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Der "Ich könnte kotzen" Thread (1 Betrachter)

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Ehegattensplitting lohnt sich deshalb, da beide Gehälter summiert, die Summe halbiert wird, daraus der Steuersatz berechnet, und das zu versteuernde Einkommen wieder verdoppelt wird.
Ein verheirateter Alleinverdiener z.b. hat also einen deutlich geringeren Steuersatz.
Nur wenn beide Einkommen gleich sind, gibt es keinen Unterschied.

Bei Wikipedia alles nachzulesen.
 
Laden diverse Seiten [u.a. twitter] heute bei mir nur nicht oder haben andere das auch? :kotz:

Edit. Geht endlich wieder, merkte mal wieder wie internetsüchtig ich doch bin. Par meiner Seiten laden nicht und ich bin im Rage-Modus. :gerri:
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei dir vielleicht. Bei mir verfallen die Tage irgendwann. 5 Tage können bei mir ins neue Jahr rüber genommen werden. Und mein Chef/HR sorgt sonst dafür, dass die anderen Tage vorher genommen werden.
Der ag kann die übernahme ins neue jahr natürlich regeln aber nicht dass nur 5 tage rüber gehen, eigentlich braucht man nur einen urlaubsantrag der aus betrieblichen gründen abgelehnt wurde, und dann nimmst du alle tage rüber und musst sie halt bis 31.3 genommen werden, und der ag muss diesen urlaub dann auch gewähren, ein nein gibt es hier nicht, eine weitere übernahme über den 31.3 sieht das gesetz ausschließlich bei krankheit vor.

In betrieben ohne BR natürlich immer ein problem.
 
Was ich ja auch nicht behauptet habe.
Vor allem wie doof kann ein AG eigentlich sein? Klar kann man ne Regelung machen bei Betriebszugehörigkeit aber doch nicht in der Form, aber darf jeder ja regeln wie er will. :D Aber ich nenn ihn dann dumm. :D

Eigentlich herrscht in Deutschland ja 24 Tage Urlaub mindestens, das gilt aber nur bei ner 6 Tage Woche, wenn man ne 5 Tagewoche hat dann minimiert sich der gesetzliche Anspruch auf nur 20 Tage. :ugly: Ich würde sterben wenn ich so wenig hätte.
 
Klang so. Weil mein „obenhin gibts keine Grenze“ war so gemeint dass es kein Max Urlaub gibt.

Ich hab mich lediglich gewundert, weshalb der AG es offensichtlich nicht vertraglich geregelt hat. Weil es bei OKST so klang, als wenn fast jeder Kollege mit 60/70 Tagen unterwegs gewesen wäre.
 
Vor allem wie doof kann ein AG eigentlich sein? Klar kann man ne Regelung machen bei Betriebszugehörigkeit aber doch nicht in der Form, aber darf jeder ja regeln wie er will. :D Aber ich nenn ihn dann dumm. :D

Eigentlich herrscht in Deutschland ja 24 Tage Urlaub mindestens, das gilt aber nur bei ner 6 Tage Woche, wenn man ne 5 Tagewoche hat dann minimiert sich der gesetzliche Anspruch auf nur 20 Tage. :ugly: Ich würde sterben wenn ich so wenig hätte.
Richtig. Kennst dich ja gut aus. Hatte Arbeitsgesetzt auch in der Meisterschule. :D
 
Das ist im falle der krankheit auch korrekt aber nur dort. Der ag ist ja verpflichtet dass du urlaub nimmst da es zur erholung vorgeschrieben ist, der ag muss urlaub sonst zwangsanweisen. :p
Nein Pil, bei uns ist es ganz regulär erlaubt. Du kannst deinen Urlaub 15 Monate lang übertragen. Und Zwangsanweisen darfst du nicht. Wenn der Urlaub innerhalb der 27 Monate nicht genommen wird, verfällt er halt.
 
Nein Pil, bei uns ist es ganz regulär erlaubt. Du kannst deinen Urlaub 15 Monate lang übertragen. Und Zwangsanweisen darfst du nicht. Wenn der Urlaub innerhalb der 27 Monate nicht genommen wird, verfällt er halt.
Da sagt mir eine Arbeitsrecht Anwältin aber ganz anders. Urlaub gilt der Erholung. Bundesurlaubsgesetz Paragraph 7 Absatz 3. Ich zitiere mal "Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen". Da steht ganz deutlich "muss" und nicht "kann". Und dann gilt ebenso das Bundesurlaubgesetz dass man bis zum 31.3 diesen genommen haben muss, alles andere versößt gegen dieses Gesetz.

In will mich nicht aus dem Fenste lehnen und sagen dass im zuge der Tarifautonomie davon abgewichen werden darf, das weiss ich jetzt nicht.
 
Da sagt mir eine Arbeitsrecht Anwältin aber ganz anders. Urlaub gilt der Erholung. Bundesurlaubsgesetz Paragraph 7 Absatz 3. Ich zitiere mal "Der Urlaub muss im laufenden Kalednerjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen". Da steht ganz deutlich "muss" und nicht "kann".
Steht aber im Gesetz glaub anders. Und der AG darf sich nicht einfach über das Gesetz stellen.
Richtig, so steht es im Gesetz! Und ein Tarifvertrag darf dies nicht schlechter stellen. Sehr wohl aber besser! (Was den Zeitraum der Übertragung angeht). Dazu leitet sich diese Regelung aus dem Beamtenrecht ab. Diese wendet der AG bei uns bei sämtlichen Beschäftigten an, egal ob Verbeamtet oder normaler MA.
 
Richtig, so steht es im Gesetz! Und ein Tarifvertrag darf dies nicht schlechter stellen. Sehr wohl aber besser! (Was den Zeitraum der Übertragung angeht). Dazu leitet sich diese Regelung aus dem Beamtenrecht ab. Diese wendet der AG bei uns bei sämtlichen Beschäftigten an, egal ob Verbeamtet oder normaler MA.
Ich schrieb ja noch Tarifautonomie. Was ist denn daran die Besserstellung? Das mag ich aber ganz arg bestreiten. für den Arbeitgeber vielleicht. :D
 
Ich schrieb ja noch Tarifautonomie. Was ist denn daran die Besserstellung? Das mag ich aber ganz arg bestreiten. für den Arbeitgeber vielleicht. :D
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes..._id=19444&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=386829

Hier die Beamtenverordnung die ganz klar von „soll nach Möglichkeit im laufenden Jahr genommen werden“ spricht. Nicht von muss.

Da in vielen Bereichen Beamte und normale AN zusammenarbeiten und die gleichen Aufgaben übernehmen, gilt bei uns eben diese Vorschrift für alle...
 
Beamte sind ja noch mal was anderes. Ich wage zu bezweifeln dass beamtenrecht einfach so auf normale angestellte angewendet wedden kann, das mag aber gerne ein anderer beurteilen.
 
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