Scuzzlebutt
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Die AfD is doch längst auf NPD, DVU etc Kurs und wird imo mehr und mehr in der Bedeutungslosigkeit verschwinden. Eher wird wohl wieder was Neues aus dem Nichts kommen und dann vermutlich ähnliche oder größere Erfolge feiern können.
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Ich arbeite in der Polstermöbelproduktion. Also um den Mindestlohn rum. Habe vor 16 Jahren einen höheren Stundenlohn gehabt als heute. Soweit sind wir gekommen. Und oben wird alles teurer. Frag mich wer sich die Kohle einsteckt?Unserem betrieb kostet es 160000k im jahr, kannst dir denken wie betriebe auf die mehrkosten reagieren werden. Klar interessiert euch ja nicht, schon kapiert. Vermutlich neuland dass noch lange niemand mindestlohn für die arbeit erhält und vermutlich neuland dass das schwarzarbeit zunehmen wird durch den mindestlohn. Wann kommt schon mal der zoll vorbei. Lol.
Ich frag mal die russen die bei uns putzen was sie die stunde erhalten, ich tippe auf 5,50€. Obwohl es einen flächentarifvertrag gibt für reinigungskräfte.
Es wurde ja auch nie gefördert.Das Problem gibt's ja bald nicht mehr, da die wichtigsten Mechanismen zurückgedreht wurden oder werden. Aus fördern und fordern ist wieder nur noch die Überweisung geworden. Bisher waren wir seit langem mit ziemlich niedrigen Arbeitslosenzahlen gesegnet, aber wenn sich das mal wieder ändern sollte, wird man sehen, was diese Kursänderung angerichtet hat.
der is doch was für luschen...da spaziert doch aktuell jeder hoch. k2 jungeIch verstehe nicht was diese Schwarzmalerei immer soll? Die AfD ist zumindest an einer Beteiligung an einer Bundesregierung soweit entfernt wie ich vom Mount Everest.
Bayerisches Verfassungsschutzgesetz ist teilweise verfassungswidrig
Onlinedurchsuchungen, Überwachungen, V-Leute: Wie weit dürfen Nachrichtendienste gehen? Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass das Bayerische Verfassungsschutzgesetz in manchen Punkten gegen Grundrechte verstößt.
- So sei die Wohnraumüberwachung verfassungswidrig, weil sie nicht auf das Ziel der »Abwehr« ausgerichtet sei.
- Die Ortung von Mobilfunkgeräten sei verfassungswidrig, »weil die Befugnis so weit gefasst ist, dass sie auch eine langandauernde Überwachung der Bewegungen der Betroffenen erlaubt, ohne den dafür geltenden verfassungsrechtlichen Anforderungen zu genügen.«
- Verdeckte Mitarbeiter seien verfassungswidrig, »weil keine hinreichenden Eingriffsschwellen geregelt sind und eine Bestimmung fehlt, die den Kreis zulässiger Überwachungsadressaten begrenzend regelt, sofern der Einsatz von verdeckten Mitarbeitern oder Vertrauensleuten gezielt gegen bestimmte Personen gerichtet ist. Außerdem fehlt es an der erforderlichen unabhängigen Vorabkontrolle.«
- Die Observation außerhalb der Wohnung sei verfassungswidrig, »weil die Befugnis für den Fall besonders eingriffsintensiver Observationen nicht hinreichend bestimmt auf Bestrebungen oder Tätigkeiten von besonders gesteigerter Überwachungsbedürftigkeit beschränkt ist und es auch hier an einer unabhängigen Vorabkontrolle fehlt.«

Polnischer Gaskonzern PGNiG: Russland stellt Erdgaslieferungen ein
https://www.tagesschau.de/eilmeldung/eilmeldung-6407.html
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