§ 271
Leistungszeit


(1) Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken."
 
Oder die Kiste im GoW-Thread - allen die Ansage erteilen, man solle sich doch gefälligst wegen der Zustellung entspannen, aber dann selbst 2 Mal bei Otto anrufen und nachfragen, wo das Spiel denn bleibt

Was redest du für einen Unsinn?

Ich habe 1x bei Otto angerufen, und auch nur aus Neugierde. Ich habe auch nicht gefragt wo das Spiel bleibt, sondern nur ob sie mir freundlicherweise sagen können, ob es zum Release lieferbar sein wird. Das war alles.

Unglaublich was einem hier vorgeworfen wird. :vogel:
 
Ich finde das seitenlange Gelaber mittlerweile dämlicher als den Spacko, der sich wagt, ein paar Tage später zu zahlen.
Sollen wir den Thread besser umbenennen in : „Probleme bei Ebay ... Seid auf meiner Seite“?
Und diskutieren (idR passiert das bei gegensätzlichen Positionen;)) kann man übrigens auch, ohne ausfällig zu werden... gilt übrigens für mehr als einen hier ;)
 
Ich finde das seitenlange Gelaber mittlerweile dämlicher als den Spacko, der sich wagt, ein paar Tage später zu zahlen.

Es ist halt ein Forum, was willste machen. Klar kann man sich seitenlanges Gelaber sparen, aber wo bleibt denn da der Spaß.

Jeder der sich an so einer Diskussion beteiligt, hat auch ein kleines bisschen Spaß daran, egal auf welcher "Seite" er steht. Wenn dem nicht so wäre, würde man halt einfach nichts dazu schreiben.
 
Wie gesagt, ich stelle dann natürlich direkt ein Nachforschungsauftrag bei DHL oder Hermes. Aber das Versandrisiko trägt halt erstmal der Käufer und der macht es sich halt einfach und lässt den Betrag zurückbuchen.

a. Kauf von einem privaten Verkäufer

Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB).
Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer verloren oder wird er beschädigt, können Sie den Kaufpreis nicht zurück verlangen. Sie haben auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Der Versand der Ware geschieht also auf Ihr Risiko.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie nachweisen können, dass die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt und dadurch beschädigt wurde.
 
Wie gesagt, ich stelle dann natürlich direkt ein Nachforschungsauftrag bei DHL oder Hermes. Aber das Versandrisiko trägt halt erstmal der Käufer und der macht es sich halt einfach und lässt den Betrag zurückbuchen.

Mein persönlicher Nachweis, dass etwas nicht ordnungsgemäß verpackt wurde, ist die Tatsache, dass bei einem versicherten Paket Versand, auch der Verkäufer dafür Sorge zu tragen hat, dass es die richtige Größe hat, damit kein unterbelichteter Postbote auf den Gedanken kommt, irgendetwas in einen Briefkasten zu quetschen oder in der Nähe zu deponieren.

Von daher ist es nicht mehr mein Problem. Sollte der Verkäufer im Recht sein, kriegt er sein Geld von DHL.

:)
 
Die Aussage ist ja mal totaler Quatsch.

Also wenn du Ware für einen gewissen Betrag kaufst, dann darfst du wohl auch darauf hoffen, dass das Ganze schön sicher verpackt in einem Paket versendet wird und nicht vielleicht in einem Luftpolsterumschlag oder sonst einer Notlösung.

Wie dem auch sei. Wer von euch natürlich mit Geld um sich schmeißt, hat selbstverständlich Verständnis für jeden da draußen und sucht den Fehler bei sich.
Ich hingegen kläre umgehend juristische Schritte ab oder versuche es selbst in die Hand zu nehmen, anhand Käuferschutz, Mahnung, Fristsetzung etc.

:)
 
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