Hat Afghanistan mmn richtig gemacht, und ich hoffe, das er dann bei uns in Deutschland in Haft genommen wurde, und ihm wegen seiner Taliban-Angehörigkeit dann der Prozess gemacht wird.
Das ist nett, mir ging es aber darum von dir zu erfahren was der Rechtsstaat tun soll damit es der AfD
nicht nützt. Immerhin scheinst du darum besorgt zu sein das es ihr nützt wenn gegen den Rechtsstaat verstossen wird. Ich habe dir ein Bsp. aufgezeigt wo es ihr aber auch nutzt wenn
nicht gegen den Rechtsstaat verstossen wird. Jetzt würde ich halt gerne wissen wie du bspw. diese Problematik lösen möchtest.
Um bei dem jetzigen Bsp. zu bleiben: Moralisch wurde sicherlich das richtige getan, das werden dir wahrscheinlich alle mit denen du dir hier gerade diese Diskusion getätigt hast bestätigen, aber moralisch reicht halt nicht aus bei Gesetzen. Und möglicherweise gäbe es auch eine andere, rechtlich abgesicherte Möglichkeit den Verdächtigen aus dem Irak wieder nach Deutschland zu bringen. Dennoch wurde gegen Gesetze verstossen, denn auch wenn der Verdächtige jetzt zumindest den Mord gestanden hat, zum Zeitpunkt als man ihn entführte [und nichts anderes war das rechtlich nunmal] war er immer noch das: Ein Verdächtiger. Und ich weiss nicht wie es dir geht [obwohl, doch, ich weiss es] aber ich will nicht das Verdächtige entführt werden können und man das Achselzuckend hinnimmt weil sich der Verdacht ja vieleicht bestätigen
könnte. Deswegen sind die Anzeigen absolut richtig, was aus ihnen wird bleibt btw. noch abzuwarten.
Also du fändest es jetzt richtig und gut, wenn der Klage gegen den Bundespolizei-Chef statt gegeben wird, und der Mörder und Vergewaltiger der minderjährigen dann ohne Problem sofort das Land verlassen darf, da es ja Freiheitsberaubung war, und wir ja ein Rechtsstaat sind ?
Wer sagt denn das er sofort freigelassen wird und das Land verlassen darf? Denn wie du zuvor richtig ausgeführt hast, er ist geflohen. D.h. es besteht erneute Fluchtgefahr. Denn er hätte gar nicht fliehen dürfen, damit hat er bspw. verwirkt das er trotz eines polizeilichen Verdachtes der sich durch die Flucht ja noch verstärkt auf freien Fuss bleiben darf. Rechtssprechung ist nicht so leicht wie du dir das scheinbar gerne vorstellst, sollte den Anzeigen statt gegeben werden wird er dennoch nicht mit einem Privatflug und Blumenstrauss zurück in den Irak gebracht werden. Übrigens gab es so einen ähnlichen Fall afaik schonmal, da hat ein Vater einen mutmasslichen Täter [einen deutschen Arzt] zurück nach Frankreich entführen lassen da die französische Justiz ihm nicht habhaft werden konnte. Und ja, der Vater hat auch eine Strafe bekommen. Wird ihm aber denke ich mal egal gewesen sein.
Wenn ich so bedenke, was hier los war als unser Rechtsstaat 69 Flüchtlinge nach Afghanistan abgeschoben hat.....
Da ging es aber nur darum das man das Verhalten von Seehofer als Minister der die Abschiebung in ein Land wie Afghanistan [praktisch ein Kriegsgebiet] als kleinen Scherz abtat und dies eines Ministers der eine so lebenseinschneidende Entscheidung für Menschen absegnet nicht würdig ist, wie bspw. Frequenzberater
hier im ersten Absatz gut ausführt. Das in der Folge dessen ein Mensch noch Selbstmord begangen hat macht die Sache ansich noch perfider. Auch wenn dieser Mensch ein Straftäter war.