Klar ist es besser wenn man mal ein paar Tage mitnehmen kann. So hat man immer etwas Puffer, auch wenn man sonnst seinen Jahresurlaub schon verplant hat. (Hab seit Jahren immer 3-5 Tage die ich mitnehme ins nächste Jahr)Hä? Was ist da besser?
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Klar ist es besser wenn man mal ein paar Tage mitnehmen kann. So hat man immer etwas Puffer, auch wenn man sonnst seinen Jahresurlaub schon verplant hat. (Hab seit Jahren immer 3-5 Tage die ich mitnehme ins nächste Jahr)Hä? Was ist da besser?
Ja, ich schrieb ja, dass aber eben die Regelungen für Beamte auch auf uns nicht verbeamtete AN angewendet werdenBeamte sind ja noch mal was anderes.

Urlaub ist zum Erholen da. Sonst kann ja der AG den immer verschieben. Am Gesetz gibts da keine zwei Meinungen.Klar ist es besser wenn man mal ein paar Tage mitnehmen kann. So hat man immer etwas Puffer, auch wenn man sonnst seinen Jahresurlaub schon verplant hat. (Hab seit Jahren immer 3-5 Tage die ich mitnehme ins nächste Jahr)
DochUrlaub ist zum Erholen da. Sonst kann ja der AG den immer verschieben. Am Gesetz gibts da keine zwei Meinungen.
siehe Beamtenurlaubsverordnung...
) haben halt viele ein paar Tage, die immer mit genommen werden...https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes...fgehoben=N&det_id=386810&anw_nr=2&menu=1&sg=0Dochsiehe Beamtenurlaubsverordnung...
Da alle vor ein paar Jahren mal nen Haufen Urlaubstage wegen ner Klage bekommen habe (9 zusätzlich) haben halt viele ein paar Tage, die immer mit genommen werden...
Auch eine Verordnung darf sich nicht über das Gesetz stellen.Dochsiehe Beamtenurlaubsverordnung...
Da alle vor ein paar Jahren mal nen Haufen Urlaubstage wegen ner Klage bekommen habe (9 zusätzlich) haben halt viele ein paar Tage, die immer mit genommen werden...
Doch man darf auch zum nachteil der an vom gesetz auch zum schlechten abwenden. Geht ohne probleme und wird auch so gelebt.Urlaub ist zum Erholen da. Sonst kann ja der AG den immer verschieben. Am Gesetz gibts da keine zwei Meinungen.
Verdi, har har, der geltungsbereich definiert doch ganz klar die anwendung, was gibt es denn daran zu zweifeln, das ist doch der sinn des paragraphen.Ich geb es aufgut dass es ein Meister für Plastik und ein Betriebsrätler aus nem Kino besser wissen als Arbeitsrichter, Tarifrechtler, die Tarifgemeinschaft der Länder und ver.di...
und das mein ich nicht mal abfällig... wenn das irgendwann mal vor Gericht ausgestritten wird, denk ich an euch und Teil euch das Ergebnis mit
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Ducken und weg statt fragen zu beantworten, klar. Ich würde halt gerne etwas dazu lernen, deswegen frage ich auch nach, ich schließe nie aus nicht recht zu haben, aber ich brauch doch das gesetz dazu wieso etwas aus einem grund ungesetzt wird. Deswegen interessiert mich das auch, ein „wird halt so gemacht“ bringt mich in dem fall nicht weiter.Du das wird mir echt zu mühselig.
Du scheinst dich bestens im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes, der Verzahnung von eben diesem und dem Beantenrecht und sonnst allen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen besser auszukennen als das Land NRW selber.
Jedenfalls bin ich an dieser Stelle raus
Ich habe bereits erklärt, dass in vielen Bereichen Beamte und MTV‘s zusammen arbeiten. Um hier beide Parteien gleich zu behandeln, wird eben bei den MTV‘s auch die Beamtenurlaubsverordnung angewendet. Da es für den normalen Beschäftigten in der Regel ein Vorteil ist, wenn er bei seiner Urlaubsgestaltung mehr Freiheiten hat durch das mitnehmen von Urlaubstagen ins nächste Jahr. Das habe ich hier ja bereits mehrfach gesagt. Genau wie Tariferhöhungen auch für alle MTV‘s gelten. Auch für solche, die nicht in ver.di sind.Ducken und weg statt fragen zu beantworten, klar. Ich würde halt gerne etwas dazu lernen, deswegen frage ich auch nach, ich schließe nie aus nicht recht zu haben, aber ich brauch doch das gesetz dazu wieso etwas aus einem grund ungesetzt wird. Deswegen interessiert mich das auch, ein „wird halt so gemacht“ bringt mich in dem fall nicht weiter.
Die angestellten dürfen also auch nicht streiken oder?
Das ist aber bezogen auf den ganzen Urlaub. Eine Mindestanzahl an Urlaubstagen musss genommen werden.https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes..._id=19444&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=386829
Hier die Beamtenverordnung die ganz klar von „soll nach Möglichkeit im laufenden Jahr genommen werden“ spricht. Nicht von muss.
