Dita666
Blau ist ekelh.afd
eMKay schrieb:Über das rechtliche hat uns Dita ja schon aufgeklärt, man muss es angeben.
Ich verstehe nur nicht warum. @dita in deinem Fall ist es ja verständlich. Das Auto ist nicht mehr im selben Zustand wie vorher. Aber eine Reparatur in der Vertragswerkstatt mit original Teilen soll ja genau diesen Zustand wiederherstellen. Deswegen bezahlt man da ja auch soviel und deswegen verfällt auch die Garantie wenn man Reparaturen in nicht-Vertragswerkstätten durchführen lässt.
Das mit der Lackierung ist strittig (habe ich ja bereits erwähnt), aber du darfst da auch keine über- Lackierung mit der Lackierung eines Neuteils einer Vertragswerkstatt verwechseln. Das kannst du nichtmal mit dem Lackmessgerät feststellen, weil es eben nicht nachlackiert ist sondern ein grundiertes Neuteil lackiert wurde. Da besteht kein Unterschied zum Werk.
nene.... das gilt nicht mehr. Gab es auch schon Gerichtsbeschlüsse und doch steht es in vielen Kaufverträgen drin.
Aber wenn du wirklich ne komplett vom Werk lackierte Tür (ka ob es sowas überhaupt gibt
) dann würde es imo natürlich keinen qualitativen Unterschied machen aber im Falle von .crazy wird seine Karre dort zusammengeflickt und auch lackiert. Somit schließt sich der Kreis. DAS ist ein Unfallwagen. Und ich würde meinen linken Hoden verwetten das ein guter Sachverständiger das sofort bemerkt.ich bin jetzt aber in der Koje.. Gute Nacht





