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Gast
Ja aber dann ist das eine Abnahme der Küche, dann besitzt man sie und kann sie danach an den nächsten verkaufen aber hier wird klar gesagt, es ist weder Miete noch ein Kauf.
Klingt jedenfalls fischig.
Hab auf der Schnelle nur das hier gefunden:
I. Mögliche Arten der Gebrauchsüberlassung – Miete, Verkauf, Leihe und Schenkung
Im auch heute noch vorherrschenden Regelfall wird eine dem Vermieter gehörende Einbauküche, die sich in einer Mietwohnung befindet, mitvermietet. Die Einbauküche findet dann allenfalls in der Beschreibung des Mietobjekts im Wohnraummietvertrag Erwähnung und ist nicht Gegenstand eines eigenständigen Vertrages, sondern Bestandteil des Wohnraumietvertrages. Dies gilt im Zweifel auch dann, wenn die Parteien über das Schicksal der Einbauküche gar keine Vereinbarung treffen.
Die Mitvermietung der Einbauküche ist jedoch nicht zwingend, und keinesfalls immer zu empfehlen. Folgende Alternativen zur Vermietung sollte der Vermieter stets in Betracht ziehen:
- den Verkauf der Einbauküche,
- den Verleih der Einbauküche sowie
- die Schenkung der Einbauküche.
https://www.mietrecht.org/mietvertrag/einbaukueche-mietvertrag/
Anhang anzeigen 112749
Deine Freundin soll jetzt aber 6000 Euro für eine Einbauküche zahlen, weil sie da ist, schön ist. Kauft oder Mietet sie aber nicht?
Edit: Sorry fürs OT
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