Dann würde ich eher abwägen, wen ich abschiebe statt zu inhaftieren. Kommt dem Steuerzahler im Endeffekt auch günstiger. Aber wenn es wieder niemand bearbeitet...
Der Typ ist ja nichtmals in U-Haft. Eine Inhaftierung ist genauso wenig gesichert wie seine Abschiebung. Sonst könnte man ihn in Abschiebehaft stecken.
Und für sowas gibt es in Deutschland einen Prozess. Der konnte ihm am Amtsgericht Bautzen noch nicht gemacht werden, da "dringliche Verfahren" Vorrang haben.
Einfach mal ein wenig abseits von BILD googlen.