Wie schon gesagt, ich sehe keinerlei vorteil wenn ein mitarbeiter seinen urlaub nicht nehmen kann, schlimmer ist im grunde nur dass es ganz einfach nicht erlaubt ist so zu handeln. Dass so gehandelt wird, ok, klar gejt niemand vor gericht deswegen, im falle einer kündigung bekommt derjenige vor einem arbeitsgericht einfach diese urlaubstage nicht angerechnet weil die grundlage dafür fehlt, da reicht nicht ein „wurde schon immer so gemacht“. Eure regel ist also nicht wirklich arbeitnehmerfreindlich sondern genau andersrum. Die anwendung rechtswidrig. Ich wollts nur mal gesagt haben.Ich habe bereits erklärt, dass in vielen Bereichen Beamte und MTV‘s zusammen arbeiten. Um hier beide Parteien gleich zu behandeln, wird eben bei den MTV‘s auch die Beamtenurlaubsverordnung angewendet. Da es für den normalen Beschäftigten in der Regel ein Vorteil ist, wenn er bei seiner Urlaubsgestaltung mehr Freiheiten hat durch das mitnehmen von Urlaubstagen ins nächste Jahr. Das habe ich hier ja bereits mehrfach gesagt. Genau wie Tariferhöhungen auch für alle MTV‘s gelten. Auch für solche, die nicht in ver.di sind.
Ob das rechtlich standhaft ist? Weiß ich nicht, dafür wäre im Falle des Falles ein Gericht zuständig. Ob je ein AN klagen würde? Ich bezweifle es. Am Ende des Tages weiß ich auch nicht alles. Aber ich verlasse mich eben darauf, dass die Juristen dass alles schon wenigstens grob durchdacht haben.
*MTV = Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
Natürlich lohnt sich das. Durch den Splittingtarif zahlt ihr viel weniger Steuern. Und da isses völlig wumpe, ob ihr unterjährig 3/5 oder 4/4 habt. Entscheidend ist die Einkommenssteuererklärung. Kannst ja spasseshalber nächstesmal rechnen, was ihr an Steuern zahlen müsst, wenn ihr euch einzeln veranlagen lässt. Da dürftest du bei dem Gehaltsunterschied ziemlich staunen.Egal was ihr sagt. Ich hab’s ausprobiert und es lohnt sich net. Dabei ist der Unterschied von meinem Gehalt und ihrem Gehalt um die 2000€.
Also groß.
Bei Steuerklasse 3 und 5 muss man immer nachzahlen beim Ausgleich. Ok außer man wohnt am arsch der Welt und hat Mega viel Fahrtkosten und was weiß ich noch alles.
Wenn wir Steuerklasse 1/1 haben (also nicht verheiratet) hab ich immer so um die 1000€ zurückbekommen.Natürlich lohnt sich das. Durch den Splittingtarif zahlt ihr viel weniger Steuern. Und da isses völlig wumpe, ob ihr unterjährig 3/5 oder 4/4 habt. Entscheidend ist die Einkommenssteuererklärung. Kannst ja spasseshalber nächstesmal rechnen, was ihr an Steuern zahlen müsst, wenn ihr euch einzeln veranlagen lässt. Da dürftest du bei dem Gehaltsunterschied ziemlich staunen.
Heiraten ist steuerlich nicht sinnvoll, weil man dann in Kl. 3 gehen kann, sondern weil man eben den Splittingtarif nehmen darf.
Wir hatten 2016 einen Steuersatz von 12,36%.
Jeder Mitarbeiter kann seinen Urlaub nehmenWie schon gesagt, ich sehe keinerlei vorteil wenn ein mitarbeiter seinen urlaub nicht nehmen kann, schlimmer ist im grunde nur dass es ganz einfach nicht erlaubt ist so zu handeln. Dass so gehandelt wird, ok, klar gejt niemand vor gericht deswegen, im falle einer kündigung bekommt derjenige vor einem arbeitsgericht einfach diese urlaubstage nicht angerechnet weil die grundlage dafür fehlt, da reicht nicht ein „wurde schon immer so gemacht“. Eure regel ist also nicht wirklich arbeitnehmerfreindlich sondern genau andersrum. Die anwendung rechtswidrig. Ich wollts nur mal gesagt haben.
nur jeder Mitarbeiter kann auch was nicht nehmen und dafür im Folgejahr. Die Regelung besagt ja nicht, dass der Urlaub verwehrt wird. 
Ehegattensplitting lohnt sich deshalb, da beide Gehälter summiert, die Summe halbiert wird, daraus der Steuersatz berechnet, und das zu versteuernde Einkommen wieder verdoppelt wird.
Ein verheirateter Alleinverdiener z.b. hat also einen deutlich geringeren Steuersatz.
Nur wenn beide Einkommen gleich sind, gibt es keinen Unterschied.
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