Ganz einfach, ich bekomme aktuell weniger Geld, Kurzarbeitergeld. Für die Berechnung des Elterngeldes werden die letzten 12 Lohnzettel benötigt um daraus das Elterngeld zu berechnen. Heißt dadurch das ich schon zwei Monate Kurzarbeitergeld bekomme, bekomme ich dann automatisch auch weniger Elterngeld. Aber laut Betriebsvereinbarung bin ich vom Kurzarbeitergeld ausgeschlossen und sollte trotzdem weiter volles Gehalt bekommen. Somit dann auch mehr Elterngeld. Das passiert allerdings aktuell nicht obwohl es so sein sollte. Das heißt ich verliere aktuell Geld und bekomme dann auch weniger Elterngeld, alleine geschuldet aus dem Fehler des Betriebes. Freundin ist im Beschäftigungsverbot und bekommt eh normales volles Gehalt. Bei ihr ist es also egal
. Das Kurzarbeitergeld würde zu einer Reduzierung des Elterngeldes führen. So erhalten die werdenden Väter (Was ist mit den Müttern?) neben dem vollen Gehalt eben auch vollen Elterngeldanspruch. Die müssten dann halt "nur" normal arbeiten kommen wenn betrieblich möglich. Oder sehe ich da etwas falsch bei euch? Und für ihn wird es wohl ausgeschlossen sein, weil für "Chefs" eben normalerweise auch kein Kurzarbeitergeld beantragt werden kann. Weiß nicht was das jetzt mit übers Ohr hauen zu tun hat.


Jetzt geht das hier aber in eine falsche Richtung.