Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
aber man sollte schon den Unterschied zu den ganzen anderen Plagiats-Geschichten sehen.
Das Beispiel BaWü ist ja nur Landesebene, funzt eigentlich sehr gut, aber kann man ja nicht vergleichen. Never.
Nur das bei deinem Beispiel Fiktion übernommen wurde, die sich jemand ausgedacht hat und darauf ein Urheberrecht hat. Bei Fakten gibt es kein Urheberrecht, da bleibt es bei ein paar Formulierungen die übernommen wurden, die Fakten wiedergeben. Also Äpfel und Birnen und so.Najaa ... ich bin ja selbst in dem Bereich tätig. Und es ist nun mal so, dass jedes wortgleiche Übernehmen von Textstellen ein Plagiat darstellen kann. Da ist der Hinweis "Es sei kein Sachbuch" eigentlich egal, denn es geht ja nicht um wissenschaftliches Arbeiten, sondern schlicht um die Tatsache, Textstellen von anderen Urhebern geklaut zu haben. Das ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht und könnte damit durchaus auch Gerichte beschäftigen, sollten die Urheber klagen.
Mal anders gesagt: Wenn ich einen Fantasy-Roman veröffentliche und darin Textstellen sind, die man fast wortgleich bei Herr der Ringe findet, rettet mich auch kein Verweis darauf, dass es keine wissenschaftliche Arbeit sei.
Ich bin ja Mitglied bei den Grünen, aber auch ich wünsche mir Annalena nicht als Kanzlerin. Sie ist einfach noch nicht so weit, das ist mehr als offenkundig. Ich bin zwar kein Fan von Laschet, aber unter einem Kanzler Laschet könnte sie als Ministerin Erfahrungen sammeln und dann sieht die Sache in vier Jahren vielleicht schon anders aus.
Ist der Unterschied so groß?
Nur das bei deinem Beispiel Fiktion übernommen wurde, die sich jemand ausgedacht hat und darauf ein Urheberrecht hat. Bei Fakten gibt es kein Urheberrecht, da bleibt es bei ein paar Formulierungen die übernommen wurden, die Fakten wiedergeben. Also Äpfel und Birnen und so.
Kann man beides Vergleichen, muss aber am Ende trotzdem nicht passen.
Ich finde auch nicht, dass man das im Text mit Fußnoten bei so einem Buch angeben muss, aber man hätte es irgendwo am Ende erwähnen sollen, dann hätte man sich viel unnötigen Ärger erspart.
MIr ist das ziemlich egal - Sie möchte Bundeskanzlerin werden - dann soll Sie sich so bitte verhalten. Und ansonsten nehmen ja gerade die Grünen:innen auch kein Blatt vor dem Mund bei Verfehlungen der anderen. Eat you own dogfood.Wobei da imo schon jeder Scheiß gerade rausgekramt wird während die CDSU gerade ne Maskenaffäre hinter sich hat und Leute wie Scheuer und Klöckner im Amt sind die z.b. im Falle Scheuer hunderte Millionen € verplempern. Ein Mann wie Laschet der Noten gewürfelt hat....Währenddessen ist das Topthema ob in einem Buch ein paar Passagen kopiert wurden.....ernsthaft?
Aber das weißt du alles... von daher ist das mal wieder eine dieser typischen Scheindebatten...
Wobei Verfehlung nicht gleich Verfehlung ist....
Wobei Verfehlung nicht gleich Verfehlung ist....
Ich wünschte das würde vor Gericht geklärt weden, auch wenn es dazu wohl nicht kommen wird.Tut mir leid, aber das stimmt so nicht. Es geht nicht um die Wiedergabe von Fakten. Es geht darum, dass Textstellen wortgleich oder annähernd wortgleich übernommen wurden. Und das verletzt das Urheberrecht, egal ob Fiktion oder nicht. Es gibt eben sehr wohl ein Urheberrecht auf seine eigenen Texte, egal ob Fiktion oder Fachartikel.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Siehe weitere Informationen und konfiguriere deine Einstellungen